Drucksache 18 / 17 324 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) vom 18. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Honorarmindeststandards für freie Musiker und Antwort vom 27. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17324 vom 18.12.2018 über Honorarmindeststandards für freie Musiker Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Kultursenator erklärte in der 25. Sitzung des Kulturausschusses am 5. November 2018: „Die Praxis in Berlin dürfte ungefähr dem entsprechen, was jetzt in Brandenburg beantragt worden ist. Ich will das an der Stelle einfach einmal sagen. Wer sich den Brandenburger Antrag anguckt, wird feststellen, dass es ungefähr das ist, was wir hier in Berlin machen.“ S. 13. a.) In welchen Vorschriften, Richtlinien oder Rundschreiben ist diese Praxis verbindlich verankert worden ? Zu 1. a): Liegen für die jeweiligen Sparten Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen der Interessens- und Berufsverbände vor, so werden diese zusammen mit den Förderkriterien in den entsprechenden Ausschreibungen der Förderprogramme der Senatsverwaltung für Kultur und Europa veröffentlicht und die Jurys und Beiräte entsprechend informiert. b.) Bei welchen Förderungen sind Honorarmindeststandards für freie Musiker in der Vergangenheit explizit festgeschrieben worden? (Bitte um Übermittlung der Förderbescheide bzw. der entsprechenden Stellen) Zu 1. b): Siehe Antwort zu 1. a). Seite 2 von 3 2. Der Kultursenator erklärte in der 25. Sitzung des Kulturausschusses am 5. November 2018: „Aber uns ist wichtig, die Jurys dahin zu bringen und zu sagen, sie sollen umgekehrt darauf achten, ob in Anträgen die existierenden Mindestrichtlinien berücksichtigt worden sind. Das ist der entscheidende Punkt. Das ist sozusagen ein Prozess, den muss man immer wieder wiederholen.“ S. 14. a.) In welcher Form kontrollieren Jurys und in welcher Form kontrolliert der Senat die Einhaltung von Honorarmindest-standards für freie Musiker? Zu 2. a): Die Jurys sowie der Senat überprüfen die Einhaltung von Honoraruntergrenzen anhand der eingereichten Finanzierungspläne, die Angaben zu den geplanten Honorarzahlungen enthalten und Teil eines Projektantrags sind. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa prüft darüber hinaus die Verwendungsnachweise nach erfolgter Förderung. b.) Sind dem Senat aus Berlin Fälle bekannt, in denen eine staatliche Finanzierung versagt wurde, weil eine Gewährleistung von Honorarmindeststandards für freie Musiker nicht gegeben war? Zu 2. b): Honoraruntergrenzen beruhen auf Empfehlungen, sie sind keine gesetzliche Verpflichtung, wie z.B. der Mindestlohn. Die eingesetzten Jurys empfehlen in der Regel keine Projektanträge, in denen existierende Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen nicht berücksichtigt werden. 3. Der Kultursenator erklärte in der 25. Sitzung des Kulturausschusses am 5. November 2018: „Die Empfehlungen sind den Jurys selbstverständlich bekannt, und die Briefings der Jury, in denen wir versuchen, immer wieder die Relevanz genau solcher Fragen unterzubringen, gehören zum regelmäßigen Tagesgeschäft unserer Verwaltung.“ S. 16. a.) Auf welcher Grundlage erfolgen die Briefings zu den Honorarmindeststandards für freie Musiker? Gibt es dazu ein standardisiertes Vorgehen, schriftliche Vorlagen, Rundschreiben o.ä.? Zu 3. a): Die Briefings erfolgen auf der Grundlage der existierenden Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen der Berufs- bzw. Interessensverbände. Es existieren Merkblätter , die in Vorbereitung der Jurysitzungen ausgehändigt und im Laufe der Diskussion herangezogen werden. b.) Wer ist in der Senatsverwaltung für diese Briefings zuständig und in welcher Form laufen die Briefings ab? Zu 3. b): Siehe Antwort zu 3. a) Die Jurys werden bereits im Rahmen der Übermittelung der Anträge einige Wochen vor der Jurysitzung über die bestehenden Honoraruntergrenzen informiert. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa leitet in der Regel die Jurysitzungen und informiert die Jury dann erneut. c.) Welche Jurys sind davon zuletzt betroffen gewesen? Zu 3. c): Jurys aller Sparten, in denen Honoraruntergrenzen der Interessens- bzw. Berufsverbände existieren, sind davon betroffen. Seite 3 von 3 d.) In welcher Regelmäßigkeit erfolgen diese Briefings? Zu 3. d): Im Vorfeld jeder Jurysitzung in allen Sparten, in denen Honoraruntergrenzen der Interessens- bzw. Berufsverbände existieren. e.) Welche Verbindlichkeit besitzen diese Briefings für die Arbeit der Jurys? Zu 3. e): Die Jurys werden durch den Senat eingesetzt und geben Förderempfehlungen , denen der Senat in der Regel folgt. Die Jurys wissen aufgrund der Briefings, dass der Senat die Einhaltung der Honoraruntergrenzen in allen Sparten durchsetzen möchte. Daher achten die Jurys in der Regel auf diese Einhaltung in ihren Empfehlungen . f.) An welchen Empfehlungen sollen sich die Jurys orientieren und wie hoch sind die darin festgehaltenen Honorarmindeststandards? Zu 3. f): Die Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen werden von den Interessensbzw . Berufsverbänden der unterschiedlichen Sparten erarbeitet. Werden diese dem Senat offiziell übermittelt und halten sie sich in einem fachlich vertretbaren Rahmen, so werden sie zur Grundlage von Förderempfehlungen und -entscheidungen gemacht . 4. Welche Höhe sollten Honorarmindeststandards für Orchesterprojekte und Vokalsolisten aus Sicht des Senats haben? Zu 4.: Die Sparten im Bereich Musik haben unterschiedliche Arbeitsrealitäten und sollten sich daher nicht nach einer vereinheitlichen Honoraruntergrenze richten müssen . Die unterschiedlichen Interessens- bzw. Berufsverbände erarbeiten je spezifische Empfehlungen für ihre Sparte und entwickeln diese mitunter auch weiter. Der Senat folgt in der Regel der Expertise der Interessens- bzw. Berufsverbände, da der Entwicklung der Honoraruntergrenzen in der Regel ein umfangreicher Ermittlungsund Abstimmungsprozess, z.B. auf Bundesebene, vorausgeht. a.) Wie hoch sollte der Satz für eine Probe sein? b.) Wie hoch sollten Tages-/Aufführungssätze (mehrtägig) mindestens sein? c.) Wie hoch sollte der Satz für ein eintägiges Projekt mindestens sein? d.) Setzt sich der Senat gegenüber der Forderung der Verbände für höhere oder niedrige Honorarmindeststandards für freie Musiker ein? Wie errechnet der Senat diese? Zu 4. a) – d): Siehe Antwort zu 4. Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung Dr . Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa