Drucksache 18 / 17 369 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2019) zum Thema: Staatssekretärskarussell des Senats Teil 2 – Boris Velter und Antwort vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 369 vom 03. Januar 2019 über Staatssekretärskarussell des Senats Teil 2 – Boris Velter ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche fachliche Begründung gab es für die am 4.12.2018 erfolgte Versetzung des Gesundheitsstaatssekretärs Boris Velter in den einstweiligen Ruhestand, obwohl dieser eine gute Arbeit leistete und auch parteiübergreifend Anerkennung genossen hat? Zu 1.: Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erfolgte nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Landesbeamtengesetz. Nach dieser Vorschrift können Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als Beamtinnen bzw. Beamte auf Lebenszeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, ohne dass es dafür einer individuellen Begründung bedarf. 2. Wann konkret entschied sich die Gesundheitssenatorin, diesen Personalwechsel durchführen zu wollen? Zu 2.: Die Vorlagen für die Versetzung des damaligen Staatssekretärs Herrn Velter in den einstweiligen Ruhestand und die Ernennung des neuen Staatssekretärs Herrn Matz wurden für die Sitzung des Senats am 04.12.2018 angemeldet. Dem sind Vorgespräche mit beiden vorausgegangen. - 2 - 2 3. Welche Qualifikationen bringt der Nachfolger Martin Matz mit, über die Boris Velter nicht verfügte und wie erfolgte die Auswahl des neuen Staatssekretärs? Zu 3.: Herr Staatssekretär Matz verfügt über langjährige parlamentarische Erfahrungen als Mitglied des Abgeordnetenhauses sowie besondere gesundheitspolitische Expertise als Gesundheitsstadtrat im Bezirksamt Spandau. Stellen für Staatssekretäre können ohne Ausschreibung und Auswahlverfahren besetzt werden. Bei der Ausübung des Amtes ist nach § 30 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz erforderlich, dass die Ausübung des Amtes in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss. 4. Zu welchen finanziellen Konditionen ist der bisherige Staatssekretär Boris Velter nun unfreiwillig zu Hause? Zu 4.: Nach § 4 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin werden Herrn Velter bis zum 31.03.2019 die vollen Bezüge weitergezahlt. Berlin, den 21. Januar 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung