Drucksache 18 / 17 349 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 19. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2018) zum Thema: Spandau: Islamismus und Antwort vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17349 vom 19. Dezember 2018 über Spandau: Islamismus ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat Erkenntnisse über personelle und/oder strukturelle Verbindungen zwischen der „Islamischen Gemeinschaft Deutschland e.V.“ und Vereinen, Organisationen und/oder Moscheen in Spandau? 1.1. Falls ja – bitte aufschlüsseln! 1.2. Falls nein – warum nicht? 1.3. Falls nein – gibt es Erkenntnisse über andere personelle und/oder strukturelle Verbindungen zwischen Vereinen, Organisationen und/oder Moscheen in Spandau und islamistischen, salafistischen Gruppierungen, Organisationen, Vereinen, Parteien und/ oder Einzelpersonen? 1.3.1. Falls ja – bitte aufschlüsseln! 1.3.2. Falls nein – warum nicht Zu 1. bis 1.3.2.: Es liegen dem Senat Erkenntnisse vor, die eine personelle Verbindung zwischen dem „Teiba Kulturzentrum e.V.“ (TKZ) und der „Deutschen Muslimischen Gemeinschaft e.V.“ (DMG, ehemals „Islamische Gemeinschaft Deutschland e.V.“ (IGD)) belegen. Zur Art der Verbindung wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16889 verwiesen. 2. Gibt es in Spandau Personen denen der Verfassungsschutz salafistische Bestrebungen zurechnet? Zu 2.: Eine Aufschlüsselung des salafistischen Personenpotenzials nach einzelnen Stadtbezirken findet regelmäßig nicht statt. Es wird jedoch auf die Lageanalyse des Berliner Verfassungsschutzes: „Hintergründe zu den Angehörigen des salafistischen Spektrums in Berlin“, erschienen im Januar 2018, verwiesen. Demnach hatten aus einer Stichprobe von 720 Personen 38 ihren Wohnsitz in Spandau (s. S. 14). Die Seite 2 von 2 Veröffentlichung ist abrufbar unter www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/lage-und-wahlanalysen/. 3. Wie hoch ist das Personenpotenzial legalistischer islamistischer Gruppierungen in Spandau und wie sind diese wo organisiert? Zu 3.: Das Personenpotenzial des legalistischen Islamismus findet sich in den Berliner Verfassungsschutzberichten. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Stadtbezirken findet nicht statt. Im Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 4.: Wie hoch ist das Personenpotenzial salafistischer Gruppierungen in Spandau und wie sind diese wo organisiert? 4.1.: Wie viele sind davon gewaltorientiert? Zu 4. und 4.1.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Berlin, den 03. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport