Drucksache 18 / 17 330 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Spandau: Tempohome Siemensstadt II und Antwort vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17330 vom 13.12.2018 über Spandau: Tempohome Siemensstadt II ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat geht bei der nachfolgenden Antwort davon aus, dass sich die Anfrage auf die Gemeinschaftsunterkunft am Standort Rohrdamm, 13629 Berlin bezieht. 1. Wie viele Personen werden/sind in der Unterkunft untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Männern, Frauen und Kinder) 2. Wie viele alleinreisende Männer mit welchem Aufenthaltsstatus werden/sind in der Unterkunft untergebracht? 3. Wie viele Familien werden/sind in der Unterkunft untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Elternteil und Anzahl Kinder) 4. Wie viele vollziehbare ausreisepflichtige Personen aus welchen Herkunftsländern werden/sind in der Unterkunft untergebracht? Zu 1. bis 4.: Differenzierte Angaben zur Belegung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, die im Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) betrieben werden, können nur auf der Grundlage der vom LAF geführten Statistiken gemacht werden: Danach wird lediglich tagesaktuell die 2 Anzahl der untergebrachten Personen sowie wöchentlich zusätzlich gesondert die Zahl der in der jeweiligen Unterkunft wohnenden Kinder erfasst und ausgewiesen. Demnach war die in der Anfrage bezeichnete Gemeinschaftsunterkunft zum Stichtag 28.12.2018 mit 151 Personen belegt, davon 50 Kinder bis zum 17. Lebensjahr. Die Unterkunft wird schwerpunktmäßig mit Familien belegt. Weitergehende Angaben zum Geschlecht und Familienstand der Bewohnerinnen und Bewohner können aus den vorgenannten Gründen nicht gemacht werden. Ebenso wenig sind Angaben zu den aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen der Bewohnerinnen und Bewohner möglich; zur Begründung wird auf die Antwort des Senats vom 07.09.2018 auf die Fragen 6, 6.1 und 6.2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16071 vom 21.08.2018 verwiesen. Berlin, den 3. Januar 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales