Drucksache 18 / 17 380 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 02. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2019) zum Thema: Einkaufsstraße Reichsstraße und Antwort vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 380 vom 02. Januar 2019 über Einkaufsstraße Reichsstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten hat der Berliner Senat die Aufenthaltsqualität in Berliner Einkaufsstraßen wie der Reichsstraße zu verbessern? Antwort zu 1: Die städtebauliche und architektonische Qualität von Zentren und Einzelhandelsstandorten zu sichern und zu verbessern, ist eines der stadtentwicklungspolitischen Ziele des Senats. Dazu werden im Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren städtebauliche Standards definiert, die bei städtebaulichen Planungen und Maßnahmen anzuwenden sind. Eine Umsetzung der Ziele und Leitlinien dieses Stadtentwicklungsplans bedarf einer Konkretisierung auf Ebene der Bezirke, zum Beispiel durch Einzelhandels- und Zentrenkonzepte. Bei besonderen städtebaulichen und funktionalen Problemlagen in Zentren bzw. Geschäftsstraßen können Bund-Land finanzierte Städtebauförderprogramme, wie beispielsweise das Programm Aktive Zentren, eingesetzt werden, um die Entwicklung dieser Stadträume zu attraktiven Orten mit vielfältigen Einzelhandels-, Dienstleistungsund Kulturangeboten und gestalteten öffentlichen Räumen zu unterstützen. Die Auswahl der Fördergebiete erfolgt durch ein strukturiertes Auswahlverfahren, in dem gesamtstädtische Belange im Vordergrund stehen. Im Rahmen eines solchen Auswahlverfahrens 2018 ist der benannte Stadtraum nicht durch besondere Problemlagen hervorgetreten. Somit kann kein Erfordernis für den Einsatz der Städtebauförderung abgeleitet werden. 2 Des Weiteren fördert der Senat seit 2009 mit dem Plätzeprogramm die Aufwertung der Aufenthaltsqualität und der verkehrlichen Situation von Berliner Stadtplätzen. Das Budget beträgt in 2019 4 Mio €, ist allerdings bereits jetzt deutlich überbucht. Das Programm richtet sich nicht genuin an die Aufwertung von Einkaufsstraßen, eine Anmeldung für punktuelle, platzähnliche Situationen an Einkaufsstraßen ist aber möglich. Für den Fall, dass es in Einkaufsstraßen zu umfangreichen und langandauernden Straßenbauarbeiten des Landes Berlin kommt, und durch diese bei den Gewerbetreibenden nachweislich durch die Beeinträchtigung des Baugeschehens Existenz bedrohende Umsatzrückgänge entstehen, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, aus dem Programm „Überbrückungshilfen“ für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Berlin eine finanzielle Unterstützung bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – Referat IV D - Regionale Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung - zu beantragen. Frage 2: Welche finanziellen Mittel bzw. Programme wie EFRE-Mittel, Lotto-Mittel, Möglichkeiten aus dem Bündnis für Arbeit u.ä. stehen dem Senat zur Verbesserung der Situation in der Reichsstraße als Einkaufsstraße zur Verfügung? Antwort zu 2: Für die Verbesserung der Reichsstraße besteht im Rahmen des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit durch das Programm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen“ (WdM) die Möglichkeit, dass der Bezirk einen entsprechenden Förderantrag stellt. Die Förderhöchstsumme beträgt hierbei 500 Tsd. €. Die Finanzierung erfolgt jeweils zu 50 Prozent aus EFRE-Mitteln und aus öffentlicher und/ oder privater Kofinanzierung. Insgesamt stehen für die Förderperiode 2014 bis 2020 6 Mio. € EFRE-Mittel zur Verfügung. WdM kann ebenfalls genutzt werden, um in Projekten einen Beitrag zur Verbesserung von Einkaufsstraßen zu leisten. Frage 3: Welche Aktivitäten und Investitionen führt der Berliner Senat in der Bölschestraße durch? Antwort zu 3: In der Bölschestraße kam es in den vergangenen Jahren zu Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin. Mit dem Programm „Überbrückungshilfe“ konnten Anträge von Gewerbetreibenden mehrfach positiv begleitet werden und ein Existenzverlust der Geschäftsinhaber durch eine finanzielle Unterstützung somit verhindert werden. Vom 1.7.2016 bis zum 30.11.2018 wurde in der Bölschestr. ein Baustellenmarketing, gesteuert vom Bezirksamt Treptow-Köpenick und durchgeführt von einem externen Dienstleister, aus Mitteln der Wirtschaftsdienlichen Maßnahmen initiiert. Die Gesamtausgaben des Projektes beliefen sich auf 186.397,26 €, wobei 93.000 € aus EFRE-Mitteln finanziert wurden. 3 Frage 4: Inwieweit sind ähnliche Maßnahmen auch in der Reichsstraße denkbar? Antwort zu 4: Maßnahmen wie das Programm „Überbrückungshilfe“ sind in der Reichsstraße nur denkbar, sofern es dort zu lang andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin kommen sollte. Frage 5: Wie schätzt der Berliner Senat die Bedeutung von Organisationen wie die IG Reichsstraße ein und inwieweit können derartige Organisationen sinnvoll von Seiten des Berliner Senats unterstützt werden? Antwort zu 5: Aus handelsstruktureller und wirtschaftspolitischer Sicht leisten erfolgreiche Geschäftsstraßeninitiativen einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung von Geschäftsstraßen. Als funktionierendes Netzwerk bieten sie den beteiligten Gewerbetreibenden neue Kooperationsmöglichkeiten. Gut aufgestellt können sie sich erfolgreich an Wettbewerben, wie „MittendrIn Berlin!“, beteiligen und eine starke Interessenvertreterin für gebietsbezogene aber auch handelspolitische Anliegen sein. Die IHK Berlin bietet Geschäftsstraßeninitiativen Beratung und Unterstützung an. (https://www.ihk-berlin.de/produktmarken/branchen/handel/Geschaeftsstrasseninitiativen_index/2271426 ) Berlin, den 16.01.2019 In Vertretung Lüscher ................................ 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