Drucksache 18 / 17 277 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) zum Thema: Rückfragen zur Antwort auf die Drs. 18 /16 503 Schriftliche Anfrage „Engpässe bei der Infrastruktur der Berliner S-Bahn (Ringbahn)“ und Antwort vom 20. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17277 vom 10. Dezember 2018 über Rückfragen zur Antwort auf die Drs. 18/16503 Schriftliche Anfrage "Engpässe bei der Infrastruktur der Berliner S-Bahn (Ringbahn)" Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Zur Antwort 1: Welche konkreten Überlegungen werden im Rahmen des Arbeitsprogrammes i2030 zum infrastrukturellen Ausbau des Berliner Ringbahnnetzes angestellt? Welche Maßnahmen werden konkret geprüft und erwogen? Frage 2: Zur Antwort 2-8: Wie werden die einzelnen in den Fragen 2-8 genannten Vorhaben konkret im Korridor „Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung S-Bahn“ vom Projekt i2030 berücksichtigt und betrachtet - an welchen Stellen, in welchem Umfang und mit welchen Realisierungshorizonten? Frage 3: Zur Antwort 2-8: Welches sind die konkreten Ziele und die einzelnen konkreten zu untersuchenden Varianten, die in den Projektkonsolidierungsgesprächen mit der DB Netz AG abgestimmt werden? Frage 4: Zur Antwort: 2-8: Zu welchen der in Frage 2-8 aufgeführten Vorhaben sind aufbauende grundlegende Untersuchung in Aussicht gestellt? Antwort zu 1 bis 4: Der in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16503 dargestellte Sachstand ist grundsätzlich weiterhin gültig. In Anbetracht der steigenden Fahrgastnachfrage und der angestrebten Modal-Split-Veränderung zugunsten des Umweltverbundes besteht die Notwendigkeit, infrastrukturelle Anpassungen zur Bestellung von zusätzlichen Verkehrsleistungen und zur Verbesserung der Betriebsstabilität im Berliner S-Bahnnetz umzusetzen. Die Länder Berlin und Brandenburg, der Verkehrsverbund Berlin- 2 Brandenburg (VBB) und die Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) haben im Rahmen von i2030 gemeinsam Handlungsschwerpunkte identifiziert, für die im Rahmen der Projektkonsolidierung die Randbedingungen für die weiteren Untersuchungen festgelegt werden. Für das Berliner Ringbahnsystem werden hierbei u. a. betrachtet: Blockverdichtungen zur Verkürzung der Zugfolgezeit, zusätzliche Bahnsteigkanten zum Verspätungsausgleich und Zugtauschen, zusätzliche Weichenverbindungen und Kehrmöglichkeiten zur Erhöhung der Reaktionsfähigkeit im Störungsfall bzw. im Fall von Baumaßnahmen. Für diese unterschiedlichen Handlungsschwerpunkte sind verschiedene Infrastrukturvarianten an unterschiedlichen Punkten des Ringbahnnetzes denkbar. Die in den weiteren Untersuchungen zu berücksichtigenden Infrastrukturvarianten werden in der andauernden Projektkonsolidierung festgelegt. Diese Projektphase wird nach gegenwärtigem Zeitplan voraussichtlich im Juli 2019 abgeschlossen werden können. Erst mit den in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16503 in Bezug genommenen Aufgabenstellungen (Abschluss Leistungsphase 1) werden erste belastbare Erkenntnisse zur Realisierbarkeit sowie zur Nutzen-Kosten-Abwägung der einzelnen Varianten vorliegen. Erst auf dieser Basis lassen sich dann auch konkrete Aussagen zu Umfang und Realisierungshorizonten einzelner Maßnahmen ableiten. Frage 5: Zur Antwort 9-10: Welche ersten Planungen gibt es gemeinsam mit der DB Netz AG bzgl. künftiger Mehrleistungen? Antwort zu 5: Der in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16503 dargestellte Sachstand ist grundsätzlich weiterhin gültig. Mit der DB Netz AG wurden auf Basis des Entwurfsstandes des derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplans (NVP) 2019-2023 erste Gespräche bezüglich der in Planung befindlichen Mehrleistungen geführt. Nach Beschluss des NVP 2019-2023 ist eine vertiefte, umfassende fahrplanseitige Prüfung der DB Netz AG vorgesehen, ob alle geplanten Mehrleistungen betrieblich stabil umsetzbar sind. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz