Drucksache 18 / 17 363 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2019) zum Thema: Wartezeiten bei und Missbrauch von Notrufen III und Antwort vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17363 vom 02. Januar 2019 über Wartezeiten bei und Missbrauch von Notrufen III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche durchschnittliche Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 bei dem polizeilichen Notruf angefallen? Zu 1.: Die angefragten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Durchschnittliche Wartezeit 11 Sekunden 11 Sekunden* 16 Sekunden 16 Sekunden 14 Sekunden Datenquelle: Notrufabfrageeinrichtung der Einsatzleitzentrale (ELZ), Stand 07.01.2019 * Aufgrund der Havarie bedingten Auslagerung der ELZ konnten im Zeitraum 16. Juli bis 1. November 2015 Daten nicht durchgehend erfasst werden. Beim Abgleich der Zahlen mit den bisher erfolgten Antworten wurde festgestellt, dass sich bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12904 ein Übertragungsfehler ergeben hatte. So lag die durchschnittliche Wartezeit in den Jahren 2016 und 2017 jeweils nicht bei 13 Sekunden, sondern bei 16 Sekunden. Die durchschnittliche Wartezeit wird durch eine Auswertungssoftware über die Wartezeit aller Anrufe ermittelt. 2. Welche längste Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 bei dem polizeilichen Notruf angefallen? Zu 2.: Das in der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin zum Einsatz kommende Auswertesystem wies bis März 2017 die Wartezeit lediglich in Intervallen aus. Die Intervalle waren in die Zeiträume 0 bis 10 Sekunden, 11 bis 20 Sekunden, 21 bis 30 Sekunden sowie länger als 30 Sekunden gestaffelt. Ein Höchstwert der Wartezeit Seite 2 von 4 kann für die Jahre 2013 bis 2016 nicht angegeben werden. Im März 2017 wurde eine Anpassung in der Auswertungssoftware vorgenommen. Die längste Wartezeit zwischen Rufeingangssignalisierung in der Einsatzleitzentrale der Polizei und der Rufannahme durch eine Dienstkraft ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Längste Wartezeit keine Erfassung keine Erfassung keine Erfassung 11:08 Minuten 6:35 Minuten Datenquelle: Notrufabfrageeinrichtung der ELZ, Stand 07.01.2019 3. Welche durchschnittliche Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 bei dem Feuerwehrnotruf angefallen? Zu 3.: Die angefragten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Durchschnittliche Wartezeit 10,91 Sekunden 13,8 Sekunden 13,9 Sekunden 20,6 Sekunden 20,67 Sekunden 4. Welche längste Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 bei dem Feuerwehrnotruf angefallen? Zu 4.: Die angefragten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Längste Wartezeit 00:10:54 h/min/sec 00:04:50 h/min/sec 00:07:22 h/min/sec 00:18:31 h/min/sec 00:10:38 h/min/sec Bei der Beurteilung der längsten Wartezeiten ist zu berücksichtigen, dass es sich in diesen Fällen um besondere Einsatzsituationen handelt. Beispiele für solche Einsätze sind Ausnahmezustände aufgrund extremer Wetterereignisse. Hierbei gehen in kurzer Zeit sehr viele Notrufe gleichzeitig ein, die nacheinander abgearbeitet werden müssen und das durchschnittliche Anruferaufkommen massiv überschreiten. Der z.B. für 2017 genannte Wert stammt aus der Zeit des Sturmtiefs Xavier. 5. Die Berliner Polizei berichtet auf Ihrer Internetpräsenz von einer Vielzahl von zweckfremden Nutzungen des polizeilichen Notrufs. Wie viele dieser Fälle sind für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erfasst? Zu 5.: Eine Statistik über zweckfremde Nutzung des polizeilichen Notrufs wird weiterhin nicht geführt. Seite 3 von 4 6. In wie vielen dieser Fälle ist eine Strafanzeige nach § 145 StGB von Amts wegen erfolgt? Wie ist der Anteil der rechtskräftigen Verurteilungen aus diesen Strafanzeigen? Zu 6.: Aus dem Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden in Berlin kann nur eine Abfrage nach Strafverfahren nach § 145 StGB beantwortet werden. § 145 StGB stellt neben der zweckfremden Nutzung dieser Notrufe auch Tathandlungen wie z.B. das Entwenden von Nothämmern aus Bussen oder von Rettungsringen von Brückengeländern unter Strafe. Es kann daher keine Aussage dazu getroffen werden, in wie vielen dieser Fälle Hintergrund eine zweckfremde Nutzung des Polizei- oder Feuerwehrnotrufs ist. Im Aktenverwaltungssystem nicht erfasst ist zudem die Anzahl der von Amts wegen eingeleiteten Verfahren. Bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden ging die folgende Anzahl von Verfahren wegen Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln gemäß § 145 StGB ein: Eingänge Bekannt- Verfahren Eingänge Unbekannt- Verfahren 2017 809 903 2018 838 892 Summe 1.647 1.795 Bei der amtlichen Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 werden nur die jeweils schwersten Straftatbestände berücksichtigt. Nach dieser Maßgabe wurden zu der Straftat nach § 145 StGB – „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ insgesamt 47 Personen abgeurteilt. 7. Wie viele Fälle von zweckfremden Nutzungen des Feuerwehrnotrufs 112 sind für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erfasst? Zu 7.: Die angefragten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Zweckfremde Nutzung 112 Keine Erfassung Keine Erfassung 156 5.735 89 In Fällen von Mehrfachmissbrauch des Notrufes (mehrere Anrufe einer Person in zeitlicher Nähe) wird jeder Einzelanruf erfasst. Der hohe Wert 2017 ist im Wesentlichen auf einen außergewöhnlichen Mehrfachmissbrauch unter Nutzung technischer Hilfsmittel im Zeitraum Februar und März 2017 zurückzuführen. 8. In wie vielen dieser Fälle ist eine Strafanzeige nach § 145 StGB von Amts wegen erfolgt? Wie ist der Anteil der rechtskräftigen Verurteilungen aus diesen Strafanzeigen? Seite 4 von 4 Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. Die Berliner Feuerwehr kann für das Jahr 2016 4, für das Jahr 2017 10 und für das Jahr 2018 1* von dort aus gestellte Strafanzeigen wegen (Mehrfach-) Notrufmissbrauchs nachvollziehen. *4 weitere befinden sich noch in der Prüfung zwecks Anzeigenerstattung Berlin, den 17. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport