Drucksache 18 / 17 297 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Umsetzung E-Government in Berlin – digitale Barrierefreiheit und Antwort vom 21. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 297 vom 18. Dezember 2018 über die Umsetzung E-Government in Berlin – digitale Barrierefreiheit ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele elektronische Fachverfahren sind in Berlin im Betrieb? Zu 1.: In Berlin sind in der IT-BePla (IT-Bestands- und Planungsübersicht) mit dem Stand vom 19.12.2018 insgesamt 316 Fachverfahren eingetragen. 2. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung verbindlicher Vorgaben für digitale Barrierefreiheit in den von den Berliner Behörden genutzten elektronischen Fachverfahren (Anteil absolut und relativ ausweisen? Zu 2.: In der IT-BePla sollen die Fachverfahrensverantwortlichen Angaben zu der Zugänglichkeitsstufe für Barrierefreiheit machen. Dort haben sich 8 Fachverfahren als sehr gut zugänglich (3%), 46 Fachverfahren als gut zugänglich (15%), 15 Fachverfahren als eingeschränkt zugänglich (5%) und 1 Fachverfahren als schlecht zugänglich (0,3%) bei der digitalen Barrierefreiheit bewertet. 246 Fachverfahrensverantwortliche haben keine Angaben zur digitalen Barrierefreiheit gemacht (77% - Durch Aufrundungen ergibt die Gesamtsumme nicht genau 100 %). Die Angaben basieren auf Selbsteinschätzungen sowie auf Gutachten. In der IKT-Steuerung wurde 2018 eine Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit geschaffen. Diese hat verbindliche Berliner Standards für barrierefreie clientbasierte Software erarbeitet, die von der IKT-Staatssekretärin voraussichtlich im ersten Seite 2 von 2 Quartal 2019 im Kontext der landesweit verbindlichen ITK-Strategie festgelegt werden. Es wird angestrebt, die IT-Bestands- und Planungsübersicht ebenfalls mit neuen Anforderungen, unter anderem zu dem Thema digitale Barrierefreiheit, zu erweitern. Diese sollen künftig konkrete Angaben zu den erfüllten Standards, einen Link zu dem externen Gutachten und auch einen Maßnahmenplan enthalten. Der wiederum soll Einblick in den Zeitplan der Nachbesserungen gewähren, bis wann alle Kriterien erfüllt werden sollen. Mit diesen konkreten Berliner Standards für barrierefreie clientbasierte Software und den neuen Kriterien in der IT-Bestands- und Planungsübersicht werden dann valide Ergebnisse erwartet. 3. Welche von den Berliner Behörden genutzten elektronischen Fachverfahren arbeiten nicht mit aktuellen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit (bitte einzeln aufführen)? Zu 3.: Eine Einzelaufführung der elektronischen Fachverfahren, die sich nicht an die Vorgaben der digitalen Barrierefreiheit halten, ist über die bereits angegebenen Informationen in Antwort 2 derzeit nicht möglich. Die IKT-Steuerung erwartet verlässlichere Daten im Laufe des Jahres 2019. Berlin, den 21. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport