Drucksache 18 / 17 371 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2019) zum Thema: Ankauf von Wohnungen durch die städtischen Gesellschaften außerhalb von Vorkaufsrechten und Antwort vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 371 vom 03.01.2019 über Ankauf von Wohnungen durch die städtischen Gesellschaften außerhalb von Vorkaufsrechten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnhäuser mit wie vielen Wohnungen haben die sechs städtischen Gesellschaften innerhalb der letzten 10 Jahre im Rahmen des normalen Marktgeschehens (ohne die Ausübung von Vorkaufsrechten) insgesamt erworben? Antwort zu 1: In den letzten 10 Jahren wurden insgesamt 1.456 Wohnhäuser mit 40.723 Wohnungen erworben. Frage 2: Wie viele unbebaute Grundstücke haben die sechs städtischen Gesellschaften in den letzten 10 Jahren erworben? Antwort zu 2: In den letzten 10 Jahren haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften insgesamt 69 Grundstücke unterschiedlichster Größen angekauft. Frage 3: Welche Gesamtkosten sind für diese Ankäufe in den 10 Jahren angefallen und wie verteilen sich diese Kosten auf die einzelnen Jahre? (Bitte um Unterscheidung nach Jahren und bebaut/unbebaut) Antwort zu 3: Investitionen und Transaktionen gehören zur operativen Tätigkeit der Unternehmenssteuerung. Derartige Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis, weil eine öffentliche Bekanntmachung die Verhandlungspositionen der städtischen Wohnungsunternehmen schwächen kann. 2 Frage 4: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die städtischen Gesellschaften im Rahmen des normalen Marktgeschehens kaufen? Wird nur der Verkehrswert bezahlt oder auch darüber hinaus? Wer entscheidet dies? Antwort zu 4: Städtische Wohnungsbaugesellschaften sind den gleichen Marktbedingungen unterworfen wie alle anderen Immobilienmarktteilnehmer, d.h. sie müssen sich dem Wettbewerb stellen und nach definierten Ankaufsprämissen den Erwerb geeigneter potentieller Baugrundstücke, Bestandsgebäude bzw. schlüsselfertiger Projektentwicklungen prüfen. Dabei führten sie wie alle professionellen Marktteilnehmer eine ausführliche immobilienwirtschaftliche, technische und rechtliche Due Diligence durch. Im Abgleich mit den Unternehmensprämissen werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt und Chancen und Risiken aus der Due Diligence bewertet. Frage 5. Wie verteilen sich diese Ankäufe auf die sechs Gesellschaften und die einzelnen Jahre? Bitte um Auflistung pro Jahr und pro städtische Gesellschaft nach folgenden Kriterien: - Anschrift der Liegenschaft - Grundstücksfläche - Art des Kaufs: Grundstück oder Wohnhaus - Wohnfläche - Kaufdatum / Jahr - Kaufpreis Antwort zu 5: Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften weisen die Gesamtzahlen an angekauften Wohnungen pro Jahr aus. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Berlin, den 17.01.2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen degewo GESOBAU Gewobag HOWOGE STADT UND LAND WBM 2008 1128 2009 237 72 3330 2010 40 276 105 20 2011 24 14 2012 2340 2343 2170 1503 341 2013 4459 1399 97 341 2014 2121 16 577 3067 1172 32 2015 60 903 448 1912 1661 584 2016 30 83 446 636 379 224 2017 165 950 888 222 292 2018 266 9 962 902 1023 454 Summe 6222 3891 10012 13756 4895 1947