Drucksache 18 / 17 347 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 18. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2018) zum Thema: MUF Wittenberger Straße und Antwort vom 10. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17347 vom 18. Dezember 2018 über MUF Wittenberger Straße ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und den Bezirk Marzahn-Hellersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. 1. Wieviel Bewohner leben derzeit in der MUF Wittenberger Straße? Wieviel davon sind Männer, wieviel Frauen und wieviel Kinder? Wieviel Alleinreisende Männer davon? Wieviel unbegleitete Minderjährige? 3. Wie ist der Bildungsstand der Bewohner? Wieviel Personen befinden sich in Sprachkursen? Wie hoch sind die Kosten? 4. Auf welchen Schulen sind jeweils wieviel Kinder verteilt? 7. Wieviel Bewohner sind derzeit ausreisepflichtig? Wieviel Bewohner besitzen eine Duldung? Wieviel Bewohner eine Aussetzung der Abschiebung? Zu 1., 3., 4. und 7.: Statistische Angaben zu den vom LAF untergebrachten Menschen (einschließlich separater Übersicht über untergebrachte Kinder und Jugendliche) 2 können nur auf der Grundlage der Belegungs- bzw. Bildungsstatistik dieser Behörde gemacht werden: Demnach waren zum letzten ausgewiesenen Erfassungsstichtag der Belegungsstatistik, d. h. am 07.01.2019, insgesamt 370 Personen (von 450 möglich belegbaren Plätzen) in dem o. g. Objekt untergebracht. Die Nationalität sowie das Geschlecht und das Lebensalter der volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte werden in diesen Statistiken nicht ausgewiesen, so dass diesbezüglich keine Angaben gemacht werden können. Aktuell leben keine unbegleiteten Minderjährigen in der Unterkunft. Es besuchen rund 180 Bewohnerinnen und Bewohner Sprachkurse. Über die Kosten kann keine Auskunft erteilt werden, da verschiedene Angebote in Anspruch genommen werden und keine statistischen Erhebungen zu der Höhe der Kosten für die einzelnen Kurse vorliegen. Die Zuordnung der Kinder zu Schulen wird nicht zentral erhoben und ist aufgrund von Umzügen bzw. Wechseln in Regelklassen, insbesondere der Schülerinnen und Schüler an Integrierten Sekundarschulen, laufenden Veränderungen unterworfen. Die Zuweisung von Schulplätzen obliegt den bezirklichen Schulämtern. In der näheren Umgebung der Unterkunft befinden sich die Marcana-Schule, die Ebereschen- Grundschule sowie die Kerschensteiner Integrierte Sekundarschule. Statistische Angaben zu den aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen der Bewohnerinnen und Bewohner werden nicht erhoben; zur Begründung wird auf die Antwort des Senats vom 07.09.2018 auf die Fragen 6, 6.1 und 6.2 der Schriftlichen Anfrage 18/16071 vom 21.08.2018 verwiesen. 2. Wie hoch sind die derzeitigen Kosten pro Bewohner pro Tag insgesamt? Wieviel davon ist für Unterbringung? Wieviel für die Verpflegung? Wieviel für die soziale Betreuung? Wieviel für die Sicherheit? Zu 2.: In der Regel erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Flüchtlingsunterkünften eine Vergütung pro untergebrachter Person und Tag (Tagessatz). Diese beruht auf einer Kalkulation der Betreiberin oder des Betreibers. Wegen detaillierter Ausführungen hierzu wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/17076 vom 14.11.2018 verwiesen. Bei den vereinbarten Tagessätzen und den hieraus resultierenden Umsätzen handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse. Dem Senat liegt keine Befugnis vor, diese unternehmensbezogen zu veröffentlichen. 5. Wie hoch sind die derzeitigen Stromkosten insgesamt pro Monat? Zu 5.: Zu den derzeitigen Stromkosten kann keine abschließende Aussage getroffen werden, da die Endabrechnung für die Stromkosten für das Jahr 2018 aktuell noch nicht vorliegt. 3 6. Wieviel Vorfälle gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 jeweils, zu deren Klärung die Polizei hinzugezogen wurde? Zu 6.: Im Jahre 2016 wurde die Unterkunft noch nicht betrieben, der Betrieb wurde erst im Mai 2017 aufgenommen. Es wurde 2017 15 Mal und 2018 30 Mal die Polizei zum Einsatz gerufen. Berlin, den 10. Januar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales