Drucksache 18 / 17 348 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2018) zum Thema: Spandau: Wasserstadtbrücke an der Sigmund- Bergmann-Straße/ Rauchstraße und Antwort vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17348 vom 13. Dezember 2018 über Spandau: Wasserstadtbrücke an der Sigmund- Bergmann-Straße/ Rauchstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Sigmund-Bergmann-Straße soll ein Wohnhaus mit 13 Stockwerken gebaut werden. Seit einigen Monaten wird allerdings nicht mehr gebaut. Liegen dem Senat Informationen für die Bauverzögerung vor? Frage 2: Wurde im Vorfeld der Bauarbeiten eine Umfelduntersuchung/-analyse gemacht? Wenn ja, was war das Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 und 2: Dem Senat ist ein Bauvorhaben nicht unter der Angabe Sigmund-Bergmann-Straße, sondern unter der Angabe Rauchstraße 32-33 in Berlin-Spandau bekannt. Da dieses Bauvorhaben im Einflussbereich der Wasserstadtbrücke liegt, wurde vor Baubeginn ein umfangreiches Beweissicherungskonzept mit dem Senat abgestimmt. Hierduch wurden während der Baugrubensicherungsmaßnahmen vertikale Verschiebungen am Rampenbauwerk der Wasserstadtbrücke festgestellt. Die Arbeiten am Bauvorhaben wurden deshalb bis zum Vorliegen eines Sicherungskonzeptes für das Rampenbauwerk der Brücke unterbrochen. Darüber hinaus gehende Informationen zu anderen möglichen Bauverzögerungen dieses Bauvorhabens liegen dem Senat nicht vor. Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass an der Wasserstadtbrücke, die 2001 für 23 Millionen Euro gebaut wurde, Risse aufgetreten sind? Wenn ja, beeinträchtigen diese Risse kurz-, mittel-, oder langfristig die Beschaffenheit der Brücke, bzw. Statik und/oder Verkehrssicherheit? 2 Antwort zu 3: Eine Meldung zu einem möglichen Riss hatte der Senat erhalten. Die Meldung wurde nach einer handnahen Prüfung vor Ort nicht bestätigt. Frage 4: Wer ist der Bauträger des zu bauenden Wohnhauses? Antwort zu 4: Dem Senat wurde als Bauträger die Silky Management S.A. aus Luxemburg, vertreten durch die SCon GmbH & Co. KG in Kleinmachnow, bekannt gegeben. Frage 5: Wer kommt für eventuelle Schäden an der Brücke auf, falls Schäden durch die Bauarbeiten des Wohnhauses aufgetreten sind oder noch entstehen? Antwort zu 5: Schäden am Brückenbauwerk sind durch den Schadensverursacher zu tragen. Frage 6: Gab es eventuell Fehler im Bauprozess bzw. Abläufen der Baufirma und/oder des zuständigen Bauamtes? Antwort zu 6: Fehler im Bauprozess bzw. bei Abläufen der Baufirma und/oder des zuständigen Bauamtes sind dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 03.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz