Drucksache 18 / 17 292 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm (LINKE) vom 14. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2018) zum Thema: JN-Kundgebung vor dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 22. Januar 2018 und Antwort vom 28. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17292 vom 14. Dezember 2018 über JN-Kundgebung vor dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 22. Januar 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 22. Januar 2018 fand eine Kundgebung der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) gegenüber des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in der Mohrenstraße statt. Dies beschreibt die NPD-Jugend auf ihrer eigenen Facebook- und Webseite mit Bildern. Der Kundgebungsort ist gleichzeitig der Eingangsbereich des Instituts für Europäische Ethnologie der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Studierende des Fachschaftsrates berichteten, dass es zu Auseinandersetzungen mit den Kundgebungsteilnehmer*innen gekommen sein soll und diese versucht haben sollen das Institutsgebäude mit Gewalt zu betreten. Ferner sollen Einsatzkräfte Personalien u.a. der Studierenden aufgenommen haben. Bis zum heutigen Tag (Stand: 11. Dezember) war zu diesem Sachverhalt keine Polizeimeldung auffindbar. Ist dem Senat die Kundgebung der JN mit dem Motto „Sag Nein zur staatlichen Meinungszensur“ in den Abendstunden des 22. Januar 2018 vor dem BMJV bekannt? Wenn ja, a) wie viele Teilnehmende zählte die Kundgebung? b) welche Gruppen, Organisationen oder Parteien nahmen an der Kundgebung teil? Zu 1. a): Während der Kundgebung der „Jungen Nationaldemokraten“ gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) waren in der Zeit von 19:00 bis 19:45 Uhr insgesamt 13 Teilnehmende vor Ort. Zu 1. b): Die Ortsgruppe Pankow der Jungen Nationaldemokraten trat als Anmelder auf. Andere Organisationen oder Parteien gaben sich vor Ort nicht zu erkennen. Seite 2 von 4 2. Wurden der Versammlung Auflagen erteilt? Wenn ja, welche? Zu 2.: Die Anmeldebestätigung der Versammlungsbehörde beim Landeskriminalamt der Polizei Berlin vom 22. Januar 2018 für die Kundgebung „Wir wollen keine staatliche Meinungszensur – weg mit dem NetzDG!“ enthielt keine Auflagen. Vom verantwortlichen Polizeiführer wurde der Gehweg gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) als Kundgebungsort festgelegt. 3. Hat die Polizei Auflagenverstöße registriert? Wenn ja, welche? Zu 3.: Nein. 4. Haben die Einsatzkräfte Vorkontrollen durchgeführt? Wenn ja, a) in welcher Form (stichprobenartig, etc.) und mit Blick auf welche Gegenstände? b) wurden dabei Gegenstände sichergestellt und wenn ja, welche und wie viele jeweils? c) wurden im Rahmen der Vorkontrollen Platzverweise ausgesprochen? Wenn ja, wie viele? Zu 4.: Die Dienstkräfte der Polizei Berlin haben keine Vorkontrollmaßnahmen durchgeführt. 5. Wie viele Polizist*innen welcher Untergliederungseinheiten waren im Rahmen der Kundgebung und möglicher Gegenproteste insgesamt im Einsatz (bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Anzahl der Dienstkräfte und Untergliederungseinheiten)? Zu 5.: Am Versammlungsort wurden zwei Polizeidienstkräfte des Abschnitts 32 und 21 Polizeidienstkräfte der 2. Technischen Einsatzeinheit eingesetzt. 6. Wie viele Zivilpolizist*innen (Dienstkräfte in bürgerlicher Kleidung) waren bei dem Polizeieinsatz im Rahmen der Kundgebung und möglicher Gegenproteste im Einsatz (bitte jeweils nach Kundgebung und Gegenprotesten aufschlüsseln)? Zu 6.: Es wurden keine Polizeidienstkräfte in bürgerlicher Kleidung eingesetzt. 7. Welche Personen mit welchen jeweiligen Funktionärsaufgaben und Regionalgruppenzugehörigkeiten traten als Redner*innen bei der Kundgebung auf? Zu 7.: Im Rahmen der polizeilichen Betreuung der Versammlung wurden keine Redebeiträge dokumentiert. 8. Kam es zu Störungen aus der Kundgebung heraus? Wenn ja, zu welchen und wann? Zu 8.: Aus der angemeldeten Kundgebung heraus kam es zu keinen polizeilich registrierten Störungen. Seite 3 von 4 9. Kam es zu Auseinandersetzungen mit anderen Personen, insbesondere aus dem Institutsgebäude? Wenn ja, a) wie viele Personalien wurden mit welchem Anfangsverdacht festgestellt? b) wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher jeweiliger Straftatenvorwürfe wurden eingeleitet? c) wie viele eingeleitete Ermittlungsverfahren lassen sich Teilnehmenden der Kundgebung zuordnen? Zu 9.: Gegen 19:20 Uhr wurden aus einem Fenster im 2. Obergeschoss des Max-Planck- Institutes durch Studierende der Humboldt-Universität abgewickelte Toilettenpapierrollen auf die unmittelbar darunter stehenden Versammlungsteilnehmenden geworfen. Zu 9. a): Im Zusammenhang mit dem Werfen der Toilettenpapierrollen sind die Personalien von drei Personen wegen des Verdachtes des Straftatbestandes der Beleidigung festgestellt worden. Zu 9. b): Gegen drei Personen wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet, das am 29. August 2018 an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben wurde. Zu 9. c): Gegen Teilnehmende der Kundgebung „Wir wollen keine staatliche Meinungszensur – weg mit dem NetzDG!“ wurden keine Strafermittlungsverfahren eingeleitet. 10. Sieht der Senat in der Kundgebung und der versuchten Erstürmung des Institutsgebäudes der HU durch Teilnehmende der JN-Kundgebung Parallelen zur Aktion am 19. Mai 2017 (Vgl. Ds 18/11304) oder zu anderen Ereignissen der Identitären Bewegung? a) Bezog man sich in den auf der Kundgebung gehaltenen Redebeiträgen auf diese Aktionen? Wenn ja, von welchen unter Frage 6 genannten Redner*innen? b) Hat der Senat Kenntnis über Absprachen oder anderweitigen Austausch zwischen Identitärer Bewegung und Jungen Nationaldemokraten, vor allem im Bezug auf die versuchte Erstürmung des Instituts für Europäische Ethnologie? Wenn ja, welche? Zu 10.: Dem Senat von Berlin liegen keine Informationen vor, dass seitens der Kundgebungsteilnehmenden versucht wurde, in das Institutsgebäude einzudringen. Zu 10. a) Redebeiträge wurden von den Polizeidienstkräften nicht dokumentiert. Zu 10. b): Dem Senat von Berlin liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. 11. Aus welchen genauen Gründen hat die Polizei Berlin keine aktuelle Polizeimeldung zu den genannten Geschehnissen veröffentlicht? Seite 4 von 4 Zu 11.: Durch den verantwortlichen Polizeiführer wurde nach Einsatzende gemäß der Meldeverpflichtung aus der Geschäftsanweisung über das Melden innerhalb der Polizeibehörde sowie an andere Behörden und Institutionen eine elektronische Abschlussmeldung versandt. Aufgrund der Größe der Kundgebung mit 13 Teilnehmenden und dem grundsätzlich störungsarmen Verlauf wurde von der Veröffentlichung einer aktuellen Pressemeldung abgesehen. Berlin, den 28. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport