Drucksache 18 / 17 319 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Islamistische Gefährder in Berlin – Auch weiterhin kein Informationsaustausch zwischen dem Landeskriminalamt Berlin und den Abschnitten der Polizei Berlin? (II) und Antwort vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17319 vom 13. Dezember 2018 über Islamistische Gefährder in Berlin – Auch weiterhin kein Informationsaustausch zwischen dem Landeskriminalamt Berlin und den Abschnitten der Polizei Berlin? (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegt die Anzahl der Gefährder in Berlin derzeit im zweistelligen oder im dreistelligen Bereich? Zu 1.: Die Anzahl der bei der Polizei Berlin geführten Gefährder im Bereich Politisch Motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie- liegt im oberen zweistelligen Bereich (Stand 20. Dezember 2018). 2. Nach welchen konkreten Kategorien werden Gefährder bundesweit eingestuft? (Erläuterung zu den Kategorien und der Einstufungen erbeten.) Zu 2.: Die Definition des Begriffs „Gefährder“ im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität sieht bundeseinheitlich keine Unterscheidungen oder Kategorien vor. Es erfolgt lediglich eine Unterteilung nach Phänomenbereichen. Die Definition ist Bestandteil eines als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Dokumentes und kann insofern nicht Bestandteil dieser Antwort sein. Herausgebende Dienststelle ist das BKA, eine Aufhebung ist von hier aus daher nicht möglich. 3. Wie viele interne Rundschreiben per Mail an die Polizeidirektionen gab es seit dem 05.05.2017 zum Thema Gefährder? Zu 3.: Rundschreiben im Sinne der Fragestellung gibt es in der Polizei Berlin nicht. 4. Wie viele Fortbildungen gab es zum Thema Gefährder bei den örtlichen Polizeiabschnitten sowie den Einsatzhundertschaften in den Jahren 2017 und 2018? (Aufstellung nach Dienststellen und Fortbildungsthemen erbeten.) Seite 2 von 2 Zu 4.: Der durch das für die Bekämpfung des islamistischen Extremismus/Terrorismus zuständige Dezernat 54 des Polizeilichen Staatsschutzes angebotene Vortrag beschäftigt sich auch mit dem Themenfeld „Gefährder“ und ist sowohl Bestandteil verschiedener zielgruppenorientierter als auch themenspezifischer Fortbildungsangebote der Polizei Berlin, die auch durch die Mitarbeitenden der Polizeiabschnitte und Einsatzeinheiten bedarfsgerecht genutzt werden. Insofern ist eine belastbare statistische Aussage zu den detailliert erfragten Zielgruppen nicht möglich. Insgesamt wurden 2017 und 2018 mehr als 80 Vorträge gehalten. 5. Was wurde 2018 konkret unternommen, um den Informationsaustausch zwischen dem zuständigen Landeskriminalamt Berlin, den Polizeidirektionen sowie den örtlichen Polizeiabschnitten zu verbessern und mit welchen Ergebnissen? (Aufstellung erbeten.) Zu 5.: 2018 wurden – wie auch in der Vergangenheit – die polizeiintern insgesamt verfügbaren allgemeinen Informationsangebote und die spezifischen einsatzbezogenen Hinweise im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) überprüft und ggf. aktualisiert. Zudem ist darüber hinaus durch den Dauerdienst des Polizeilichen Staatsschutzes eine ständige Erreichbarkeit gegeben, die von allen Bedarfsträgern genutzt werden kann. Auf diese grundsätzlich langjährig bekannten Kommunikationswege und Informationsmöglichkeiten wird regelmäßig zielgruppenorientiert bei Fortbildungen aufmerksam gemacht. Insofern ist sichergestellt, dass einerseits den örtlich zuständigen Polizeidienststellen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, andererseits dort erlangte Informationen dem Landeskriminalamt übermittelt werden. Darüber hinaus erfolgt durch das Landeskriminalamt – wie auch in der Vergangenheit – anlassbezogen ein unmittelbarer Informationsaustausch mit den jeweils betroffenen örtlich zuständigen Dienststellen, soweit diesem nicht rechtliche Vorgaben, insbesondere Geheimhaltungserfordernisse, entgegenstehen. Berlin, den 03. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport