Drucksache 18 / 17 280 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 12. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2018) zum Thema: Berliner Stadtgrün erhalten – Umweltgerechtigkeit im Blick behalten! und Antwort vom 19. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 280 vom 12.12.2018 über Berliner Stadtgrün erhalten – Umweltgerechtigkeit im Blick behalten! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit besteht zwischen derzeit betriebenen Änderungen des Flächennutzungsplanes und den Inhalten der "Charta für das Berliner Stadtgrün", die derzeit erarbeitet wird, ein Konfliktpotential? Frage 2: Sofern ein entsprechendes Konfliktpotential bestehen sollte, inwieweit beabsichtigt der Senat, die entsprechenden Änderungsverfahren ruhen zu lassen, bis die Charta fertiggestellt ist? Antwort zu 1 und 2: Zwischen dem Flächennutzungsplan einschließlich derzeitiger Änderungen und dem laufenden Prozess zur Charta für das Berliner Stadtgrün gibt es kein Konfliktpotenzial. Der Flächennutzungsplan stellt für das Stadtgebiet die geplanten Nutzungen in ihren Grundzügen dar und unterscheidet zwischen Bauflächen und Freiflächen. Grundlage der vorbereitenden Bauleitplanung sind die Regelungen des Baugesetzbuches. Der dialogorientierte Charta-Prozess zielt darauf ab, eine Verständigung über den Umgang und die Zukunft des Berliner Stadtgrüns zu erreichen. Von entscheidender Bedeutung ist die Qualität der Flächen. Es gilt, grüne Räume im Einklang mit der wachsenden Stadt weiterzuentwickeln. Der Prozess greift die Ergebnisse der Strategie Stadtlandschaft auf und umfasst entsprechend Themen wie Pflege des Stadtgrüns, der gemeinwohlorientierten Nutzbarkeit für Sport, Freizeit, Kultur, Biodiversität oder Anpassung an den Klimawandel. 2 Frage 3: Inwieweit ist der Senat bereit, Änderungen des Flächennutzungsplanes zu betreiben, wenn in der Folge dadurch mitten in Berlin wertvoller Lebensraum für geschützte Arten verloren geht und überdies wertvolle und besonderen Schutzes würdige Bodenflächen durch Bebauung und Versiegelung verloren gehen? Antwort zu 3: Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgen auf der Grundlage der Regelungen des Baugesetzbuches. Dazu gehört auch die Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange. Ob und in welchem Umfang dabei ggf. Belange des Arten- oder des Bodenschutzes berührt sind, wird im Rahmen der Umweltprüfung in jedem Einzelfall ermittelt. Frage 4: Welche Planungen bestehen seitens des Senates, um der drastischen Unterversorgung der Bevölkerung (beispielsweise in Nord-Neukölln) mit wohnortnaher grüner Infrastruktur entgegen zu wirken (Bitte um Auflistung der Maßnahmen der letzten zehn Jahre)? Antwort zu 4: Die Unterversorgung mit Grün- und Freiflächen in der Innenstadt (z.B. in Nord-Neukölln) ist dem Senat bekannt; im Landschaftsprogramm sind weite Teile der Innenstadt als Wohnquartiere mit höchster Dringlichkeit zur Verbesserung der Freiraumversorgung ausgewiesen. Ziel des Landschaftsprogramms ist es die verbliebenen Freiflächen mit ihren zum Teil sehr wertvollen Baum- und Vegetationsbeständen insbesondere in Nord- Neukölln für die Erholungsnutzung zu sichern. Außerdem verfolgt das Landschaftsprogramm das Entwicklungsziel Grünverbindungsnetz (20 grüne Hauptwege), die die Innenstadt mit dem Erholungsgebieten verbindet, zu qualifizieren und noch verbliebene Lücken zu schließen. Frage 5: Wie möchte der Senat sicherstellen, dass die Umweltgerechtigkeit innerhalb Berlins gewährleistet ist? Antwort zu 5: Die Verbesserung der Versorgung mit Grün- und Freiflächen leistet gerade in hochverdichteten Stadtquartieren einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung von Umweltund Gesundheitsbelastungen. Der Senat sieht daher in der Pflege und dem Erhalt des Berliner Stadtgrüns einen wichtigen Baustein im Hinblick auf die Steigerung der innerstädtischen Lebensqualität und der Herstellung von mehr Umweltgerechtigkeit; s. dazu auch Antwort zu Frage 4. Frage 6: Welche Maßnahmen unternimmt der Senat konkret, um mehr Umweltgerechtigkeit insbesondere in den Innenstadtbezirken zu ermöglichen (Bitte um Auflistung der Maßnahmen der letzten zehn Jahre)? 3 Antwort zu 6: Berlin hat als erster Metropolenraum mit Unterstützung des Umweltbundsamtes eine kleinräumige Umweltbelastungsanalyse erstellt. Diese Ist-Analyse ermöglicht anhand von bestimmten Indikatoren (Lärm, Luftbelastung, Bioklimatische Belastung, Grünflächenversorgung , soziale Problemdichte) einen Gesamtüberblick über die Umweltqualität bzw. die Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen in den Quartieren. Die kleinräumigen Umweltbelastungsanalysen fanden bereits Eingang in verschiedene stadtplanerische und umweltbezogene Konzepte und Strategien; aktuell sollen in den Bezirken Pilotprojekte zur Implementierung der Umweltgerechtigkeitskonzeption umgesetzt werden. Von verschiedenen Bezirken wurde bereits Interesse bekundet. Eine Förderung von konkreten Einzelprojekten zur umweltgerechteren Gestaltung einzelner Quartiere erfolgt zudem z.B. im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE Umwelt). Dieses stellt Mittel für Projekte bereit, die z.B. zu einer Verbesserung der Grünversorgung in mehrfach belasteten Kiezen und Quartieren beitragen – die Umweltgerechtigkeitsanalysen dienen hier als wichtiger Indikator für die Förderung. Die gerade gestartete ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative „Sozial benachteiligte Quartiere“ bietet ebenfalls Ansatzpunkte, um den Umweltgerechtigkeitsansatz konkret zu implementieren. Eine Übersicht über die Maßnahme der letzten 10 Jahre konnte nicht erstellt werden. Die Erfahrungen aus den vorherigen Maßnahmen sind allerdings in die hier aufgezeigte Ausrichtung der zukünftigen Programme eingeflossen. Berlin, den 19.12.18 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen