Drucksache 18 / 17 274 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 07. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) zum Thema: Feuerwehr Berlin: Notfallsanitäterzulage II und Antwort vom 28. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17274 vom 07. Dezember 2018 über Feuerwehr Berlin: Notfallsanitäterzulage II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten mit Beamtenstatus oder in Tarifanstellung haben im Land Berlin seit 2016 erfolgreich eine Qualifizierung zum Notfallsanitäter absolviert? (Aufstellung nach Jahren und Anstellungsverhältnis erbeten.) Zu 1.: Zur Beantwortung wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Jahr Gesamt Tarifbeschäftigte Beamtinnen/ Beamte 2016 49 12 37 2017 110 16 94 2018 280 22 258 2. Wie viele Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten mit Beamtenstatus oder in Tarifanstellung sind derzeit im Land Berlin beschäftigt und wie hat sich diese Beschäftigungszahl seit 2016 entwickelt? (Aufstellung nach Jahren und Anstellungsverhältnis erbeten.) Zu 2.: Zur Beantwortung wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Jahr Gesamt Tarifbeschäftigte Beamtinnen/ Beamte 2015 1285 77 1208 2016 1296 88 1208 Seite 2 von 3 2017 1303 91 1212 2018 1330 106 1224 3. Wie begründet sich die Tatsache, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Beamtenverhältnis ein Anrecht auf eine monatliche Zulage in Höhe von 200 Euro sowie eine einmalige Leistungsprämie in Höhe von 500 Euro haben, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Tarifanstellung hingegen nicht. Zu 3.: Rechtsgrundlage für die Gewährung der Notfallsanitäterzulage ist das Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE). Das Besoldungsgesetz ist nicht auf Tarifbeschäftigte anwendbar. Die Gewährung der Leistungsprämie basiert ebenfalls auf dem BBesG BE und der daraus resultierenden Leistungsprämien - und -zulagenverordnung (LPZVO). 4. Welche Pläne bestehen dahingehend, die Prämien- und Zulagenregelung anzupassen, und ab wann soll eine solche Anpassung wirksam werden? Zu 4.: Derzeit bestehen keine Pläne der Anpassung (vgl. auch Antwort zu 5.). 5. Wird den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in Tarifanstellung ihre Zusatzqualifikation auf andere Art vergütet, als durch eine monatliche Zulage in Höhe von 200 Euro, sowie eine einmalige Leistungsprämie in Höhe von 500 Euro? (Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht?) Zu 5.: Es wurde die Möglichkeit geschaffen, die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nach der Entgeltgruppe Kr 7a des Pflegetarifs zu vergüten. Die bisherige Eingruppierung erfolgte in die Entgeltgruppe 6. Insoweit sind hier bereits Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten umgesetzt worden. 6. In der Antwort auf die schriftliche Anfrage zur Notfallsanitäterzulage (Drucksache 18/16 458) wird unter 3. die Möglichkeit für Beamtinnen und Beamte angeführt, sich bei entsprechender Voraussetzung auf Stellen der Besoldungsgruppe 9 der Besoldungsordnung A bewerben zu können. Entspricht das Besoldungsplus von Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern der besagten monatlichen Zulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Höhe von 200 Euro, oder handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit verbunden mit einer weiteren Besoldungserhöhung ? Zu 6.: Bei der Beförderung zur Hauptbrandmeisterin bzw. zum Hauptbrandmeister (Besoldungsgruppe A 9) handelt es sich um eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit für verbeamtete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. 7. Wie viele Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben sich seit 2016 erfolgreich um die Beförderung zur Hauptbrandmeisterin, bzw. zum Hauptbrandmeister beworben? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 7.: Im Jahr 2016 haben sich 33, im Jahr 2017 108 und im Jahr 2018 141 Personen erfolgreich beworben und wurden ausgewählt. Seite 3 von 3 8. Warum bleibt diese Beförderungsstufe den Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten ohne Beamtenstatus vorenthalten, obwohl die Stellen permanent ausgeschrieben sind und folglich stets Bedarf an Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern besteht? Zu 8.: Die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten richtet sich nach den tarifvertraglichen Regelungen . Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 sieht der derzeitige Tarifvertrag nicht vor. 9. Wie viele Anfragen und Beschwerden sind dem Senat bezüglich dieser Prämien- und Zulagenungleichheit zwischen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in Tarifanstellung und mit Beamtenstatus bekannt und wie wird mit diesen Anfragen und Beschwerden umgegangen? Zu 9.: Keine. Berlin, den 28. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport