Drucksache 18 / 17 372 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2019) zum Thema: Kahlschlag durch den Ausbau der Dresdener Bahn? – Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade und Beeinträchtigung weiterer denkmalgeschützter Gebäude und Antwort vom 14. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17372 vom 03.01.2019 über Kahlschlag durch den Ausbau der Dresdener Bahn? – Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade und Beeinträchtigung weiterer denkmalgeschützter Gebäude? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplantes Ausbaus der Dresdener Bahn hinsichtlich Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen und Zeitschiene der Realisierung? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Planfeststellungsbeschlüsse der Dresdner Bahn liegen für den Berliner Bereich vor; mit dem Bau wurde begonnen. Die Dresdner Bahn soll im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.“ Frage 2: Sind aktuell noch Widersprüche oder Klagen gegen das Vorhaben anhängig und wenn ja, gegen welche Punkte und in welchem Verfahrensstand? Wann ist hier mit abschließenden Entscheidungen zu rechnen? 2 Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Planfeststellungsabschnitts II (PFA II) der Dresdner Bahn wurden durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29.06.2017 entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom 13.11.2015 hat Bestandskraft.“ Frage 3: Inwiefern waren die Denkmalschutzbehörden rechtzeitig in diesen Prozess einbezogen vor dem Hintergrund, dass in erheblichem Maße Denkmale entlang der Strecke zerstört oder beeinträchtigt werden sollen? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Alle zuständigen Behörden, auch die Denkmalbehörde, wurden im Planfeststellungsverfahren beteiligt.“ Frage 4: Welche denkmalgeschützten Gebäude entlang der für den Ausbau vorgesehenen Strecke sollen a) komplett beseitigt oder b) durch Um- und Rückbau beeinträchtigt werden? (Bitte um Auflistung) Frage 5: Welchen Denkmalwert haben die jeweiligen Gebäude und welche Begründungen gab es für deren Unterschutzstellung? (Bitte um Auflistung der einzelnen Begründungen) Frage 6: Wie konnte es zu der fatalen Entscheidung kommen, dass das historische Bahnhofsgebäude in Lichtenrade, ungeachtet des Denkmalschutzes und seiner baugeschichtlichen Bedeutung, einschließlich des Mittelbahnsteigs und des Zugangs abgerissen werden soll? Frage 7: Welche Alternativen wurden geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 4 bis zu 7: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Das Baudenkmal S-Bahnhof Lichtenrade ist vom Bauvorhaben Dresdner Bahn betroffen: Um die zwei Fernbahngleise im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade errichten zu können, kann der Bahnhof einschließlich der Aufbauten nicht erhalten werden. Die Abwägung der Gründe wurde ausführlich im Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom Eisenbahn-Bundesamt dargelegt (S. 46, 137, 201, 324 bis S. 329, S. 431, S. 441….. ): “Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.““ 3 Frage 8: Hält es der rot-rot-grüne Senat, der für einen anderen Umgang mit Denkmalen angetreten ist, für vertretbar, dass hier wieder einmal bei denkmalgeschützten Gebäuden der öffentlichen Hand Zugeständnisse gemacht werden, die privaten Eigentümern nie genehmigt werden würden? Antwort zu 8: Der Senat verweist auf das durchgeführte gesetzliche Verfahren, in dem eine Abwägung zum Denkmalschutz durchgeführt wurde. Ein rechtskräftiger Beschluss zu dem Vorhaben erfolgte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.11.2015. Berlin, den 14.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz