Drucksache 18 / 17 290 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta und Philipp Bertram (LINKE) vom 14. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2018) zum Thema: Fairtrade im Sport und Antwort vom 21. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Marion Platta (LINKE) und Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 290 vom 14.12.2018 über Fairtrade im Sport ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Stand der Implementierung des Fairtrade-Gedankens im Berliner Freizeit -, Vereins- und Leistungssport insbesondere auch durch den Prozess zur Erlangung der Auszeichnung Fairtrade-Town am 8. November 2018? Zu 1.: Mit Turnieren, Workshops, Informationsständen, Teilnahme an Messen und anderen Veranstaltungen haben in den vergangenen Jahren verschiedene Initiativen den Fairtrade-Gedanken in den Berliner Sport transportiert. Mit diesen Maßnahmen wurde ein Bewusstsein für die Herstellungsbedingungen von Sportmaterialien bei vielen sportlich Aktiven geschaffen. Der Sport hat mit seinen Aktivitäten einen wichtigen Anteil zur Zertifizierung Berlins als „Fair-trade-Town“ beigetragen. Mit der Auszeichnung ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Die Zahl der Vereine, die den Fairtrade-Gedanken in ihre Arbeit verankert haben, kann in den nächsten Jahren noch gesteigert werden. 2. Mit welchen Maßnahmen fördert der Senat direkt den Fairtrade-Gedanken im Berliner Sport? Zu 2.: Die Förderung hat 2017 mit der Beschaffung von 200 Fußbällen aus Mitteln zur Förderung der Sportmetropole begonnen. Die Bälle wurden bei Vereinen und in Schulen eingesetzt, um erste Testbälle zur Verfügung zu haben. Diese Maßnahme wurde 2018 mit ca. 30 Bällen fortgeführt. Seite 2 von 4 Durch zusätzlich im Haushalt bereitgestellte Mittel konnten diese Aktivitäten 2018 ausgebaut werden. Die Mittel wurden dem Landessportbund Berlin e. V. für die Einrichtung eines Förderprogramms zur Stärkung des Fairtrade-Gedankens im Sport bereitgestellt. Mit dem Programm werden Sportvereine bei der Beschaffung von Fairtrade -Sportmaterialien (Bällen und Sportbekleidung) mit 50 % der Anschaffungskosten unterstützt. 3. Welche Initiativen sind dem Senat bekannt, die die Beschaffung und Nutzung fair und nachhaltig gehandelter Sportartikel bekannt machen und fördern? Zu 3.: Dem Senat ist die Initiative „Berliner Sport – Rund um Fair!“ bekannt. In dieser haben sich der Landessportbund Berlin e. V., der Berliner Fußball-Verband e. V., der Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Kreuzberg-San Rafael del Sur e. V., das Promotorinnen und Promotoren-Programm für eine Welt, der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zusammengeschlossen. 4. Welche speziellen Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. fördert er, um Beschaffung und Nutzung fair und nachhaltig gehandelter Sportartikel im Sportunterricht an den öffentlichen Berliner Schulen zu etablieren? Zu 4.: Schulen haben die Möglichkeit, über das Sammelbestellverfahren des Landesverwaltungsamtes Sportmaterialien zu beschaffen. Derzeit findet eine Ausschreibung für fair hergestellte Fußbälle statt. Voraussichtlich ab März 2019 wird das Landesverwaltungsamt ausschließlich fair hergestellte Fußbälle über das Sammelbestellverfahren anbieten. 5. Wie verbindlich sind Beschaffung und Nutzung fair und nachhaltig gehandelter Sportartikel im Sportunterricht sowie im Bereich des außerunterrichtlichen Sports an den Schulen? Zu 5.: Die Beschaffung von fairen und nachhaltig hergestellten Sportartikeln ist nicht verbindlich . 6. In welchem Maße wurden und werden fair und nachhaltig produzierte und gehandelte Sportausstattungen bei internationalen Großsportereignissen wie den European Championships eingesetzt? Zu 6.: Im Rahmen von Großsportereignissen sind verschiedene Ausrüster aktiv. Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, zu welchen Anteilen die die dort eingesetzten Sportausstattungen aus fairer Herstellung stammen. Es ist jedoch festzustellen, dass immer mehr große Ausrüster dem Thema erhöhte Aufmerksamkeit schenken. 7. Wie schätzt der Senat den Stand der Verankerung des Fairtrade bei den Veranstaltern großer internationaler Sportereignisse ein? Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat diesbezüglich? Zu 7.: Das Thema Fairtrade gewinnt zwar langsam, aber stetig eine zunehmende Bedeutung bei den Veranstaltern. Dennoch bedarf es weiterer Sensibilisierung. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport berät alle Veranstalter aufbauend auf dem Konzept zur strategischen Neuausrichtung der Veranstaltungsförderung. So hat eine Veranstaltung für Berlin nur dann einen Mehrwert, wenn ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen miteinander im Einklang stehen. Seite 3 von 4 8. In welchem Umfang wurden die mit dem Beschluss über den Berliner Landeshaushalt 2018/19 eingestellten Mittel zum Fairtrade im Sport (50.000 Euro p.a. bei 0510/68419) bisher verausgabt (geförderte Einzelmaßnahmen bitte auflisten)? Zu 8.: Über das vom Landessportbund Berlin e. V. eingerichtete Förderprogramm wurden zum Stand 07.12.2018 folgende Vereine gefördert: Verein Bewilligter Betrag Anadoluspor Berlin 1970 e. V. 1.200,00 € BFC Dynamo e. V. 759,81 € Berliner Fußball Verband e. V. 631,50 € BSV Victoria 90 Friedrichshain e. V. 1.334,55 € FC Internationale Berlin 1980 e. V. 3.558,81 € FSV Hansa 07 Berlin e. V. 3.782,42 € Fußball und Bewegung e. V. 315,00 € Oranje Berlin e. V. 300,82 € SC Siemensstadt e. V. 1.067,73 € THC Franziskaner FC e. V. 152,53 € VfK Berlin-Südwest e. V. 2.537,71€ Wartenberger Sportverein Berlin e. V. 1.016,88 € Weltraumjogger e. V. 2.451,84 € Summe 19.109,60 € Der Landessportbund hat zusätzlich bis zu 7.500 Euro für Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bewilligt bekommen. Hiervon wurde nach aktuellem Stand eine Internetseite , Flyer und eine Kick-Off-Veranstaltung finanziert. Dem Landessportbund Berlin e. V. liegen weitere Anträge vor. Er geht deshalb davon aus, dass noch ca. 9.500 Euro in diesem Jahr abfließen werden. Insgesamt werden nach aktuellem Stand ca. 36.000 Euro von den bewilligten 50.000 Euro benötigt werden. 9. Welche Anfangsschwierigkeiten bei der Einführung des Förderprogramms wurden wie überwunden, um die im Haushalt eingestellten Mittel zum Fairtrade im Sport bereits in seinem ersten Jahr vollumfänglich seinem Zweck gemäß einzusetzen? Zu 9.: Nach derzeitigem Stand werden nicht alle eingestellten Mittel vom Landessportbund abgerufen. Die Vereine mussten zu Beginn des Projektes zunächst über die neue Fördermöglichkeit informiert werden. Die ersten Anträge gingen daher erst zur Mitte des Jahres ein. 10. Nach welchen Kriterien und Verfahren wurden und werden die o.g. im Landeshaushalt eingestellten Mittel für Fairtrade im Sport wem zur Verfügung gestellt? Seite 4 von 4 Zu 10.: Der Landessportbund Berlin e. V. reicht die Mittel auf Antrag an seine Mitgliedsvereine weiter. Die Vereine müssen über ein entsprechendes Zertifikat nachweisen, dass die beschafften Materialien aus fairer Herstellung stammen. Da die Mittel ausreichend waren, um alle Anträge zu bewilligen, musste kein Antrag abgelehnt werden. 11. Wie schätzt der Senat den Förderbedarf zur Bezuschussung fair gehandelter Sportausstattungen im Land Berlin ein und kann dieser Bedarf mit den für 2018 und 2019 eingestellten Mitteln gedeckt werden? Welcher Betrag wäre aus Sicht des Senats zur Bedarfsdeckung notwendig, um im Berliner Sport eine 100 % faire Ausstattung zu erreichen? Zu 11.: Diese Frage kann nicht abschließend beantwortet werden, da nach aktuellem Informationsstand bislang nur Fußbälle, Handbälle, Volleybälle und Sportbekleidung mit entsprechenden Zertifikaten verfügbar sind. Eine flächendeckende Versorgung aller Berliner Sportvereine mit allein aus nachweislich fairer Produktion stammender Sportausrüstung ist daher nicht möglich. Die aktuell geförderten Vereine haben durchschnittlich etwa 1.500 Euro beantragt. Zum Stand 01.01.2017 gab es 391 Fußballvereine, 70 Handballvereine und 144 Volleyballvereine . Würden diese alle einen Antrag in ähnlicher Höhe stellen, so ergäbe sich für diese drei Sportarten ein Bedarf von etwa 910.000 Euro. 12. Wie schätzt der Senat Bekanntheitsgrad, Informationsstand und Akzeptanz von Fairtrade und Nachhaltigkeit im Berliner Sport ein und wie gedenkt er diese weiter zu befördern und aktiv zu unterstützen ? Zu 12.: Derzeit engagieren sich überwiegend Vereine, die aufgrund ihrer allgemeinen Vereinsausrichtung schon seit längerer Zeit dem Fairtrade-Gedanken offen gegenüberstehen . Um weitere Vereine zu überzeugen, muss zukünftig verstärkt auf hochwertige Sportmaterialien aus fairer Herstellung gesetzt werden. Bei vergleichbarer Qualität zu den derzeit eingesetzten Sportmaterialien wäre es möglich, noch mehr Vereine zu einem Wechsel zu bewegen. Berlin, den 21. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport