Drucksache 18 / 17 326 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Staatlicher Raub in der SBZ und der DDR- Provenienzforschung für geraubte und entzogene Kulturgüter während der Sowjetischen Besatzungszeit und zu Zeiten der DDR (1945-1990) (Teil II) und Antwort vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17326 vom 17.12.2018 über Staatlicher Raub in der SBZ und der DDR - Provenienzforschung für geraubte und entzogene Kulturgüter während der Sowjetischen Besatzungszeit und zu Zeiten der DDR (1945-1990) (Teil II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kunstobjekte (Grafiken, Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten) wurden in der Zeit von 1945 bis 1990 in die Sammlungen der Ost- Berliner Museen (Hauptstadt der DDR) neu aufgenommen? a) Wie viele Fälle ungeklärter Herkunft gibt es darunter? b) Wie viele Fälle davon sind durch DDR-Staatsorgane oder angegliederte Organisationen, wie die „Kunst und Antiquitäten GmbH“, in Sammlungen von Ost- Berliner Museen gelangt? c) In wie vielen Fällen haben West-Berliner Museen Kunstwerke von den Staatsorganen der DDR oder der Kunst und Antiquitäten GmbH aus der DDR angekauft? Zu 1. a) bis c): Dem Senat liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die gestellten Fragen sind zum Teil Gegenstand bereits laufender bzw. geplanter Projekte in Berliner Museen (z.B. Deutsches Historisches Museum, Stiftung Stadtmuseum Berlin). Eine systematische Provenienzforschung in den Beständen und Sammlungen der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen ist derzeit nur begrenzt möglich, da hierfür noch keine Fördermittel von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste zur Verfügung gestellt werden können. Der Senat geht davon aus, dass die betreffenden Museen ihre Forschungsergebnisse zu gegebener Zeit veröffentlichen werden. Seite 2 von 3 2. Welche Zwischenergebnisse liegen der Landesregierung aktuell zu den Pilotprojekten des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zur Grundlagenforschung über Kulturgutverluste in der SBZ und der DDR „Aktion Licht“ sowie zum Kooperationsprojekt in Zusammenarbeit mit der BStU zur Erstellung eines Spezialinventars zu Kulturgutentziehungen vor? Zu 2.: Dem Senat liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Für Informationen über die laufenden Pilotprojekte verweist der Senat auf die Website der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste. Kurzberichte zum Zwischenstand der Pilotprojekte werden in der neuen Ausgabe des Periodikums des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste Provenienz & Forschung (Heft 01/2019) erscheinen. Der Senat geht davon aus, dass die Abschlussberichte der geförderten Pilotprojekte zu gegebener Zeit in Abstimmung mit den beteiligten Einrichtungen von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste veröffentlicht werden. 3. Welchen Anteil hat das Land Berlin an den Pilotprojekten des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zu Kulturgutentziehungen in der SBZ und der DDR? a) Wie viele Mitarbeiter aus Berlin sind daran beteiligt? b) Welches Budget hat Berlin für diese Projekte bewilligt? Zu 3. a) und b): Nach Kenntnis des Senats ist keine Berliner Kulturgut bewahrende Einrichtung an den laufenden Pilotprojekten der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste beteiligt . Der Senat verweist hierzu auf die Website der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste . 4. Wie wird die in den „Grundlinien zur Erforschung der Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR“ des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste vom 6. Februar 2017 geplante Projektförderung der Forschung zu Einzelobjekten oder Objektgruppen in Museen, Bibliotheken und Archiven künftig finanziert? Zu 4.: Die Förderung der laufenden Pilotprojekte erfolgt ausschließlich aus dem Haushalt der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste auf der Grundlage des Haushaltsplans des Bundes. Das Gleiche gilt für die geplante Projektförderung für die Provenienzforschung zu Einzelobjekten sowie Beständen und Sammlungen in den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen. 5. Wie steht die Landesregierung zur Aussage in den „Grundlinien zur Erforschung der Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR“, „dass es nicht um Restitutionen, sondern um Forschungen und deren Förderungsmöglichkeiten geht“? Zu 5.: Die „Grundlinien zur Erforschung der Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR“ der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste wurden vom Stiftungsrat der Stiftung beschlossen. Sie sollen die Förderung von Forschungsprojekten durch die Stiftung Seite 3 von 3 im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben ermöglichen. Die eventuelle Restitution entzogener Kulturgüter gehört nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung . Die eingeleitete Erforschung von Grundlagen (wie den historischen Strukturen des Kulturgutentzugs oder den Netzwerken von Akteurinnen und Akteuren) ist von erheblicher Bedeutung für die geplante Provenienzforschung in den Beständen und Sammlungen der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen und wird deshalb vom Senat ausdrücklich begrüßt. Berlin, den 03.01.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa