Drucksache 18 / 17 291 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm (LINKE) vom 14. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2018) zum Thema: Verbindungen des Berliner „Antikapitalistischen Kollektiv“ (AKK) mit der britischen Nazi-Terrorgruppe „National Action“ und Antwort vom 21. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17291 vom 14. Dezember 2018 über Verbindungen des Berliner „Antikapitalistischen Kollektiv“ (AKK) mit der britischen Nazi-Terrorgruppe „National Action“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 3. Januar 2018 nahm die britische Anti-Terror-Polizei in verschiedenen Wohnungen sechs Verdächtige als Mitglieder und Unterstützer der verbotenen Nazi-Terrorgruppe „National Action“ fest. Ihnen wird vorgeworfen, Terroranschläge geplant, befürwortet und in Auftrag gegeben zu haben. Die „National Action“ ist europaweit vernetzt und unter anderem auch in Deutschland aktiv wie die Teilnahme an einer rechten 1. Mai-Demonstration in Plauen und Besuch einer KZ- Gedenkstätte belegen. Verbindungen bestehen vor allem zum „Antikapitalistischen Kollektiv“, das in Berlin einen Ableger besitzt. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über das extrem rechte „Antikapitalistische Kollektiv“ (AKK) vor? Zu 1.: Beim ehemals bundesweit aktiven „Antikapitalistische Kollektiv“ (AKK) waren Strukturen in neun Bundesländern feststellbar. Es bestand keine feste Organisationsstruktur, es handelte sich beim AKK vielmehr um eine Bündnis- und Vernetzungsplattform mit einem Personenpotenzial bis zum mittleren zweistelligen Bereich. Das Auftreten erfolgte in Anlehnung an die Aktionsform gewaltbereiter Linksextremisten. Die folgenden Antworten beziehen sich ausschließlich auf das „Antikapitalistische Kollektiv“ (AKK) in Berlin bzw. auf die ehemalige Gruppe „Autonome Nationalisten Berlin“ (AN Berlin) als einzig bekannter Berliner Ableger des „Antikapitalistischen Kollektivs“. 2. Wie viele Mitglieder und Unterstützer*innen kann der Senat dem AKK in Berlin jeweils zuordnen? Seite 2 von 3 Zu 2.: Die Mitgliederzahl der 2015 gegründeten Gruppe „Autonome Nationalisten Berlin“ (AN Berlin), die am 30. August 2017 im Internet ihre Auflösung erklärte, lag im einstelligen Bereich. Seit der Auflösung waren keine weiteren Aktivitäten der AN Berlin mehr feststellbar. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der Unterstützer vor. 3. Welchen, auch ehemaligen, Gruppen, Organisationen und Parteien lassen sich die Mitglieder und Unterstützer*innen des AKK in Berlin nach Kenntnissen des Senats jeweils zuordnen? Zu 3.: Die Mitglieder der ehemaligen Gruppe „Autonome Nationalisten Berlin“ gehörten unter anderem auch dem „Netzwerk Freie Kräfte“, der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) oder der Partei „Der III. Weg“ an. 4. Welche Kenntnisse hat der Senat über die politischen Ziele und Forderungen des AKK? Zu 4.: Erklärtes Ziel des „Antikapitalistischen Kollektivs“ (AKK) war die Vernetzung rechtsextremistischer Personenstrukturen unter einem Dach. Es bezog sich auf die nationalsozialistische Ideologie und knüpfte an die Idee eines Nationalen Sozialismus an. Dementsprechend war es das Ziel der AN Berlin, „das kapitalistische System durch ein nationales und sozialistisches System zu ersetzen“. Ziel sei eine „klassenlose Volksgemeinschaft“ gewesen. 5. Welche Kenntnisse hat Senat über die Teilnahme der AKK an Veranstaltungen und Versammlungen in Berlin? (Bitte eine Einzelauflistung aller Veranstaltungen und Versammlungen mit Datum, Thema und Anzahl der AKK-Mitglieder/-Unterstützer*innen.) Zu 5.: Mehrere Mitglieder und Unterstützerinnen und Unterstützer des „Antikapitalistischen Kollektivs“ in Berlin bzw. der AN Berlin beteiligten sich am 30. November 2015 an der NPD-Demonstration „Das Boot ist voll – Asylbetrüger abschieben“ in Berlin. Die Personengruppe war schwarz gekleidet und führte ein Transparent mit der Aufschrift „Antikap Aktion“ mit. Ebenso beteiligten sich mehrere Mitglieder und Unterstützerinnen und Unterstützer des AKK bzw. der AN Berlin am 2. April 2016 mit einem eigenen Block an der rechtsextremistischen Demonstration „Sicherheit statt Angst! Recht auf Zukunft – Mut zum Widerstand!“ in Berlin. Die Personengruppe war schwarz gekleidet und führte mehrere Transparente mit, unter anderem mit der Aufschrift „Linksfaschisten haben Namen und Adressen – gemeinsam holen wir uns unsere Stadt zurück“ sowie „Kein Vergeben, Kein Vergessen“. Als Unterstützer waren hier Rechtsextremisten aus mehreren Bundesländern angereist. Der Block bestand insgesamt aus ca. 50 Personen. Eine genaue Bezifferung, wie viele AKK-Mitglieder und Unterstützerinnen und Unterstützer an den Veranstaltungen teilnahmen, ist dem Senat nicht möglich. Für den 2. September 2017 meldete ein Mitglied der ehemaligen Gruppe „Autonome Nationalisten Berlin“ (AN Berlin) eine Demonstration „Deutsche Kieze schaffen“ in Berlin an. Diese wurde im Vorfeld abgesagt. Seite 3 von 3 6. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über Treffpunkte und Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke) der AKK in Berlin vor? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Straße.) a) Welche Treffpunkte und Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke) sind nach Kenntnissen des Senats im Besitz von natürlichen und juristischen Personen, die dem AKK zugeordnet werden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Straße.) b) Welche Treffpunkte und Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke) werden nach Kenntnis des Senats dauerhaft oder regelmäßig vom AKK genutzt und befinden sich im Besitz von natürlichen und juristischen Personen, die der rechten Szene zugeordnet werden? Zu 6.: Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 7. Wirbt das „Antikapitalistische Kollektiv“ nach Kenntnissen des Senats im Internet für seine Inhalte? Wenn ja, mit welchen sozialen Medien/Online-Angeboten? Zu 7.: Werbung fand über eigene Internetseiten, auf Facebook, Twitter und VK.com statt. Alle Seiten sind abgeschaltet oder inaktiv. 8. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über Kontakte und Verbindungen zwischen dem Berliner Ableger der AKK und der als terroristisch eingestuften „Nationalist Action“ vor? 9. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über mögliche Anschläge oder über die Planung dieser durch die „National Action“ vor? Zu 8. und 9.: Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 21. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport