Drucksache 18 / 17 302 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: „Grüne Welle“ auf der B1/B5 Höhe Alt-Kaulsdorf und Alt-Mahlsdorf und Antwort vom 27. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17302 vom 13. Dezember 2018 über „Grüne Welle“ auf der B1/B5 Höhe Alt-Kaulsdorf und Alt-Mahlsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/12782 teilte SenUVK im November 2017 mit, dass die Schaltung einer „Grünen Welle“ von der Lichtsignalanlage (LSA) Alt-Mahlsdorf/B1-Center bis zur LSA Alt-Mahlsdorf/Fachmarktzentrum morgens stadteinwärts, nachmittags stadtauswärts geplant ist. Darüber hinaus sollten ebenfalls die Schaltungen an den Kreuzungen Landsberger Straße/Pilgramer Str. und An der Schule optimiert werden. Dazu frage ich: Frage 1: Wann wird die Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Alt-Mahlsdorf / B1-Center verbessert und auf die „Grüne Welle“ aufgeschaltet? Antwort zu 1: Die Umsetzung der Maßnahmen an der Lichtsignalanlage (LSA) Alt-Mahlsdorf/B1-Center war für den 29. November 2018 vorgesehen, ist aber aufgrund von Problemen vor Ort an diesem Termin gescheitert. Ein neuer Termin zur Inbetriebnahme ist beim Generalübernehmer für Lichtsignalanlagen, der Firma Alliander-Stadtlicht, angefragt, steht aber noch nicht fest. Frage 2: Wann wird die Maßnahme für die LSA Alt Mahlsdorf/Hönower Straße – Hultschiner Damm durchgeführt? Antwort zu 2: Die Maßnahmen an der LSA Alt-Mahlsdorf/Hönower Straße-Hultschiner Damm befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Eine Umsetzung vor Ort ist für das 1. Quartal 2019 zu erwarten. 2 Frage 3: Wann erfolgt die Maßnahme für die LSA Alt-Mahlsdorf/An der Schule? Antwort zu 3: Die Anpassung an der LSA Alt-Mahlsdorf/An der Schule stehen zur Umsetzung an. Ein Termin zur Inbetriebnahme steht noch nicht fest. Frage 4: Wann erfolgt die Maßnahme für die LSA Alt Mahlsdorf/Landsberger Straße – Pilgramer Straße? Antwort zu 4: Die Planungen zum Umbau der LSA am Knotenpunkt Alt-Mahlsdorf/Landsberger Straße- Pilgramer Straße befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Ein konkreter Zeithorizont bezüglich des Umsetzungstermins kann aktuell noch nicht mitgeteilt werden. Frage 5: Wann erfolgt die Maßnahme für die LSA Alt Mahlsdorf/Fachmarktzentrum (Porta)? Antwort zu 5: Die Unterlagen zur verkehrsabhängigen Steuerung des Knotenpunktes Alt-Mahlsdorf/ Fachmarktzentrum befinden sich derzeit im Anordnungsprozess bei der zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB), so dass von einer Umsetzung vor Ort voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2019 auszugehen ist. Frage 6: Wie viele Fahrzeuge sind an diesen Knotenpunkten derzeitig in die jeweiligen Richtungen an einem Werktag unterwegs? Antwort zu 6: Die Verkehrsmenge entlang der Straße Alt-Mahlsdorf in Höhe Hönower Straße beträgt 40.400 Kraftfahrzeuge. Diese Menge verteilt sich zu gleichen Teilen auf die beiden Fahrtrichtungen. Frage 7: Welche weiteren Informationen kann der Senat zur Verbesserung der „Grünen Welle“ auf der B1 / B5 geben? Antwort zu 7: Durch die aktuellen Anpassungen der Lichtsignalprogramme an den Ampelanlagen der beschriebenen Knotenpunkte entstehen nach deren vollständiger Umsetzung Verbesserungen in der Koordinierung der einzelnen Ampelanlagen untereinander. 3 Insbesondere am Knotenpunkt an der Hönower Straße wird aber auch künftig die dortige Koordinierung durch eine umfangreiche Einflussnahme der an dieser Stelle querenden Straßenbahn beeinflusst. Durch die verkehrspolitisch sinnvolle Bevorrechtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an dieser Stelle sind negative Effekte für den Fließverkehr auf der B1/B5 zeitweise auch weiterhin nicht vermeidbar. Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz