Drucksache 18 / 17 322 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Lernförderungen für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler in Berlin und Antwort vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17322 vom 17. Dezember 2018 über Lernförderungen für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler in Berlin _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die vom Berliner Senat und/oder den Bezirken in den letzten drei Jahren tatsächlich verausgabten Haushaltsmittel zur Finanzierung im Rahmen des Programms zur Lernförderung für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler? Zu 1.: Jahr Ausgaben 2015 3.320.745,33 Euro 2016 3.762.701,11 Euro 2017 4.536.079,58 Euro 2. An wie viele Firmen werden diese Mittel ausgezahlt? Zu 2.: Die Anzahl der Anbieter der Bildungs- und Teilhabe (BuT)-Lernförderung wird nicht erhoben . - - 2 3. Welche Kenntnis hat der Senat über die Teilnahmeregelmäßigkeit der Schülerinnen und Schüler im Förderprogramm? Zu 3.: Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler wird regelmäßig kursbezogen dokumentiert . Eine zentrale Auswertung dieser Daten erfolgt nicht. 4. Welche Durchsetzungsmittel bestehen, dass die in dem Programm angemeldeten Schüler das Lernangebot auch tatsächlich annehmen? 5. Welche Sanktionen bestehen gegenüber Schülern, die zwar durch ihre Anmeldung in dem Programm Vergütungsansprüche bei den Lehrfirmen auslösen, die angebotene Förderung jedoch nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen? Zu 4. und 5.: Die Schülerinnen und Schüler bestätigen in der Anwesenheitsliste ihre Teilnahme. Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler nicht regelmäßig an der ergänzenden Lernförderung teil, wird in Zusammenarbeit mit der Schule, dem Anbieter der Lernförderung und den Personensorgeberechtigten eine Lösung gesucht. Nimmt ein Schüler oder eine Schülerin im Halbjahr viermal unentschuldigt nicht an der Lernförderung teil, wird er oder sie von der Lernförderung ausgeschlossen. Ein Vergütungsanspruch auf Seiten des Anbieters für diesen Schüler oder diese Schülerin besteht dann nicht mehr. 6. Wie beurteilt der Senat die Möglichkeit, dass die Förderprogramm-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zunächst einen finanziellen Eigenbetrag für die Inanspruchnahme zu leisten haben, der durch die regelmäßige Unterrichtsteilnahme sukzessive auf null zurückgeführt werden kann? Zu 6.: In § 28 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist kein Eigenanteil für die BuT- Lernförderung vorgesehen. Berlin, den 07. Januar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie