Drucksache 18 / 17 305 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Rummelsburger Bucht - Die unendliche Geschichte? TEIL 2 und Antwort vom 27. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17305 vom 17. Dezember 2018 über Rummelsburger Bucht – Die unendliche Geschichte? TEIL 2 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Am 29. November erschien in der Berliner Woche ein Artikel mit dem Titel „Freibeuter-Besetzung in der Rummelsburger Bucht birgt viele Risiken“, in dem es um die Besetzung des ehemaligen Jugendfreizeitschiff „Freibeuter“ und eine Debatte in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vom 28.11.2018 geht, die die Giftigkeit des Wassers in der Rummelsburger Bucht thematisiert. Konkret wird aus dem Redebeitrag eines BVV Mitgliedes folgender Inhalt von der Berliner Woche wiedergegeben: „Bei der Rummelsburger Bucht handle es sich um ein komplett verseuchtes Gewässer. Nicht nur vom Baden, sondern allein vom Kontakt mit dem Wasser sei dringend abzuraten. Den gäbe es aber, auch bei Kindern. Dass seine Warnungen nicht als Hysterie durchgehen können, würden auch andere Beobachtungen zeigen. Er habe Menschen getroffen, deren Wunden nicht heilten. Für solche Phänomene gehe inzwischen sogar ein Begriff um: "Bucht-Aids". Frage 1: Wann ist mit dem Vorliegen des Gutachtens zur Bewertung der Schadstoffbelastung der Sedimente im Rummelsburger See zu rechnen? Antwort zu 1: Wie bereits in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16634 dargelegt, wird der abschließende Ergebnisbericht voraussichtlich im 1. Quartal 2019 vorliegen. Frage 2: Wann wird dieses Gutachten allgemein veröffentlicht? Antwort zu 2: Die beteiligten Verwaltungen haben bislang noch nicht über eine Veröffentlichung des Gutachtens entschieden. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht. 2 Frage 3: Gibt es zu diesem Gutachten bereits erste dem Senat zur Kenntnis gebrachte Ergebnisse? Frage 3a: Wenn ja, welchen Inhalts sind diese Ergebnisse? Antwort zu 3 und 3a: Über Teilergebnisse kann an dieser Stelle nicht berichtet werden. Um Fehlinterpretationen aufgrund des komplexen Sachverhaltes vorzubeugen, wird die Öffentlichkeit erst nach Vorlage aller Ergebnisse zusammenhängend informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass es für die in dem Gutachten bearbeiteten Fragestellungen keine standardisierten Verfahrensweisen und rechtlichen Bewertungsmethoden gibt. Frage 4: Ab wann wird die Sedimentsanierung in der Rummelsburger Bucht beginnen? Antwort zu 4: Vorbereitende Maßnahmen für die Schadensanierung am Westufer laufen seit 2017. Als Vorbereitungsmaßnahme wurden in 2017/2018 umfangreiche Testfelder angelegt, um nach deren Auswertung die geeigneten Maßnahmen für die Schadensanierung festlegen zu können. Die nachfolgende Schadensanierung am Westufer des Rummelsburger Sees soll im Jahr 2020 beginnen, sofern finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Frage 5: In welchem Umfang wird eine Sedimentsanierung stattfinden und was genau soll dort geschehen? Antwort zu 5: Für die Schadensanierung Westufer wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12143, dort zu den Fragen 4 und 5, verwiesen. Die Begründung der Notwendigkeit zur Sanierung in der Anmeldung für den Doppelhaushalt 2020/2021 gibt folgende Zusammenfassung: Der Rummelsburger See weist kontaminierte Sedimente in der Gewässersohle auf. Am westlichen Ufer müssen gemäß der Schadensanierungsanforderung der Wasserbehörde in Verbindung mit Maßnahmenspezifikationen gemäß Abstimmungen der fachlich beteiligten Dienststellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Sie beinhalteten in einem bis zu ca. 60 Meter breiten ufernahen Gewässerstreifen die Entnahme und Entsorgung von stark belastetem Sediment, die Wiederauffüllung bis zu einer Wassertiefe von zwei Metern mit einer mineralischen Abdeckung und lokal das Anpflanzen von Schilf. 3 Frage 6: Wer trägt die Kosten dafür und in welcher Höhe werden diese sich belaufen? Antwort zu 6: Die Kosten werden vom Land Berlin getragen. Für die Sanierung des Rummelsburger Sees sind in der Anmeldung für den Doppelhaushalt 2020/2021 folgende Jahresraten unter dem Kapitel 0740 Titel 52106 enthalten: 2020 500 T EUR 2021 1.000 T EUR 2022 4.500 T EUR 2023 4.500 T EUR Die Gesamtkosten der Schadensanierung am Westufer werden auf 45 Mio. EUR geschätzt. Belastbare Kostenannahmen / Kostenschätzungen sind jedoch erst nach dem Abschluss und der Auswertung der Testfelder möglich. Frage 7: Welche aktuellen Kenntnisse über die Giftigkeit der Sedimente und des Wassers liegen dem Senat vor? Antwort zu 7: In der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12143 hat der Senat mit der Beantwortung der Fragen 8 bis 12 Auskunft zu den gesundheitlichen Risiken gegeben. Es gibt keine aktuelleren Erkenntnisse. Frage 8: Wie beurteilt der Senat die oben zitierten Aussagen zur Giftigkeit von Wasser und Sedimenten insbesondere im Zusammenhang mit den vom Senat getroffenen Aussagen dazu in der DS 18/12143, insbesondere die Antworten auf die Frage 8? Antwort zu 8: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, die die oben zitierte Aussage bestätigen. Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz