Drucksache 18 / 17 320 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Beerdigung von Nidal R. und Antwort vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17320 vom 13. Dezember 2018 über Organisierte Kriminalität – Beerdigung von Nidal R. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen aus den Bereichen der Rocker- und der Clankriminalität waren bei der Beerdigung von Nidal R. am 13.09.2018 auf dem Neuen-Zwölf-Apostel-Friedhof anwesend? (Aufstellung nach OK-Gruppierungen erbeten.) Zu 1.: Aus einer großen Menschenmenge heraus konnten durch szenekundige Beamtinnen und Beamte beim An- und Abstrom der Trauergäste insgesamt 128 Personen zweifelsfrei namentlich identifiziert werden, welche direkt der organisierten Kriminalität (OK) zuzuordnen sind. Von diesen 128 Personen konnten 101 Personen der Clankriminalität und 27 Personen der Rockerkriminalität zugeordnet werden. 2. Wie viele Personen sind schätzungsweise aus dem gesamten Bundesgebiet zu diesem Anlass nach Berlin gereist? Zu 2.: Insgesamt konnten durch szenekundige Beamtinnen und Beamte drei Personen aus dem Bundesgebiet zweifelsfrei namentlich festgestellt werden (zweimal Rocker-, einmal Clan-Kriminalität). Darüber hinausgehende belastbare Schätzungen sind dem Senat Berlin nicht möglich. 3. Für welchen Zeitraum mussten die Straßen rund um den Friedhof abgesperrt und der Verkehr umgelenkt werden? Zu 3.: Der Neue-Apostel-Friedhof befindet sich im Werdauer Weg 5, 10829 Berlin. Dieser Weg ist eine Sackgasse, die vom Sachsendamm abgeht. Öffentlicher Verkehrsraum besteht nur bis zur Zufahrt zum Friedhof. Der Individualverkehr konnte ab 09:17 Uhr den Werdauer Weg nicht mehr benutzen; Lieferverkehr in das dahinterliegende Gewerbegebiet war zu diesem Zeitpunkt noch möglich. Während der Anfahrtsphase wurden Fahrzeuge der Trauergäste an der Bundesautobahn A 103 Ausfahrt Sachsendamm zu den beiden Parkmöglichkeiten im Nahbereich (Parkplatz Möbel Höffner und Parkplatz Schwimmhalle Schöneberg) umgeleitet. Ab 10:32 Uhr wurde mit dem Eintreffen des Leichnams der Werdauer Weg komplett gesperrt. Nach dessen Ankunft auf dem Friedhofsgelände wurde dem Gewerbeverkehr die Möglichkeit zum Passieren wieder eingeräumt. Die Aufhebung der Sperrung erfolgte 12:51 Uhr. 4. Wie hoch war schätzungsweise der Frauenanteil der Trauergäste bei der Beerdigung sowie der Trauerfeier? Zu 4.: Während der Zeremonie wurde der Frauenanteil nicht erhoben. Erst nach Verlassen der männlichen Trauergäste traten, wie nach muslimischen Bräuchen üblich, die weiblichen Gäste heran. Hier wurden 30 Frauen gemeldet. 5. Wie viele Strafanzeigen, die mit der Beerdigung und Trauerfeier in Verbindung standen, wurden an diesem Tag von der Polizei Berlin (auch gegen eigene Einsatzkräfte) gefertigt? (Aufstellung nach Deliktsart erbeten.) Zu 5.: Von den Einsatzkräften wurde ein Anwendungsfall wegen Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz (ruhender Verkehr) gefertigt. 6. Waren bei der Beerdigung und Trauerfeier Anwälte anwesend, die in der Vergangenheit mit dem OK-Umfeld in Verbindung gebracht werden konnten oder als Strafverteidiger dieser Personengruppen in Erscheinung getreten sind? Zu 6.: Bei der Trauerfeier war ein Anwalt anwesend, der als Strafverteidiger im OK-Bereich gearbeitet hat. 7. Waren bei dem Begräbnis Personen anwesend, welche der islamistischen Szene zugeordnet werden können und wenn ja, wie viele? Zu 7.: Es konnten 18 Personen unter den Anwesenden identifiziert werden, die der islamistischen Szene zuzuordnen sind. 8. Wurden seitens der Polizei Berlin Waffenkontrollen unter den Trauergästen und Verkehrskontrollen im direkten Umfeld der Trauerfeier durchgeführt? Zu 8.: Nein. 9. Mit wie vielen Einsatzhundertschaften und weiteren Spezialkräften war die Polizei Berlin bei der Beerdigung und Trauerfeier vertreten? (Aufstellung nach Zugehörigkeit der Einsatzkräfte und Anzahl der Dienststunden erbeten.) Zu 9.: Am Einsatz waren folgende Einsatzhundertschaften/ Spezialkräfte der Direktion Einsatz (Dir E) beteiligt: Dir E 2. Bereitschaftspolizeiabteilung 22. Einsatzhundertschaft 293:20 Std. Dir E 3. Bereitschaftspolizeiabteilung 34. Einsatzhundertschaft 215:25 Std. Dir E 1. Begleit- und Verkehrskommando 27:30 Std. Dir E 1. Bereitschaftspolizeiabteilung Diensthundführereinheit 13:45 Std. Die Anzahl der am Einsatz beteiligten Dienstkräfte des Landeskriminalamts Berlin sowie deren Einsatzstunden wurden nicht erfasst. 10. Kam es zu Ausschreitungen oder Bedrohungslagen seitens der Trauergäste gegenüber Passanten und anderen Unbeteiligten? (Wenn ja, konnten Ermittlungsverfahren eingeleitet werden? Aufstellung erbeten.) Zu 10.: Nein. 11. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden insgesamt im Rahmen der Beerdigung und Trauerfeier registriert und wie viele Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden? (Aufstellung über Ordnungswidrigkeiten allgemein und Fahrzeugabschleppungen im Besonderen erbeten.) Zu 11.: Es wurden keine verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Einsatzes gefertigt. Umsetzungen wurden nicht durchgeführt. Berlin, den 03. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport