Drucksache 18 / 17 283 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Frank-Christian Hansel (AfD) vom 11. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2018) zum Thema: Kabelsalat am BER - wer bringt Ordnung rein? und Antwort vom 21. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17283 vom 11. Dezember 2018 über Kabelsalat am BER – wer bringt Ordnung rein? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antworten einbezogen. 1. Welche Firmen waren seit Baubeginn des Terminals I für die Verkabelung / Belegung der Kabeltrassen des Flughafen BER verantwortlich? Zu 1.: Verantwortlich waren die Firmen Siemens AG (Siemens), Robert Bosch GmbH (Bosch), T-Systems International GmbH (T-Systems) sowie die Firma IMTECH Deutschland GmbH & Co. KG (IMTECH), die sich seit 2015 in der Insolvenz befindet und deren Aufgaben von der Firma Rud. Otto Meyer Technik GmbH & Co. KG (ROM) als Nachunternehmen fortgeführt werden. 1. a) In welchem Umfang konnten und wurden beteiligte Firmen in Regress genommen? Zu 1. a: Ansprüche wurden gegenüber dem Insolvenzverwalter der Firma IMTECH geltend gemacht. Die Inanspruchnahme von Regressforderungen erfolgt im Rahmen der Insolvenztabelle. 1. b) Wenn dies nicht geschehen ist, warum wurden keine Regressansprüche gestellt? Zu 1. b: Entfällt. 1. c) Welche Kosten haben die an der Verlegung der Kabeltrassen beteiligten Firmen bis heute in Rechnung gestellt? Zu 1. c: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen dürfen Fragen, die die Auftragsvolumina einzelner Unternehmen betreffen, nicht öffentlich, sondern nur im Rahmen der parlamentarischen Ausschussberatungen unter Wahrung der Rechte Dritter mitgeteilt werden. 2. Wie ist der aktuelle Stand (in %) der Neu-Verlegung/ Neu-Belegung der Kabeltrassen am BER? 2/3 Zu 2. Die Verlegearbeiten sind grundsätzlich abgeschlossen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Inbetriebnahme- und Prüfungsphase, sowohl hinsichtlich baurechtlicher als auch betrieblicher Erfordernisse. Sollten zur Erlangung der baurechtlichen Abnahmefähigkeit notwendige Obliegenheiten eintreten, sind diese zu erfüllen. 2. a) Welche Firmen sind mit dieser Aufgabe betraut? Zu 2. a: Mit diesen Aufgaben sind alle Firmen betraut, die eine prüfpflichtige oder eine betriebliche Anlage zu errichten haben. 2. b) Welche Kosten sind seit Beginn der Sanierungsarbeiten an den Kabeltrassen ab dem Jahr 2013 in Rechnung gestellt worden? Zu 2. b: Siehe Antwort zu 1. c. 3. Wo wurde lege artis gearbeitet? 3. a) Wie viel % der Kabeltrassen müssen nicht saniert werden? Zu 3. und 3. a: In der Regel mussten die Trassen der nicht prüfpflichtigen Anlagenteile nicht saniert werden. 3. b) Welche Rolle spielt hierbei das Geschäftsmodell der Firma Imtech? Zu 3. b: Die Firma IMTECH war der Errichter der Haupttrassen, die auch für die benachbarten Anlagenteile von Relevanz sind. Der Vertrag der Firma IMTECH wird nach der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter weitergeführt. Die Firma ROM ist der ausführende Nachunternehmer des Insolvenzverwalters. 4. Wie wird sichergestellt, dass Schwachstromkabel und Starkstromkabel sowie Kabel mit spezieller Sicherheitsrelevanz auf den jeweils ordnungsgemäß geplanten Kabeltrassen unter Beachtung der technischen Normen in DIN VDE 0100-520 und DIN VDE 0298-4 (Tabelle 9) verlegt werden? Zu 4.: Die Kabel werden von einer Fachfirma unter Beteiligung der Objektüberwachung verlegt. Die übergeordneten Sachverständige des TÜV Rheinland AG (TÜV) prüfen erneut und bestätigen die baurechtliche Abnahmefähigkeit. a) Wo ist das noch nicht geschehen? Zu 4. a: Grundsätzlich ist dies überall geschehen, jedoch wird im Prüfprozess von Seiten der Sachverständigen auf diejenigen Problemfälle verwiesen, die noch nicht vollumfänglich den baurechtlichen Vorgaben entsprechen. 4. b) Bis wann werden diese Arbeiten abgeschlossen sein? Zu 4. b: Die Leistungen sollen weitestgehend bis zum Beginn der Wirk- und Prinzip- Prüfung abgeschlossen und von den übergeordneten Sachverständigen des TÜV als erledigt bestätigt werden. 5. Wird der TÜV baubegleitend einbezogen? Zu 5: Ja. 5. a) Wenn dies nicht der Fall ist, zu welchem Zeitpunkt nimmt der TÜV die Arbeiten an den Kabeltrassen ab? 3/3 Zu 5 a.: Entfällt. 5. b) Sollte der TÜV bestimmte Abschnitte nicht zum Betrieb freigeben, bevor nicht nachgebessert wurde - wie bewertet die FBB dieses Risiko? Zu 5. b: Für die Freigabe zum Betrieb nach Maßgabe der „Brandenburgischen Bauordnung “ (BbgBO) ist ausschließlich die oberste Bauaufsichtsbehörde zuständig. Der TÜV hat in seiner Funktion als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungen nach Maßgabe der Brandenburgischen Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs -Prüfverordnung (BbgSGPrüfV) die baurechtliche Beschaffenheit der jeweiligen Anlage zu erklären. Die FBB verfolgt alle vorhandenen Risiken über das technische Risikomanagement. In Abstimmung mit den Prüfsachverständigen werden alle Mängel bewertet. Aktuell finden übergeordnete Prüf-und Testprozesse statt, so dass sichergestellt ist, dass keine prozessverhindernden Mängel vorliegen. 5. c) Welche Auswirkungen hat das auf den ohnehin schon knappen Terminpuffer? Zu 5. c: Alle entsprechenden Bereiche wurden bereits erstgeprüft und befinden sich in Teilbereichen in der Mängelbehebung und Nachprüfung, die im Terminplan bereits berücksichtigt sind. Berlin, den 21.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen