Drucksache 18 / 17 367 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2019) zum Thema: Starker Mann mit Hoheitszeichen – Übt Burkhard Dregger für das Amt als Innensenator? und Antwort vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17367 vom 03. Januar 2019 über Starker Mann mit Hoheitszeichen – Übt Burkhard Dregger für das Amt als Innensenator ? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kriterien gibt es für Hospitanzen von Abgeordneten bei Polizei und Feuerwehr und die Begleitung des dortigen aktiven Dienstes? 2. Ist dies allen 160 Abgeordneten gleichermaßen gestattet oder bestimmten Gruppen (Fraktionsvorsitzende , Innenpolitiker) vorbehalten und wenn ja, mit welcher Begründung? 3. Wie läuft eine solche Hospitanz ab (Anmeldung, Durchführung, Nachbereitung)? Zu 1. bis 3.: Bei der Polizei Berlin werden Hospitationen bzw. Begleitungen des aktiven Dienstes grundsätzlich schriftlich angemeldet. Darüber hinaus sind im Fall der Durchführung einer geplanten Hospitation bzw. einer geplanten Begleitung des aktiven Dienstes eine Verschwiegenheitserklärung sowie ein Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Da Hospitationen bzw. Begleitungen des aktiven Dienstes organisatorisch in den Dienstbetrieb eingreifen können, stehen sie unter dem Vorbehalt, dass hierdurch der laufende Dienstbetrieb bzw. die Erfüllung des polizeilichen Auftrages nicht unzumutbar eingeschränkt werden. Ebenso dürfen durch die Hospitationen bzw. Begleitungen des aktiven Dienstes zum Beispiel laufende Ermittlungsverfahren oder Einsatzziele nicht gefährdet werden. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch die Polizei Berlin, insbesondere durch die angefragten Dienstbereiche, in jedem Einzelfall zu prüfen. Bei Hospitationen bei der Berliner Feuerwehr verhält es sich ähnlich. Auch hier darf der Dienstbetrieb durch die Hospitation nicht beeinträchtigt werden. Hospitierende werden im Vorfeld ihrer Hospitation auf mögliche Gefahren des Einsatzdienstes der Berliner Feuerwehr hingewiesen. Für eine Begleitung des Rettungsdienstes der Berliner Feuerwehr ist zudem Voraussetzung, dass ein vollständiger Impfschutz vorliegt. Da der Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr fast ausschließlich Notfallrettungseinsätze durchführt und hierbei zum Teil deutliche Einblicke in die Privat- oder sogar Seite 2 von 3 Intimsphäre der Betroffenen sowie weiterer Anwesender möglich sind, ist für die Begleitung durch Hospitierende im Rahmen solcher Einsätze jeweils das Einverständnis der betroffenen Personen erforderlich. Unter den vorgenannten Voraussetzungen wird jede Anfrage einer/ eines Abgeordneten betreffend eine Hospitation bzw. eine Begleitung des aktiven Dienstes geprüft und entschieden. 4. Welche Abgeordnete haben in dieser und in der letzten Wahlperiode von Hospitanzen bei der Polizei und Feuerwehr Gebrauch gemacht und wie oft? (Bitte um namentliche Auflistung) Zu 4.: Weder bei der Polizei Berlin noch bei der Berliner Feuerwehr werden Statistiken darüber geführt, welche Abgeordneten die von ihnen angefragten Hospitationen auch tatsächlich durchgeführt haben, so dass eine Auskunft im Sinne der Fragestellung nicht erfolgen kann. 5. Welche Regelungen gibt es dabei hinsichtlich des Tragens einer Uniform und einer Schutzweste für Abgeordnete? Zu 5.: Das Tragen der Dienstkleidung ist ausschließlich den Dienstkräften der Polizei Berlin sowie der Berliner Feuerwehr vorbehalten. Bei der Schutzweste handelt es sich um eine Schutzausstattung für Einsatzkräfte der Polizei Berlin. Eine Regelung hinsichtlich des Tragens einer Schutzweste durch Abgeordnete existiert nicht. Da die Dienstkräfte der Polizei Berlin im Rahmen von Hospitationen bzw. Begleitungen des aktiven Dienstes verpflichtet sind, neben der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufträge auch die/ den anwesenden Abgeordnete/n zu schützen, wird hierfür im Bedarfsfall, insbesondere bei Begleitungen des Funkwageneinsatzdienstes oder der geschlossenen Einheiten, aus Eigensicherungsgründen eine Schutzweste zur Verfügung gestellt. Aus vergleichbaren Gründen wird bei Hospitationen bei der Berliner Feuerwehr ebenfalls - sofern erforderlich - Schutzkleidung zur Verfügung gestellt. 6. Ist es üblich, dass dabei Hoheitszeichen getragen werden und wenn nein, warum wurde dies dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Burkhard Dregger, bei seiner Hospitanz am 30.12.2018 gestattet ? Zu 6.: Nein. Im Rahmen der hier in Rede stehenden Hospitation des MdA Burkard Dregger wurde diesem ausweislich der Polizei Berlin zur Gewährleistung seiner Sicherheit durch einen Mitarbeitenden des Polizeiabschnitts 44 eine Schutzweste ausgehändigt. Da kurz nach der Übergabe dieser Schutzweste die Funkwagenbesatzung in Begleitung des MdA Dregger zu einem eilbedürftigen Einsatz gerufen wurde, sei versehentlich versäumt worden, das Abzeichen zu entfernen, und es wurde auch in der Folge nicht abgenommen. 7. Handelt es sich dabei um einen Fall von Amtsanmaßung, da nach geläufigem Verständnis von Gewaltenteilung Parlamentarier für die Kontrolle der Polizei, aber nicht für den Vollzug von Recht und Ordnung zuständig sind? Seite 3 von 3 Zu 7.: Der Sachverhalt ist Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Die rechtliche Bewertung bleibt der zuständigen Ermittlungsbehörde vorbehalten. 8. Handelt es sich nach Ansicht des Senats um einen PR-Termin von Burkhard Dregger, der ihn auf das Amt des Innensenators vorbereiten soll? Zu 8.: Zu etwaigen höchstpersönlichen Motiven des MdA Dregger kann der Senat keine Auskunft geben. Berlin, den 15. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres ud Sport