Drucksache 18 / 17 354 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 02. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Januar 2019) zum Thema: Ost-West-Trasse Köpenick und Antwort vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17354 vom 2. Januar 2019 über Ost-West-Trasse Köpenick Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Bereits im Jahr 2005 wurde das Planfeststellungsverfahren für die Ost-West-Trasse zwischen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße (Ost-West-Trasse I. Abschnitt) begonnen. Im Jahr 2017(!) wurde nach Angaben des Bezirksamtes Treptow-Köpenick (BVV-DS. SchA VIII/0606) in „gemeinsamer Abstimmung“ zwischen der Planfeststellungsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und dem Bezirksamt entschieden, eine neue Planfeststellungsunterlage zu erstellen. Frage 1: Was genau sind die Gründe, dass es in 12 Jahren Planungsverlauf unter bezirklicher Verantwortung nicht möglich war ein Planfeststellungsverfahren für die o.g. Ost-West-Trasse abzuschließen, bzw. eine belastbare Planfeststellungsunterlage zu erarbeiten? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit: „Bei der Ost-West-Trasse handelt es sich um den Neubau einer Straße II. Ordnung, welche dem überörtlichen Verkehr dienen wird. Mehrfache Änderungen der Grundlagen, wie - zugrundeliegende Verkehrsprognose - Aktualisierung von Bestandsunterlagen (z.B. Vermessung, Eigentumsverhältnisse, Fauna/Artenschutz) 2 - veränderte Regelwerke (z.B. Regenwasserbehandlung, Gewässerreinhaltung, Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege) sowie auch einige gesetzliche Veränderungen und neue Gerichtsurteile - Wiederaufnahme von ruhenden Planungen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) hatten eine Vielzahl von Änderungen in mehreren Durchläufen aller Planunterlagen und Gutachten zur Folge. Eine Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Planunterlagen war nicht mehr gegeben.“ Frage 2: Wer ist letztlich verantwortlich für das Scheitern des Bezirks an dieser Aufgabe? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit: „Von einem Scheitern des Bezirks an dieser Aufgabe kann nicht gesprochen werden. Das Bauvorhaben ist nicht aufgegeben.“ Frage 3: Welche Schlüsse wurden bzw. werden aus diesem Planungsversagen gezogen? Frage 4: Welche Konsequenzen wurden bzw. werden daraus für ähnliche aktuelle und künftige Planungen gezogen? Antwort zu 3 und zu 4: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit: „Es kann hier nicht von Planungsversagen gesprochen werden. Der Bezirk hat mit der Änderung des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13.07.1999 für insgesamt fünf Bauvorhaben die Vorhabenträgerschaft bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren wahrgenommen. Diese Verfahren liefen im nahezu gleichen Zeitraum: - Groß-Berliner Damm - Änderung einer Straße II. Ordnung, Planfeststellung von 2004 - 2007 - Glienicker Weg - Änderung einer Straße I. Ordnung; Planfeststellung von 2005 - 2008 - Ost-West-Trasse - Neubau einer Straße II. Ordnung; Planfeststellung von 2005 - noch nicht abgeschlossen - Fürstenwalder Damm - Änderung einer Straße II. Ordnung, Planfeststellung von 2007 - 2009 - Süd-Ost-Verbindung - Neubau einer Straße II. Ordnung; Planfeststellung von 2007 - 2012 Davon wurde die Vorhabenträgerschaft für die Maßnahmen Glienicker Weg, Ost-West- Trasse und Süd-Ost-Verbindung von der zuständigen Senatsverwaltung an den Bezirk übertragen. Es sind vier wichtige Verkehrsverbindungen mit Planfeststellungsverfahren erfolgreich vom Bezirk umgesetzt. Für das fünfte Bauvorhaben, die Ost-West-Trasse, wurde aus den Erfahrungen mit den bereits planfestgestellten Vorhaben und den sich weiter entwickelnden gesetzlichen Anforderungen infolge anderer im Land Berlin geführter Verfahren sowie der zuvor 3 benannten Gründe einvernehmlich abgestimmt, ein neues Verfahren und die Einstellung des laufenden Verfahrens anzustreben. Bei künftigen ähnlichen Planaufgaben in der Vorhabenträgerschaft des Bezirks werden die Erfahrungen aus den bisherig durchgeführten Planfeststellungsverfahren Berücksichtigung finden und unter den dann aktuellen Rahmenbedingungen neu bewertet und für die anstehende Planungsaufgabe abgeleitet.“ Frage 5: Was sind die genauen Gründe dafür, dass nach 12 Jahren Planungsverlauf der Bezirk das Verfahren in Gänze zur Umsetzung an den Senat abgab? Frage 6: Warum wurde erst nach 12 Jahren die Vorhabenträgerschaft vom Bezirk an den Senat übertragen? Frage 6a: Geschah dies auf Veranlassung des Bezirks oder der Senatsverwaltung? Antwort zu 5, 6 und zu 6a: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit: „Gemäß BerlStrG § 22 ist der Träger des Vorhabens für den Bau von Straßen II. Ordnung die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung. Für das bisher laufende Verfahren liegt eine Ermächtigung von 2005 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, die das Einverständnis mit der Vorhabenträgerschaft durch den Bezirk erklärt. Die prekäre Personalsituation sowohl im Stadtentwicklungsamt als auch im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks, welche bisher die Aufgabe wahrgenommen haben, veranlasste den Bezirk, die Vorhabenträgerschaft wieder an die zuständige Senatsverwaltung zurück zu geben.“ Frage 7: Auf welche Dauer schätzt der Senat nun die Dauer des Planungsverfahrens? Antwort zu 7: Das Vorhaben soll dementsprechend in der Finanzplanung 2019-23 im Einzelplan 07 aufgenommen werden. Nach Vorliegen der personellen Voraussetzungen müssen anschließend die bisher erstellten Unterlagen geprüft und der Aktualisierungsaufwand eingeschätzt werden. Erst danach kann eine seriöse Zeitplanung aufgestellt werden. Berlin, den 16.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz