Drucksache 18 / 17 273 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) zum Thema: Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) in Berlin und Antwort vom 28. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 273 vom 06. Dezember 2018 über Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) in Berlin ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Plätze werden in Berlin an welchen Einrichtungen/Kliniken für die „Praktische Tätigkeit“ der PiAs angeboten? Bitte für die Jahrgänge 2015-2018 aufgeschlüsselt angeben. Hält der Senat die Anzahl der angebotenen Plätze für ausreichend? 2. Wie viele PiAs sind aktuell an welchen Berliner Einrichtungen/Kliniken tätig? Zu 1. und 2.: Es liegen weder der Berliner Krankenhausgesellschaft noch dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) statische Daten zur Anzahl von Ausbildungsplätzen für PiAs vor. Darüber hinaus liegen dem Senat keine weiteren Erkenntnisse vor. 3. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Einrichtung/Klinik Ausbildungsstätte für PiAs werden und wie und durch wen wird die Einhaltung dieser Kriterien überprüft? Zu. 3.: Für die staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten sowie die Aufsicht über die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten ist das LAGeSo zuständig. Die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer Ausbildungsstätte richten sich nach § 6 des Psychotherapeutengesetz unter Einbeziehung der Regelungen der Ausbildungs - und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) bzw. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV). Änderungen in Bezug auf die bei der staatlichen Anerkennung vorliegenden und nachgewiesenen Mindestvoraussetzungen sind dem LAGeSo anzuzeigen. - 2 - 2 4. Wie bewertet der Senats die Aussage der Charité in Drucksache 18/16729 - insbesondere mit Hinblick darauf, dass Auszubildende generell und Praktikanten durchaus einen Urlaubsanspruch haben - dass für PiAs kein „gesonderter Urlaubsanspruch“ besteht, begründet damit, dass sie keinen Arbeitnehmerstatus haben? Gibt es Empfehlungen des Senats bzw. des LaGeSo zur Vereinbarung von Erholungsurlaub für die PiAs? Wie bewertet der Senat, dass dies an den beiden Kliniken Charité und Vivantes sehr unterschiedlich gehandhabt wird? Zu 4.: Die Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten richtet sich nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung mit der Ausbildungs - und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) bzw. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV). Da es sich dabei um bundesgesetzliche Regelungen handelt , liegt es beim Bund etwaige Änderung im Bereich der Ausbildung vorzunehmen. Erste Schritte hin zu einer Reform der Psychotherapeutenausbildung sind bereits getan. So soll ein Direktstudiengang Psychotherapie geschaffen werden. Geplant ist, dass nach einem erfolgreichen Studium die Approbation erteilt wird und sich daran – wie bei Ärzten /Ärztinnen – eine Weiterbildung anschließt, während der die Psychotherapeuten/innen in Weiterbildung bei der Klinik angestellt werden, ein angemessenes Gehalt beziehen, sozialrechtlich abgesichert sind und entsprechende Urlaubsansprüche haben. Die Länder haben im Juni dieses Jahres im Rahmen der 91. Gesundheitsministerkonferenz einstimmig das BMG aufgefordert, diese Reform zügig voranzubringen. Der Berliner Senat unterstützt damit aktuelle Bestrebungen hin zu einer einheitlichen und verbesserten Regelung für zukünftige Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. 5. Wird den PiAs der Charité und Vivantes im Krankheitsfall die im Praktikumsvertrag (Vivantes) bzw. Vertrag über die praktische Tätigkeit (Charité) vereinbarte Aufwandsentschädigung gekürzt? Zu 5.: Nach Information des Senats zahlen sowohl Vivantes als auch die Charité den bei ihnen tätigen PiAs gemäß dem jeweils abgeschlossenen Vertrag eine Vergütung im Krankheitsfall nach den Maßgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Berlin, den 28. Dezember 2018 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung