Drucksache 18 / 17 310 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Abgasabsaugung in Fahrzeughallen der Feuerwehren und Antwort vom 28. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17310 vom 17. Dezember 2018 über Abgasabsaugung in Fahrzeughallen der Feuerwehren ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Fahrzeughallen der Berliner Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr sind aktuell für alle innerhalb der Gebäude stationierten Einsatzfahrzeuge funktionierende und auch den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Abgasabsauganlagen installiert? Zu 1.: In folgenden Fahrzeughallen der Berliner Berufsfeuerwehr sind Abgasabsauganlagen installiert: Feuerwache (FW) Tegel, FW Prenzlauer Berg, FW Hellersdorf, FW Schöneberg, FW Lichterfelde, FW Spandau-Süd, FW Charlottenburg-Nord und FW Schillerpark. Bei der Berliner Feuerwehr verfügen folgende Freiwilligen Feuerwehren (FF) über Abgasabsauganlagen in den Fahrzeughallen: FF Haselhorst, FF Karow und FF Lübars. 2. In welchen Fahrzeughallen der Berliner Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr sind aktuell nicht für alle innerhalb der Gebäude stationierten Einsatzfahrzeuge funktionierende und auch den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Abgasabsauganlagen installiert? Zu 2.: In den nachfolgenden Feuerwachen der Berufsfeuerwehr sind keine Abgasabsauganlagen installiert: FW Wittenau, FW Hermsdorf, FW Pankow, FW Marzahn, FW Weißensee, FW Lichtenberg, FW Karlshorst, FW Friedrichshain, FW Urban, FW Kreuzberg, FW Tempelhof, FW Marienfelde, FW Neukölln, FW Buckow, FW Treptow, FW Köpenick, Lehrrettungswache (LRW) Mitte, FW Moabit, FW Tiergarten, FW Wedding, FW Spandau-Nord, FW Suarez, FW Wilmersdorf, FW Zehlendorf, FW Steglitz und FW Wannsee. Bei den nachfolgenden Wehren der Freiwilligen Feuerwehr sind keine Abgasabsauganlagen installiert: FF Prenzlauer Berg, FF Frohnau, FF Heiligensee, FF Tegelort, FF Niederschönhausen, FF Buchholz, FF Blankenfelde, FF Wilhelmsruh, FF Pankow, FF Buch, FF Marzahn, FF Biesdorf, FF Wartenberg, FF Kaulsdorf, FF Mahlsdorf, FF Hellersdorf, FF Hohenschönhausen, FF Falkenberg, FF Blankenburg, Ff Heinersdorf, FF Lichtenrade, FF Rudow, FF Adlershof, FF 2 von 2 Bohnsdorf, FF Altglienicke, FF Oberschöneweide, FF Friedrichshagen, FF Wilhelmshagen, FF Müggelheim, FF Schmöckwitz, FF Rauchfangswerder, FF Grünau, FF Mitte, FF Staaken, FF Gatow und FF Kladow. 3. In welchen Fahrzeughallen der Berliner Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr sind aktuell keine funktionierenden und auch den Unfallverhütungsvorschriften entsprechenden Abgasabsauganlagen installiert, obwohl die Fahrzeuge im Einsatzfall innerhalb des Gebäudes in Betrieb gesetzt werden? Zu 3.: Siehe hierzu die Beantwortung zu Frage 2. 4. Wie stellt der Senat sicher, dass in den unter 2. und 3. genannten Objekten die beim Start der Fahrzeuge entstehenden Abgase geordnet aus den Gebäuden abgeleitet werden? Zu 4.: Die Ableitung der Abgase erfolgt durch das Öffnen der Fahrzeughallentore oder ähnliche geeignete Maßnahmen. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass in den unter 2. und 3. genannten Objekten die Abgase nicht in die Mannschaftsräume gelangen? Zu 5.: Alle zu den Fahrzeughallen führenden Türen verfügen über Oben- bzw. Bodentürschließer. Diese sorgen nach dem Öffnen für selbstschließende Türen. 6. Wie stellt der Senat sicher, dass in den unter 2. und 3. genannten Objekten die Abgase nicht von den Feuerwehrleuten eingeatmet werden? Zu 6.: Siehe hierzu die Beantwortung zu Frage 4. Eine Einatmung etwaiger Abgase ist jedoch nicht gänzlich auszuschließen. Die Belastung durch Stickstoffdioxide betrifft jedoch nicht ausschließlich Situationen im Dienstbetrieb, sondern auch des alltäglichen Lebens. Berlin, den 28. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport