Drucksache 18 / 17 385 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 02. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2019) zum Thema: Obdachlosigkeit junger Erwachsener und Antwort vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowksi (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17385 vom 02.01.2019 über Obdachlosigkeit junger Erwachsener ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit gibt es internationale Partnerschaften des Landes Berlin zur Vermeidung von Obdachlosigkeit junger Erwachsener? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat von Berlin für derartige internationale Partnerschaften? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat von Berlin ggf. auch in Zusammenarbeit mit einem freien Träger der Sozial- oder Jugendverbände eine internationale Partnerschaft zu initiieren? Zu 1., 2. und 4.: Der Berliner Senat fördert im Integrierten Sozialprogramm (ISP) gesamtstädtisch ISP ausgerichtete niedrigschwellige Einrichtungen und Dienste in der Wohnungslosenhilfe. Das Programm umfasst unterschiedliche - in der Regel unbürokratisch und anonym zu nutzende - Projekte in den Angebotsbereichen Beratungsstellen, Notübernachtungen, Straßensozialarbeit, ambulante medizinische Versorgung, Bahnhofsdienste oder Beratung für psychisch kranke wohnungslose Frauen. Ziel aller Projekte ist neben der Bereitstellung einer Grundversorgung und Soforthilfe auch eine Beratung zur Weitervermittlung in die Regelversorgung. Den Menschen wird dabei geholfen, soziale Schwierigkeiten zu überwinden. Die Angebote richten sich sowohl an Menschen, die auf der Straße leben, als auch an solche, die von Wohnraumverlust bedroht sind. 2 Bei der „Kältehilfe“ handelt es sich um ein Sonderprogramm zur Bereitstellung von Notschlafplätzen in den Wintermonaten von Oktober bis April für Menschen, die Angebote der Regelversorgung nicht oder noch nicht in Anspruch nehmen. Der Berliner Senat unterstützt die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Gemäß der politischen Festlegung des Berliner Senats wurde in diesem Winter der Ausbau der Kapazitäten der Kältehilfe auf über 1.000 Notschlafplätze umgesetzt. In den Randmonaten Oktober und April werden jeweils 500 Notschlafplätze vorgehalten. Zudem stehen im niedrigschwelligen Segment die Wohnungslosentagesstätten mit weiteren Versorgungsangeboten zur Verfügung. Diese werden von den jeweiligen Standortbezirken gefördert. Der Anteil von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern im ISP beträgt rd. 26 %. Der Anteil in den bezirklich geförderten Wohnungslosentagesstätten ist nicht bekannt. Aus den o. g. Gründen hat der Berliner Senat Gespräche mit der polnischen Stiftung Barka gesucht, so dass Teile derer Aktivitäten in Berlin grundsätzlich bekannt sind. Der Stiftungszweck von Barka besteht u. a. darin, polnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei erfolgloser Migration nach Westeuropa - hier in Berlin - zu unterstützen. Die Integrationsangebote an obdachlose polnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu einer Rückkehr ins Heimatland bestehen einerseits darin, suchtkranken Menschen drogentherapeutische Angebote in Posen zu unterbreiten bzw. die Rückkehr nach Polen zu unterstützen. Andererseits berät die Stiftung im Rahmen ihrer Möglichkeiten über das soziale Versorgungssystem in Deutschland. In diesem Zusammenhang gab es seit Mitte 2018 mehrere Gespräche der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit der Stiftung Barka. Die Kooperation erstreckt sich insbesondere auf die niedrigschwelligen Angebote des ISP in Berlin. Die Stiftung Barka und die für Soziales zuständige Senatsverwaltung haben vereinbart, ein monatliches Arbeitstreffen durchzuführen, um sich über den Arbeitsstand auszutauschen. Diese Kooperation soll aufrecht erhalten bleiben. Ein förmliches Partnerschaftsabkommen ist nicht getroffen worden und wird auch nicht angestrebt. In der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bestehen keine gesonderten internationalen Partnerschaften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit im Sinne der Fragestellung. Es bestehen jedoch über den Internationalen Sozialdienst (ISD) Kooperationen Deutschlands mit mehreren Ländern. Der ISD ist dabei an der Schnittstelle zwischen Jugendämtern und Ausländerbehörden tätig und unterstützt z. B. bei Rückkehraufforderungen vor allem im Zusammenhang mit Fragen des Kindeswohls, aber auch bei anderen sozialen Themen. Die Kooperation des ISD erfolgt einzelfallbezogen zwischen dem jeweiligen bezirklichen Jugendamt und der Ausländerbehörde. Der ISD ist Teil eines großen internationalen Netzwerkes und einer international tätigen Organisation namens International Social Service (ISS). 3 3. Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass Teile der deutsch-mongolischen Gesellschaft in Berlin aktiv sind und das Problem der Obdachlosigkeit junger Erwachsener in Ulan-Bator aus Sicht der Gesellschaft außerordentlich problematisch ist? Zu 3.: Der Berliner Senat hat keine Kenntnis über Teile der deutsch-mongolischen Gesellschaft in Berlin. Deren Aktivitäten oder inhaltliche Standpunkte sind ebenfalls nicht zur Kenntnis gelangt. Berlin, den 17. Januar 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales