Drucksache 18 / 17 275 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) zum Thema: Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen und an Straßen und Antwort vom 20. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17275 vom 10.12.2018 über Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen und an Straßen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung misst der Senat der Beleuchtung von stark genutzten Geh- und Radwegen in Grünanlagen im Hinblick auf die subjektive und objektive Sicherheit zu? Antwort zu 1: Bei der Beleuchtung stark genutzter Geh- und Radwege in Grünanlagen, der der Senat eine hohe Bedeutung beimisst, ist zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Erfordernis zur nächtlichen Nutzung der Wege in Grünanlagen abzuwägen. Sofern eine Beleuchtung erforderlich ist und die Zuständigkeit beim Senat liegt, erfolgt in vielen Fällen eine Abstimmung mit dem Präventionsbeauftragten der Polizei. Das Berliner Grünanlagengesetz gibt eine Pflicht zur Beleuchtung nicht vor. Frage 2: Welche Beleuchtung wird in den Grünanlagen Berlins durch die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, welche dagegen durch den Bezirk direkt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und Grünanlagen) Antwort zu 2: Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13809 wird verwiesen. 2 Frage 3: Wie viele dieser Beleuchtungsanlagen sind in diesem Jahr ausgefallen? Was waren die Gründe hierfür?? Antwort zu 3: Der Bestand der bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) öffentlich betriebenen Beleuchtungsanlagen ist den Bezirken/Ortsteilen/Straßen zugeordnet, jeweils mit dem statistischen Schlüssel. Alle Beleuchtungsanlagen sind über das Geopotral im FIS-Broker einsehbar http://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis-broker/. Eine gesonderte Auswertung gestörter Anlagen in Grünanlagen ist dem Lichtpunktverwaltungssystem nicht zu entnehmen. Gründe für den Ausfall von Beleuchtungsanlagen in Grünanlagen sind insbesondere altersbedingter Verschleiß und Vandalismus. Frage 4: Welche Vorgaben macht der Senat zur Beleuchtung in Grünanlagen, die durch den Senat errichtet werden und welche Vorgaben gibt es in Bezug auf deren Instandhaltung? Antwort zu 4: Das Lichtkonzept von Berlin enthält Vorgaben für die Planung von Beleuchtungsanlagen sowohl im öffentlichen Straßenland als auch in Grünanlagen. Für die ca. 1.400 Leuchten in Grünanlagen im Bestand des Senates gelten in Bezug auf die Instandhaltung dieselben Vorgaben wie für die Straßenbeleuchtung. Frage 5: Inwieweit unterstützt der Senat die Bezirke dabei, stark genutzte Fuß- und Radwege in Grünanlagen der Bezirke zu beleuchten und deren Funktion sicherzustellen? Antwort zu 5: Der Generalübernehmer (GÜ)-Vertrag des Senates zum Betrieb der öffentlichen Beleuchtung mit der Stromnetz Berlin GmbH bietet auch den Bezirken die Möglichkeit, bezirkseigene funktionsfähige Anlagen betreiben zu lassen. Die Konditionen sind vertraglich fixiert und umfassen den Abfahrdienst, die Wartung sowie die Störungs- und Schadensbeseitigung. Strom, Sanierung und Neubau von Anlagen sind nicht enthalten. Die Kosten muss der Bezirk übernehmen. Eine vollständige Übernahme der Beleuchtungsanlagen in Grünanlagen durch den Senat wäre erst nach Schaffung der erforderlichen personellen und finanziellen Voraussetzungen denkbar. Frage 6: Welche Vorgaben macht der Bezirk Dritten, z. B. der Deutschen Bahn, hinsichtlich der Beleuchtung von Fußwegen? (Beispiel: Unterführung der Bahn am Fuß- und Radweg Helgoländer Ufer) 3 Antwort zu 6: Sofern Dritte Anlagen im öffentlichen Straßenland errichten, die in den Bestand der öffentlichen Beleuchtung des Senates übernommen werden sollen, gelten die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Inwieweit die Bezirke diese Vorgaben auch auf andere Bereiche übertragen, ist nicht bekannt. Frage 7: Welche Vorgaben macht der Senat hinsichtlich der Reparatur von Straßenlaternen? Wie schnell müssen die Leuchten repariert bzw. ausgetauscht werden? Antwort zu 7: Der seit 01.10.2018 geltende Betreibervertrag gibt eine Beseitigung von Störungen mit niedriger Priorität innerhalb von sieben Kalendertagen vor. Frage 8: Welche Vorgaben macht der Senat der Stromnetz Berlin GmbH in Bezug auf die Umrüstung der Gasleuchten auf moderne LED-Leuchten hinsichtlich a) der Zeitspanne zwischen Abbau alter Leuchten und Errichtung neuer Leuchten? b) der ausreichenden Ausleuchtung von Straßen bzw. Rad-und Fußwegen, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die bisherige Ausleuchtung evtl. nicht ausreichend war? Antwort zu 8: a) Das Land Berlin ist Auftraggeber für alle Liefer- und Bauleistungen im Zusammenhang mit der Umrüstung der Gasleuchten. Der Auftragsumfang des GÜ Stromnetz beinhaltet nicht die Umrüstung der Gasleuchten. Die zeitlichen Abläufe der Bauleistung organisiert der jeweilige Auftragnehmer eigenverantwortlich innerhalb der Projektlaufzeit. Jedoch ist vertraglich vereinbart, dass jede zweite Leuchte während der Umrüstungsarbeiten in Betrieb bleiben muss. Hiernach dauert die Zeitspanne zwischen dem Abbau der alten Gasleuchte und dem Neubau der modernen LED-Leuchte in der Regel nur wenige Tage. b) Im Vorfeld der Umrüstung werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls verdichtet. Frage 9: Gibt es ein Monitoring-System des Senats, in dem die ausreichende Beleuchtung von Fuß- und Radwegen geprüft und dokumentiert werden? Antwort zu 9: Nein. Bei festgestellten Dunkelstellen (durch Hinweise der Bürger, dem Abfahrdienst usw.) wird die Beleuchtungssituation geprüft, gegebenenfalls bestehender Handlungsbedarf dokumentiert und im Rahmen von Bauvorhaben abgestellt. 4 Frage 10: Welche Projekte verfolgt der Senat zur Umrüstung von Straßenbeleuchtung in Berlin, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Ziele des Mobilitätsgesetzes? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirk und Projektcharakter) Antwort zu 10: Folgende Projekte sind geplant: Umrüstung aller Gasleuchten in Charlottenburg, Hermsdorf, Moabit, Wedding und Wilmersdorf, die außerhalb der vom Landesdenkmalamt festgelegten Erhaltungsgebiete stehen. Zudem ist eine Umrüstung von 245 Gashängeleuchten in anderen Ortsteilen ein weiterer Bestandteil des Projektes. Das Projekt wird durch EU-Fördermittel aus dem EFRE-Programm (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) BENE (Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung) sowie durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Umrüstung von 600 Standorten, die aufgrund defekter Gasmasten nicht weiter betrieben werden können. Die Standorte sind verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Erneuerung der Beleuchtung in der Folge der Freileitungsablösung des Netzbetreibers. Modernisierung maroder Elektroleuchten, ca. 10.000 Leuchten werden jährlich beschafft und montiert, verteilt im kompletten Stadtgebiet. Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Oberfeldstraße in Marzahn-Hellersdorf. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz