Drucksache 18 / 17 356 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 02. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Januar 2019) zum Thema: Flüchtlingsunterkunft Tempohome Quittenweg, 12524 Berlin – Teil 1 und Antwort vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17356 vom 02. Januar 2019 über Flüchtlingsunterkunft Tempohome Quittenweg, 12524 Berlin - Teil 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Sommer 2016 wurde das Tempohome nach Maßgabe des §246 BauGB am Quittenweg in Altglienicke aufgebaut und in Betrieb genommen. Gem. §246 BauGB ist die Nutzungsdauer auf max. 3 Jahre befristet. 1. Zu welchem Datum wird die Unterkunft Tempohome Quittenweg in 2019 endgültig geschlossen? 5. Welche Art der Weiternutzung ist für das Gelände vorgesehen? Zu 1. und 5.: Zur Frage der Nachnutzung der Tempohome-Standorte bzw. einer temporären Fortführung der Nutzung der Tempohomes erfolgen derzeit Überlegungen im Senat. Dabei werden auch andere Unterbringungsbedarfe außerhalb der Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund geprüft. In der Prüfung wird prioritär auf geplante nachhaltige Investitionsmaßnahmen am Standort geachtet, eine Nutzungsverlängerung oder Nutzung durch eine andere Bedarfsgruppe der Tempohomes wird in jedem Fall nur temporär erfolgen. Ziel ist, im gesamten Prozess, der sich derzeit in Klärung befindet, die Bezirke einzubeziehen. Zum Standort Quittenweg kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, ob der Standort temporär für die Unterbringung von Geflüchteten oder einer anderen Bedarfsgruppe genutzt wird bzw. der Standort zurückgebaut wird. 2. Wie lang läuft der aktuelle Betreibervertrag? Zu 2.: Die Unterkunft Tempohome Quittenweg wird vom Landesbetrieb für Gebäudemanagement, Geschäftsbereich B (LfG-B), betrieben. Grundlage des Betriebs 2 ist eine Rahmenvereinbarung mit dem LfG-B, ein Betreibervertrag wurde zu dieser Unterkunft mit dem LfG-B nicht abgeschlossen. Mit Aufgabe der Unterkunft zur Unterbringung von Geflüchteten endet auch der Betrieb durch den LfG-B. 3. Wo genau im Einzelplan 11 des Berliner Haushalts 2018/2019 sind Gelder für den Rückbau vorgesehen? 4. Wird auch der erst kürzlich neu gebaute Spielplatz komplett rückgebaut? a. Sind auch dafür Gelder im EP 11 des HH 2018/2019 eingestellt? Zu 3. und 4.: Die Mittel für den Rückbau der Tempohomes sind im Haushaltsplan 2018/2019 in Kapitel 1172 Titel 54028 etatisiert. Grundsätzlich bietet das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) die Spielplätze von Tempohomes dem jeweiligen Bezirk zur weiteren Nutzung an. Ansonsten beziehen sich die im Einzelplan (EP) 11 eingestellten Mittel auf die gesamten Rückbaukosten. 6. Was wird mit den Containern geschehen? Zu 6.: Sofern keine weitere Nutzung der Container am Standort möglich ist, hat das LAF die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) mit der Verwertung der Container beauftragt. Derzeit wird von einem Verkauf an die Höchstbietende ausgegangen. Berlin, den 22. Januar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales