Drucksache 18 / 17 365 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2019) zum Thema: Die unendliche Geschichte – Welchen Fortschritt macht die Schulampel in Schmöckwitz? und Antwort vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17365 vom 03. Januar 2019 über Die unendliche Geschichte - Welchen Fortschritt macht die Schulampel in Schmöckwitz? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche der in Beantwortung meiner Anfrage 18/16595 unter 3. genannten Verfahrensschritte sind bereits mit welchem jeweiligen Ergebnis abgearbeitet, damit es hinsichtlich der Ampel vor der Schmöckwitzer Insel- Schule vorangeht? Antwort zu 1: Folgende Verfahrensschritte sind bereits erledigt: 1. Vermessung des Knotenpunktes anfordern/überprüfen, gegebenenfalls Verkehrsbelastungsdaten anfordern, auf dieser Grundlage Aufgabenstellung für die konkrete Planung der Lichtzeichenanlage (LZA) erarbeiten. 2. Auf dieser Grundlage Angebot für die Ampelanlage (beinhaltet auch die Kostenschätzung) beim Generalübernehmer anfordern, Angebotsprüfung, Mittelbindung, Beauftragung der Ampelanlage. Erledigt seitens der Verkehrslenkung Berlin (VLB) am 07.11.2018, die Beauftragung seitens der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die technischen Elemente zur BVG- Beeinflussung steht noch aus, dieses hat aber auf den Ablaufplan keinen Einfluss. 2 3. Planung der Ampelanlage (Straßenbau, Verkehrstechnik, Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange) durch den Generalübernehmer. Einreichung der Unterlagen zur Anhörung/Anordnung nach der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) bei der VLB (parallel Abstimmung der konkreten Ampelschaltung). Lageplan zur Anhörung wurde erarbeitet. 4. Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die VLB, Freigabe der Unterlagen zur Anhörung gegenüber dem Generalübernehmer. Erledigt am 03. Januar 2019. Frage 2: Wie ist der weitere Zeitplan bezüglich der dort benannten Verfahrensschritte und welche Aktivitäten entfalten die VLB, die Alliander Stadtlicht GmbH und das Bezirksamt Treptow-Köpenick dabei? Antwort zu 2: Der weitere Zeitplan stellt sich wie folgt dar: Anhörungsverfahren durch den Generalübernehmer durchführen, Auswertung der Anhörungsergebnisse, Weiterleitung der Anhörergebnisse an die VLB zur Freigabe für die Erstellung der Anordnungsunterlagen, Endprüfung der Unterlagen nach deren Eingang und Anordnung der Verkehrszeichen und der schalttechnischen Unterlagen der Ampelanlage durch die VLB. In Arbeit (Anhörungsverfahren durch Generalübernehmer). Erstellung des Bauantrages, Prüfung des Bauantrages, Baugenehmigung. Noch nicht in Arbeit, startet nach Erledigung des vorherigen Schrittes. Bau der Anlage. Noch nicht in Arbeit, startet nach Erledigung des vorherigen Schrittes. Prüfung der Abnahmedokumente, bauliche und verkehrliche Abnahme. Geplant für Ende 2019. Frage 3: Ist mittlerweile geklärt, ob das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt die Straßen- und Tiefbauarbeiten rund um den Ampelstandort übernimmt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Der Umfang der Straßen- und Tiefbauarbeiten kann erst nach Abschluss der Anhörung ermittelt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt eine verbindliche Planung vorliegt. Erst dann 3 kann auch über eine eventuelle Beteiligung durch das Straßen- und Grünflächenamt geprüft und entschieden werden. Frage 4: Kann nach jetzigem Stand der Bau der Ampel bis Ende 2019 eingehalten werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Ja. Frage 5: Wie erklärt sich die unter Antwort 2 in der Anfrage 18/16595 gemachte Aussage „Verzögerungen im bisherigen Prozessablauf sind dem Senat nicht bekannt“ vor dem Hintergrund, dass die Anordnung der Ampel bereits bei einem Ortstermin nach den Sommerferien 2017 entschieden wurde, die Anordnung tatsächlich aber erst am 08.10.2018 erfolgte, nachdem sowohl der Berliner Rundfunk 91.4, die Berliner Woche und andere Medien sich der Sache angenommen und berichtet hatten und es vor Ort eine öffentlichkeitswirksame Demonstration gab? Antwort zu 5: Das Datum der Anordnung hat keine direkten Auswirkungen auf den Prozessablauf. Auf dem genannten Ortstermin wurde den Beteiligten deutlich übermittelt, dass vor dem Bau einer LZA an dieser Stelle zunächst stadtweit die Notwendigkeiten zum Bau von LZA zu prüfen und Prioritäten zu setzen sind, um festzulegen, welche Anlagen berlinweit in das Bauprogramm aufgenommen werden. Frage 6: Welche Umstände führten dazu, dass bis zur tatsächlichen Anordnung durch die VLB fast ein Jahr verstrichen ist? Warum blieb der Vorgang so lange liegen? Antwort zu 6: Der Vorgang ist im Rahmen der stadtweiten Prioritäten bearbeitet worden. Insofern wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 verwiesen. Berlin, den 17.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz