Drucksache 18 / 17 355 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 02. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Januar 2019) zum Thema: Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg und Antwort vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17355 vom 02. Januar 2019 über Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Am 18.10.2018 hat die BVV Friedrichshain-Kreuzberg den Beschluss zur Einführung einer bezirksweiten Parkraumbewirtschaftung mit dem Titel: „Parkraumbewirtschaftung im kompletten Bezirk schnell einführen“ gefasst (DS/0893/V der BVV Friedrichshain-Kreuzberg). Darin heißt es konkret: „Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einführung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain- Kreuzberg deutlich zu beschleunigen und bis zum Ende der Wahlperiode den Bezirk komplett zu bewirtschaften. Dafür sind in allen beteiligten Ämtern die finanziellen, personellen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wegen der hohen Investitionskosten, insbesondere für die Beschaffung und Installation der Automaten, soll sich das Bezirksamt beim Senat um SIWANA-Mittel bewerben. Friedrichshain-Kreuzberg soll Modellbezirk werden und als erster Berliner Bezirk die Verabredung der Landeskoalition komplett umsetzen, die Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahnrings flächendeckend einzuführen.“ Frage 1: Auf welche Summe werden sich die Kosten zur Umsetzung gemäß dem Wortlaut des Beschlusses belaufen und wie setzen sich diese erwartungsgemäß zusammen? (Bitte hier eine konkrete Auflistung aller in diesem Zusammenhang zu erwartenden Kostenarten mit Summen erstellen!) Frage 2: Wie hoch werden die SIWANA-Mittel sein, die konkret zu diesem Zweck beantragt werden sollen? 2 Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Da die Bezirke für Planung und Betrieb der Parkraumbewirtschaftung zuständig sind, liegen dem Senat keine aktuellen Daten vor. Unabhängig davon variieren die anfallenden Kosten je nach lokalen Begebenheiten. Die SIWANA-Mittel könnten nur einen Teil der anfallenden Kosten berücksichtigen (Investitionskosten), wie bspw. die Kosten für die Beschaffung neuer Parkscheinautomaten. Zusätzliches Personal und die Erstellung von Gutachten wären nicht förderfähig. Ergänzend hierzu die Rückmeldung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg: „Eine fundierte Zuarbeit zu den zu erwartenden Kosten kann vom Bezirksamt noch nicht erfolgen. Die Kosten für die Umsetzung des Beschlusses lassen sich erst beziffern, wenn Gutachter eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung kalkuliert haben. Aus diesem Grund ist eine professionelle Begutachtung zwingend der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung vorgeschaltet. Eine grobe Hochrechnung der bisherigen Flächen in Relation zu den noch offenen Flächen liegt bei ca. 11,2 Mio €. Es kann derzeit lediglich ausgeführt werden, dass - wie bei jeder Parkraumbewirtschaftung - als Kosten die Aufwendungen für Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, Anschaffung und Bewirtschaftung von Parkscheinautomaten, Dienstkleidung, Mobiliar, Geräte für die Mobile Datenerfassung (MDE) und Mobilfunkgeräte sowie Personalausgaben zu berücksichtigen sind.“ Frage 3: Ist der Senat bereit diese Mittel zum Zweck der bezirksweiten Parkraumbewirtschaftung zu gewähren, bzw. ist die Gewährung von SIWANA-Mitteln für diesen Zweck rein rechtlich überhaupt möglich? Antwort zu 3: Nach § 2 des SIWA ErrichtungsG (Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds) sollen aus dem Sondervermögen Investitionen in die Infrastruktur des Landes Berlin im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt finanziert werden. Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Parkraumbewirtschaftung sind grundsätzlich förderfähig, wenn diese in der Hauptgruppe 8 (hier investive Beschaffungen) veranschlagbar sind. I.d.R übersteigen die angemeldeten Maßnahmen die SIWANA-Mittel um ein Vielfaches. Da häufig auch dringende Sanierungs- und Erweiterungsprojekte von Kitas, Schulen, Krankenhäusern u.ä. beantragt werden, müssen Senat und Hauptausschuss, die über die Verwendung des Sondervermögens beschließen, ihre Prioritäten stets neu definieren. Frage 4: Mit jährlichen Einnahmen, in welcher Höhe, kalkulieren Bezirk und Senat durch die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg, wie sie von der BVV beschlossen wurde? a. Gibt es hierzu konkrete Szenarien? 3 Antwort zu 4: Die Höhe der Einnahmen hängt von zahlreichen gebietsabhängigen Faktoren ab. Ihre Berechnung ist Aufgabe des Bezirks und wird i.d.R. im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. Ergänzend hierzu die Rückmeldung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg: „Auch die Angaben aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung sind theoretische Werte. Die tatsächlichen Einnahmen können erst nach dem 1. Bewirtschaftungsjahr ermittelt werden, genauer wird der Wert erst durch eine mehrjährige Erfassung. Die Höhe der Einnahmen kann demnach vom Bezirksamt noch nicht beziffert werden. Einnahmen sind neben den Gebühren für Vignetten und Ausnahmegenehmigungen die Einnahmen aus Parkgebühren sowie die - allerdings im allgemeinen Haushalt, nicht in dem für die Parkraumbewirtschaftung aufzustellenden Wirtschaftsplan zu verbuchenden - Verwarnungs- und Bußgelder bei fehlenden Parkscheinen.“ Frage 5: Ist eine zweckgebundene Verwendung dieser Einnahmen geplant? Wenn ja, wofür? Antwort zu 5: Die Rückmeldung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg lautet: „Die aktuellen Einnahmen werden im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zweckgebunden für die laufenden Ausgaben für Personal, Sachmittel, Instandhaltung, kalkulatorische "Abschreibung auf Anlagen" (z.B. Wiederbeschaffung von Parkautomaten etc.) eingesetzt.“ Frage 6: Gibt es im Zusammenhang mit der geplanten flächendeckenden Einführung der Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahnring, wie sie im Koalitionsvertrag beschrieben wird, auch Überlegungen die Parkgebühren-Ordnung zu ändern? Antwort zu 6: Derzeit ist keine Überarbeitung der Parkgebühren-Ordnung geplant. Frage 7: Wie viele Parkplätze werden voraussichtlich durch die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung allein dadurch wegfallen, dass dort zukünftig Parkautomaten aufgestellt werden, so wie es z.B. auf den Parkflächen des Mehringdamms geschehen ist? (Vgl. dazu DS 18/15702) Antwort zu 7: I.d.R. werden Parkscheinautomaten auf Gehwegen aufgestellt. Ortsbedingt können jedoch Sonderlösungen notwendig werden. Aussagen hierzu können erst mit Vorliegen der erforderlichen Untersuchungen erfolgen. 4 Frage 8: Wie ist der Bearbeitungsstand zum Masterplan Parken („Strategie Parken Berlin“)? Antwort zu 8: Ein Entwurf einer entsprechenden Strategie „Parken Berlin“ wurde in einem Beteiligungsverfahren in den Jahren 2013/2014 erarbeitet und 2015 zum Abschluss vorgelegt. Themenschwerpunkt war Parkraumbewirtschaftung. In Anbetracht der Zeit seit der Erarbeitung und der diversen neuen Randbedingungen (Elektromobilitätsgesetz - EMoG, Carsharing-Gesetz, Wachsende Stadt) wird derzeit geprüft, ob eine Aktualisierung dieses Entwurfs oder die Schwerpunktsetzung u.a. auf Unterstützung der Bezirke bei der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung erfolgen soll. Berlin, den 15.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz