Drucksache 18 / 17 300 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Transport von Zirkustieren – eine Schreckensreise mit dem Weihnachtscircus? und Antwort vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 300 vom 13. Dezember 2018 über Transport von Zirkustieren – eine Schreckensreise mit dem Weihnachtscircus? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Mittlerweile unterliegen auch Zirkustiere der EG VO 1/2005 und das Handbuch Tiertransporte wurde überarbeitet . Daher müsste für Zirkustiere, im Besonderen für Giraffen, gelten, dass sie im Stehen transportiert werden und die Dauer und Länge der Strecke des Transports bestimmte Vorgaben nicht überschreiten darf. 1. Der Circus Voyage ist als Weihnachtscircus nach Berlin gekommen. Im Gepäck hat der Circus neben etlichen Wildtieren auch zwei Giraffen. Welche Kontrollbehörde hat sichergestellt, dass die geltenden Transportbedingungen eingehalten wurden und die Tiere maximal auf der Reise geschützt waren? a) Wer ist hier in Berlin vor Ort die zuständige Kontrollbehörde? b) Wenn die Transportbedingungen sowie das Ausladen vor Ort nicht kontrolliert wurden, warum war dies so? c) Wurden seit dem Eintreffen des Zirkus‘ schon die Tierhaltung und der Gesundheitszustand durch die zuständige Behörde kontrolliert? Wenn nein, warum nicht und wann wird dies geschehen? d) Wird das Verladen der Tiere am Abreisetag im Januar 2019 kontrolliert werden? Wenn nein, warum nicht? e) Kann der Senat darauf drängen, dass die entsprechende Behörde ihren Kontrollaufgaben nachkommt? Zu 1 a): Die Zuständigkeit für die Überwachung tierschutzrechtlicher Vorschriften liegt bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (VetLeb) des Bezirksamtes Charlottenburg- Wilmersdorf. Wenn ein Tiertransportfahrzeug des Weihnachtszirkus Voyage die zulässigen Maße der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschreitet, ist nach Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) eine Transporterlaubnis für Großraum- und Schwertransporte (GST) erforderlich. Im Land Berlin liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung entsprechender Erlaubnisanträge bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). 2 Das Kontrollrecht für die Transportgenehmigungen nach §§ 29 Absatz 3 und 46 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) liegt bei der Berliner Polizei. Zu 1. b), c) und d): Da während der Frist nach Artikel 45 Absatz 1 der Verfassung von Berlin zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Zirkus noch in Berlin gastiert, teilte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit, dass noch keine konkrete Beantwortung der Fragestellung zum Zirkusaufenthalt in Berlin möglich ist, sodass dem Senat keine endgültigen Informationen über Kontrollen zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Transportbedingungen vorliegen. Die Berliner Polizei hat bisher keine Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Zu 1 e): Nach Artikel 67 Absatz 2 der Verfassung von Berlin und § 9 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes übt der Senat die Aufsicht über die Bezirke aus (Bezirksaufsicht). Die Bezirksaufsicht hat sicherzustellen, dass die Rechtmäßigkeit der Verwaltung gewahrt bleibt und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Der Senat hat gegenüber den Bezirken keine Fachaufsicht. 2. Konnte der Weihnachtcircus alle benötigten Transport-Genehmigungen vorweisen und verfügt der Circus ggf. über Sonder- und Ausnahmegenehmigungen für den Transport nach Berlin und im Januar 2019 von Berlin weg? Zu 2.: Aufgrund der immensen Anzahl von Antragstellungen für Großraum- und Schwertransporte (ca. 11.000 pro Jahr) im Land Berlin, kann das Sachgebiet Großraum- und Schwertransporte der VLB keine Auskunft darüber geben, wann und ob eine aktuelle Transportgenehmigung nach der StVO für den Weihnachtszirkus Voyage benötigt, beantragt oder erteilt wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1. b), c) und d) verwiesen. 3. Treffen Informationen zu, dass Zirkusbetreiber Genehmigungen erst kurz vor Reiseantritt beantragen, um bei eventuellen Kontrollen dies vorzuzeigen, so aber eine mögliche Verweigerung der Transportgenehmigung umgehen? a) Wie kann sichergestellt werden, dass der Zirkus bei Reiseantritt eine gültige Transportgenehmigung besitzt und diese sich nicht noch im Genehmigungsprozess befindet? Zu 3.: Informationen, dass Zirkusbetreiber verkehrsrechtliche Transportgenehmigungen erst kurz vor Reiseantritt beantragen oder ohne Genehmigungen fahren, liegen dem Senat nicht vor. Zu 3 a): Die Durchsetzung straßenverkehrsrechtlicher Vorgaben erfolgt grundsätzlich durch Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Berliner Polizei. Hierzu gehören auch Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Großraum- und Schwertransporten bzw. die Ahndung nicht genehmigter Transporte. 4. Wie kann das Land Berlin zukünftig sicherstellen, dass der Transport, im Besonderen das Aus- und Verladen der Tiere, somit bei An- und Abreise des jeweiligen Zirkus‘ kontrolliert wird? Zu 4.: Die für Tierschutz zuständige Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird die Bezirke wie bisher über aktuelle Entwicklungen der einschlägigen Rechtsvorschriften informieren und zu Einzelfragen beraten. Im Februar dieses Jahres wird sie zudem eine Fortbildungsveranstaltung zur Durchsetzung der Tierschutztransportvorschriften bei Zirkussen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärbehörden durchführen. 3 5. Wurde dem Weihnachtscircus schon mitgeteilt, dass die Fläche vor dem Olympiastadion für das Weihnachtsgastspiel 2019 nicht für die Anmietung zur Verfügung steht? Zu 5.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Pächterin der Fläche vor dem Olympiastadion nur die Zustimmung zu der Vermietung zur Durchführung des Berliner Weihnachtszirkusses für den Zeitraum vom 14. Dezember 2018 bis 6. Januar 2019 erhalten. Berlin, den 3. Januar 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung