Drucksache 18 / 17 358 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 02. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Januar 2019) zum Thema: Flüchtlingsunterkunft Groß Berliner Damm 59, 12487 Berlin und Antwort vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17358 vom 02. Januar 2019 über Flüchtlingsunterkunft Groß Berliner Damm 59, 12487 Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Im November 2018 wurden in o.g. Einrichtung nach dem Auszug der ehemals dort untergebrachten Personen Mobiliar aller Art in großen Mengen durch die hinteren Fenster des Gebäudes auf den Hof verbracht. Dort türmten sich über mehrere Tage ganze Berge von Matratzen, Tischen, Stühlen, Schränken usw. auf. Am 24. November wurden diese Möbel durch mehrere LKW der BSR entsorgt. Der Presse (B.Z. Artikel: „Berliner Flüchtlingskarte“) war bereits am 04. August 2018 zu entnehmen, dass ein Belegungsstopp für dieses Gebäude wg. Bettwanzenbefalls verhängt worden sei. 1. Gab es in o. g. Gebäude massiven Bettwanzenbefall und konnte ermittelt werden wie es dazu kam? Zu 1.: Es gab einen Bettwanzenbefall in der Unterkunft Groß-Berliner Damm 59, dieser war jedoch nicht als massiv zu bezeichnen. Der Bettwanzenbefall wurde im laufenden Betrieb als Unterkunft seitens des Betreibers festgestellt. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und einem Dienstleister wurde der Befall bekämpft. Die Ursache für den Bettwanzenbefall konnte in Bezug auf die oben genannte Einrichtung nicht festgestellt werden. Bettwanzen sind als Lästlinge bei den bezirklichen Gesundheitsämtern nicht meldepflichtig. Auf Grund der festgestellten baulichen Mängel, nicht wegen Bettwanzenbefalls, wurde im Sommer entschieden, das Objekt Groß-Berliner Damm 59 zur Unterbringung von Geflüchteten vorübergehend zu schließen. Es sind Umbauarbeiten geplant, um die Aufnahmeeinrichtung entsprechend aktueller Unterbringungsstandards des Landes Berlins in eine Gemeinschaftsunterkunft weiter zu entwickeln. Der Auszug der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgte bis zum 11. Oktober 2018. Im Anschluss daran erstreckten sich die vorbereitenden Tätigkeiten zur Räumung über einen Zeitraum von mehreren Tagen. Am 24. November 2018 holten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) den Sperrmüll ab, um eine vertragskonforme, besenreine Übergabe festzustellen. Durch die frühzeitige Information über sämtliche Veränderungen im 2 Objekt gegenüber dem Polizeiabschnitt und den Anwohnerinnen und Anwohnern gab es keine Rückmeldungen aus der Nachbarschaft zu dem Räumungsprozess oder zu dem auf dem Hof vorbereiteten Sperrmüll. Am Räumungstag waren Mitarbeiter des Polizeiabschnitts zugegen und versicherten, dass keine Beschwerden o. ä. vorlagen. 2. Wurden all diese Möbel aufgrund von Bettwanzenbefall entsorgt oder gab es darüber hinaus noch weitere Gründe? a. Wenn es weitere Gründe gab, welche waren dies? Zu 2. und 2. a.: Zum Zeitpunkt der Räumung lag in der Unterkunft kein dokumentierter Befall mit Bettwanzen mehr vor. Die Möbel im Groß-Berliner Damm 59 sind nach vorgegebenen Kriterien der Schädlingsprophylaxe aussortiert worden, sofern es sich um Holz- oder Textilmöbel und Matratzen gehandelt hat. Es wurden zudem solche Gegenstände zur Entsorgung aussortiert, die defekt waren und eine Gefahr für Leib und Leben der Geflüchteten darstellten, falls sie einer weiteren Nutzung in anderen Unterkünften zugeführt worden wären. 3. Wenn der Befall mit Bettwanzen und ggf. anderen Schädlingen so massiv war, dass auch Schränke, Tische und Stühle entsorgt werden mussten, welche Schäden hat dann dieser Befall zudem am Gebäude verursacht? Zu 3.: Der Bettwanzenbefall im Groß-Berliner Damm 59 war nicht als massiv zu bezeichnen. Es sind keine Schäden durch Bettwanzen am Gebäude entstanden bzw. sind dem LAF keine bekannt. Die Übergabe des Objektes an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zur Interimsbewirtschaftung im Leerstand erfolgte ohne jedwede Mängel. 4. Mussten im Gebäude aufgrund dieses Befalls z.B. auch Fußleisten, Bodenbeläge oder auch Sanitärstränge erneuert werden? a. Wenn ja, was musste alles erneuert werden und in welchem Umfang? 5. Welche Kosten entstanden bzw. entstehen z.B. durch die Entmöblierung, die Entsorgung durch die BSR, durch die evtl. notwendigen Arbeiten am Gebäude und durch neue Möblierung? Zu 4., 4. a. und 5.: Sinn und Zweck des Freizuges waren geplante Umbauarbeiten, um die Aufnahmeeinrichtung entsprechend aktueller Unterbringungsstandards des Landes Berlins in eine Gemeinschaftsunterkunft weiter zu entwickeln. Es sind keine Sanierungskosten auf den Bettwanzenbefall oder sonstige nutzungsbedingte Schäden zurückzuführen. Für die Entsorgung der Möblierung sowie die Endreinigung des Gebäudes sind Kosten entstanden. Die tatsächlich entstandenen Kosten für die Sperrmüllentsorgung sowie die Endreinigung können aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht werden. 6. Welche weiteren Kosten z.B. für die professionelle Schädlingsbekämpfung sind darüber hinaus angefallen und in welcher Höhe? 7. Wer trägt diese Kosten? Zu 6. und 7.: Die Taxierung der Gesamtkosten sowie die Prüfung der Kostenschuldnerschaft stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Je nach Vertragskonstellation (Betreibervertrag) übernimmt das LAF lediglich die Kosten für die Schädlingsprophylaxe und nicht die Kosten für die konkreten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Teilweise werden die Kosten hierfür auch anteilig vom LAF übernommen. 3 8. In welchen weiteren Flüchtlingsunterkünften hat es bisher Fälle von ähnlich starkem Schädlingsbefall gegeben und welche Kosten sind insgesamt bis zum Stichtag 31.12.2018 in allen Berliner Flüchtlingsunterkünften dadurch entstanden? Zu 8.: Eine Erfassung aller Ereignisse mit einem Befall von Bettwanzen, also ein Monitoring, ist in Vorbereitung. Belastbare Zahlen liegen zurzeit noch nicht vor. Ebenfalls wird bisher nicht erfasst, in welchem finanziellen Umfang zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt Aufwendungen für die Beseitigung von Bettwanzen erbracht wurden. Berlin, den 21. Januar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales