Drucksache 18 / 17 334 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2018) zum Thema: Spandau: Demonstration „Weihnachts“märchen AfD entzaubern! und Antwort vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17334 vom 17. Dezember 2018 über Spandau: Demonstration „Weihnachts“märchen AfD entzaubern! ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann genau und durch wen wurde der Aufmarsch angemeldet? Zu 1.: Der Aufzug am 15. Dezember 2018 mit dem Thema „Weihnachtsmärchen AfD entzaubern“ wurde am 23. November 2018 vom Spandauer Bündnis gegen Rechts (SBgR) angemeldet. 2. Welche Aktivitäten, die dem Zweck der linken Mobilisierung für die Demonstration am 15.12.2018 dienen sollten, hat die Polizei im Vorfeld der Demonstration wann und an welchen Orten in Berlin registriert? Zu 2.: Eine Mobilisierung im Sinne der Fragestellung konnte durch die Polizei Berlin lediglich auf den in der Antwort zu Frage 3 genannten Webseiten festgestellt werden. Darüber hinausgehende Aktivitäten wurden nicht bekannt. 3. Mithilfe welcher sozialen Netzwerke und jeweiligen Seiten bzw. Gruppen oder Accounts wurde zu der Demonstration aufgerufen? Zu 3.: Der Polizei Berlin sind in diesem Zusammenhang folgende Webseiten bekannt geworden: - https://www.antifa-berlin.info/news/1541-besser-leben-ohne-afd-in-spandauund -berall - http://antifa-westberlin.org/970/ - https://twitter.com/antifawb/status/1073578804789084165 - https://de.indymedia.org/node/26334 - https://de.indymedia.org/node/26855 Seite 2 von 3 - http://keinraumderafd.blogsport.eu/2018/11/25/besser-leben-ohne-afd-inspandau -und-ueberall/#more-237. 4. Welche Kenntnisse hat der Senat auf Grundlage der Veranstaltungsdatenbank über welche genauen weiteren Veranstaltungen, die die Anmelder des Aufmarsches am 15.12.2018 bereits in der Vergangenheit angemeldet haben (bitte einzeln nach Datum, Bezirk und Namen der Veranstaltung aufführen)? Zu 4.: Versammlungsanmeldungen unterliegen grundsätzlich einer dreijährigen Aufbewahrungsfrist . Mithin wird die Beantwortung der Frage auf diesen Zeitraum bezogen. Als Suchkriterien in der Veranstaltungsdatenbank (VDB) wurden die Begriffe „Spandauer Bündnis gegen Rechts“ und „SBgR“ abgefragt. Datum Bezirk Thema 19.08.2017 Spandau „Kundgebung gegen Heldengedenken“ 18.08.2018 Spandau „Keine NS-Verherrlichung in Berlin“ (ursprünglich andere Anmelderin bzw. anderer Anmelder) 18.08.2018 +abgesagt+ Spandau „Keine Verehrung von Nazikriegsverbrechern in Spandau und anderswo“ 04.09.2018 Spandau „Der AfD keinen Raum“ 29.09.2018 Spandau „Der AfD keinen Raum“ 5. Welche Auflagen wurden den Anmeldern wörtlich konkret erteilt? Zu 5.: Für den Aufzug am 15. Dezember 2018 mit dem Thema „Weihnachtsmärchen AfD entzaubern“ wurden die folgenden Auflagen gemäß § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes erteilt. „1. Für im Aufzug mitgeführte Kraftfahrzeuge wird eine Befreiung von den Vorschriften des § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Beförderung von Personen auf Ladeflächen von Lastkraftwagen und Anhängern erteilt, sofern diese Benutzer einer technischen Einrichtung (Lautsprecheranlage oder dergleichen) sind oder eine zwingende Funktion als Bedienpersonal zu erfüllen haben. Die Ladefläche ist seitlich mit einer zumindest provisorischen Absturzsicherung auszustatten. Die Versammlungsteilnehmer auf dem Fahrzeug dürfen sich nur innerhalb des gesicherten Bereiches aufhalten. Die Befreiung gilt nur während und für die Dauer des Aufzuges und ausschließlich für Personen, die eine der vorstehend genannten Aufgaben wahrnehmen. 2. Unabhängig von der Verwendung muss jedes im Aufzug mitgeführte Fahrzeug im Frontbereich und beidseitig an jeder Achse durch Ordner gesichert werden, um so ein etwaiges Überfahren von Versammlungsteilnehmern zu verhindern. Die Ordner müssen, wie bereits oben beschrieben, gekennzeichnet sein. Für Ordner sowie für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. 3. Für die Umsetzung und Einhaltung der Auflagen zu Ziffern 1- 2 des Auflagenbescheides ist für jedes im Aufzug mitgeführte Fahrzeug vom Veranstalter bzw. Leiter vor Beginn der Versammlung ein spezieller Wagenverantwortlicher zu bestimmen und der Polizeieinsatzleitung unter Angabe der vollständigen Personalien und des Kfz-Kennzeichens des zu überwachenden Fahrzeuges schriftlich zu Seite 3 von 3 benennen. Ohne Einsetzung und Benennung eines Wagenverantwortlichen darf kein Fahrzeug im Aufzug mitgeführt werden.“ 6. Haben Polizeidienstkräfte am Versammlungsort der Demonstration Vorkontrollen durchgeführt? 6.1. Wenn ja, a. in welcher Form (stichprobenartig, etc.) und mit Blick auf welche Gegenstände? b. wurden dabei Gegenstände sichergestellt und wenn ja, welche? c. wurden im Rahmen der Vorkontrollen Platzverweise ausgesprochen? 6.2. Wenn nein - warum nicht? Zu 6., 6.1 und 6.2.: Durch die Dienstkräfte der Polizei Berlin wurden die im Aufzug mitgeführten Fahrzeuge im Sinne des Auflagenbescheids überprüft. Darüber hinausgehende Kontrollmaßnahmen im Sinne der Fragestellung wurden nicht durchgeführt. Es lagen keine verdachtsbegründenden Anhaltspunkte vor, die selektive Vorkontrollen begründet hätten. Im Ergebnis wurden weder Platzverweisungen ausgesprochen noch Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt. 7. Welchen Organisationen/ Parteien oder Gruppierungen gehörten die Teilnehmer der Demonstration an? Zu 7.: Die Anmelderin ordnet sich selbst dem „Spandauer Bündnis gegen Rechts“ zu. Darüber hinaus bestand für den Senat kein Anlass, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und/oder deren institutionelle Bezüge zu erfassen. 8. Von wie vielen Personen wurden im Rahmen der Versammlung wegen welcher konkreten Tatvorwürfe die Personalien festgestellt? Zu 8.: Personalienfeststellungen erfolgten ausschließlich bei den Verantwortlichen für die mitgeführten Fahrzeuge und bei dem Versammlungsleiter, der kurzfristig den ursprünglich angemeldeten Leiter der Versammlung ersetzte. Berlin, den 03. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport