Drucksache 18 / 17 306 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Ankauf und Nutzung, Grundstück Müggelseedamm 109-111, 12587 Berlin und Antwort vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17306 vom 17. Dezember 2018 über Ankauf und Nutzung, Grundstück Müggelseedamm 109-111, 12587 Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ankauf des Grundstücks Müggelseedamm 109-111 durch das Land Berlin? Zu 1.: Der Senat steht in engen Abstimmungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über den Erwerb von Liegenschaften. Das Grundstück Müggelseedamm 109-111 soll durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft angekauft werden. 2. Hält der Senat weiterhin an der Bebauung des Grundstücks u.a. mit einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) fest, wie es ebenfalls der o.g. DS zu entnehmen ist? a. Wenn ja, wann soll dort mit dem Bau begonnen werden und wann soll der Bau fertig gestellt sein? b. Wenn nein, was soll dort ansonsten gebaut werden und wie sieht dafür der Zeitplan aus? Zu 2.: Ja, das Ziel ist nach wie vor die Errichtung einer Modularen Unterkunft für Geflüchtete. Eine konkrete Terminierung hinsichtlich des Baubeginns und der Fertigstellung ist erst nach Ankauf bzw. Festlegung der im Rahmen des Erwerbs vorliegenden wirtschaftlichen Eckdaten durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft möglich. Konkrete Planungen liegen aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Ankaufs der Liegenschaften nicht vor. Insofern können derzeit noch keine genauen Angaben zu Baubeginn/-fertigstellung gemacht werden. 2 3. Ist an diesem Standort die Bebauung gem. § 246 BauGB (Sonderbaurecht für Flüchtlingswohnen) vorgesehen? Zu 3.: Nach bisheriger Planung ist die Bebauung unter Inanspruchnahme des § 246 Abs. 9 BauGB vorgesehen. 4. Wenn dort weiterhin der Bau von Flüchtlingsunterkünften geplant ist, wieviele Wohneinheiten sollen dort entstehen? Zu 4.: Die Anzahl der Wohneinheiten ist vom geltenden Baurecht und insofern von der zulässigen Anzahl von Geschossen abhängig. Im Hinblick auf den derzeitigen Planungsstand steht die genaue Anzahl momentan noch nicht fest. Berlin, den 3. Januar 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales