Drucksache 18 / 17 362 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2019) zum Thema: Gewalt gegen Polizeibeamte II und Antwort vom 14. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17362 vom 02. Januar 2019 über Gewalt gegen Polizeibeamte II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tage Dienstausfall hat es jeweils in den Jahren 2013 bis 2018 in Folge einer physischen oder psychischen Verletzung eines Beamten a) im Dienst und b) auf dem Dienstweg - ohne Unfälle - bei der Berliner Polizei gegeben? Zu 1.: Eine statistische Erhebung zu den angefragten Daten erfolgt durch die Polizei Berlin nicht. 2. In wie vielen Fällen ist jeweils in den Jahren 2013 bis 2018 Anzeige durch einen Polizeibeamten wegen Straftaten im Dienst gegen diesen erstattet worden? Zu 2.: Dargestellt wird im Folgenden die Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten , welche gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) während der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Straftat gegen die Freiheit oder körperliche Unversehrtheit wurden. Jahr Zahl der Opfer 2013 5.918 2014 6.540 2015 7.060 2016 6.354 2017 6.811 Seite 2 von 2 3. In wie vielen dieser Verfahren kam es zur Anklage (auch Strafbefehlsverfahren), in wie vielen Fällen sodann zu einer Verurteilung? Zu 3.: Eine statistische Erhebung, in wie vielen Fällen es zur Anklage (auch Strafbefehlsverfahren ) bzw. Verurteilung durch Anzeige eines Polizeibeamten kam, wird nicht durchgeführt. Ausweislich der Strafverfolgungsstatistik können derzeit lediglich für die Jahre 2013 bis 2017 Zahlen über rechtskräftig verurteilte Personen gemäß § 113 Strafgesetzbuch (StGB) – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – übermittelt werden. Die Zahlen der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 über die rechtskräftig verurteilten Personen liegen noch nicht vor. Jahr Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen gemäß § 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2013 393 2014 290 2015 348 2016 389 2017 411 Berlin, den 14. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport