Drucksache 18 / 17 287 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 12. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2018) zum Thema: Zumessung Sonderpädagogische Förderung und Antwort vom 21. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17287 vom 12. Dezember 2018 über Zumessung Sonderpädagogische Förderung ______________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie gestaltet sich die Umstellung der Zumessung von Förderstunden hin zu einem schulindividuellen Schülerfaktor bei der Sonderpädagogischen Förderung im Bereich LES? Zu 1.: Im Bericht zur Inklusion vom 05.10.2017, Nr. 7, S. 13 ff., Rote Nr. 0922, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie ist der Aufbau der verlässlichen Grundausstattung ausführlich dargestellt. Auch im Fortschrittsbericht zu sonderpädagogischen Förderbedarfen vom 24.10.2018, Rote Nr. 0922 B, wird auf Seite 11 darauf Bezug genommen. Nach Auswertung der im zweiten Aufbaujahr leicht veränderten Schülerfaktoren der einzelnen Schulen bestand kein Grund auf die sog. Nachsteuerungsressource zurückzugreifen, da es nur sehr geringfügige Veränderungen der jeweiligen Schülerfaktoren vom Schuljahr 2017/18 zum Schuljahr 2018/19 gab. 2. Sind dem Senat Probleme aus den Regionen bzw. Schulen bekannt, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht ausreichen? Zu 2.: Bei der Zumessung und Zuweisung von mehreren Tausend Stellen kommt es immer wieder vereinzelt zu Problemen bzw. Rückfragen bei Schulen. Diese lassen sich aber ebenso regelmäßig in Rücksprache mit und durch die Schul- bzw. Fachaufsicht lösen. 2 3. Wie viele VZE stehen für die sonderpädagogische Integration insgesamt zur Verfügung? Zu 3.: In Summe werden für die Maßnahmen zur Integration und Inklusion in diesem Schuljahr 2.494 Vollzeiteinheiten (VZE) zugemessen. 4. Wie viele VZE stehen für die sonderpädagogische Integration LES an den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 18/19 zur Verfügung? Zu 4.: Für die Integration im Bereich der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) werden in diesem Schuljahr 932 Vollzeiteinheiten zugemessen. Die verlässliche Grundausstattung für die Jahrgangsstufen 1-4 für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten LES sowie die pauschale Zumessung von vier Lehrkräftestunden für die Schulanfangsphase sind in dieser Summe nicht enthalten. 5. Wie viele VZE davon sind aktuell nicht besetzt? Zu 5.: Keine. 6. Wie viele VZE von Frage 3 müssten zur Verfügung stehen, wenn alle Schüler*innen der Fördergruppe LES ab der Jgst. 4 mit 2,5 Stunden für die Grundstufe und 3 Stunden für die Mittelstufe ausgestattet würden (ohne negative Disposition) (sortiert nach Bezirk)? Zu 6.: Dafür müsste folgende Anzahl an Vollzeiteinheiten zur Verfügung stehen, auf ganze Stellen kaufmännisch gerundet: Region Vollzeiteinheiten Mitte 101 Friedrichshain-Kreuzberg 103 Pankow 85 Charlottenburg-Wilmersdorf 59 Spandau 110 Steglitz-Zehlendorf 54 Tempelhof-Schöneberg 101 Neukölln 115 Treptow-Köpenick 55 Marzahn-Hellersdorf 73 Lichtenberg 73 Reinickendorf 98 1027 (Summe) 3 7: Wie viele Stunden/VZE stehen bei der Fördergruppe LES zur negativen Disposition (sortiert nach Bezirk)? Zu 7.: Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die regionalen Schulaufsichten üben bei der schulbezogenen Disposition ein Ermessen aus, bei dem sie die gesamte personelle Ausstattung einer Schule berücksichtigen und die angemessene sonderpädagogische Förderung sichern. 8. Wie viele VZE von Frage 3 stehen für die Schulanfangsphase für LES zur Verfügung? Zu 8.: Für die Maßnahme „Leistung für sonderpädagogische Integration Schulanfangsphase“ werden in diesem Schuljahr 372 Vollzeiteinheiten zugemessen. 9. Wie viele VZE von Frage 3 stehen bei der Fördergruppe LES entsprechend dem schul-individuellen Schülerfaktor für die Jahrgangsstufe drei zur Verfügung (sortiert nach Bezirk)? Zu 9.: Die Frage lässt sich nicht beantworten, da die verlässliche Grundausstattung im aktuellen Schuljahr insgesamt für die ersten vier Jahrgangsstufen zugemessen wird. 10. Inwiefern stehen bei den VZE des schul-individuellen Schülerfaktors Stunden zur negativen Disposition? Zu 10.: Es gilt die Antwort zur Frage 7. Berlin, den 21. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie