Drucksache 18 / 17 386 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 02. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2019) zum Thema: Einbeziehung der Vereine und Verbände, Teil 2 und Antwort vom 09. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 386 vom 02.01.2019 über Einbeziehung der Vereine und Verbände, Teil 2 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist eine Einbeziehung der auf dem Olympiagelände angesiedelten gemeinnützigen Vereine und Verbände bezüglich der Stadionneubaupläne von Hertha BSC GmbH Co KG aA von Seiten des Berliner Senats vorgesehen? Zu 1.: Dem Senat liegen noch keine belastbaren Planungen von Hertha BSC GmbH & Co KG aA vor. Sobald diese vorliegen, wird der Senat zeitnah zu einem gemeinsamen Dialog alle auf dem Olympiagelände angesiedelten Vereine und Verbände einladen. 2. Wann rechnet der Senat von Berlin mit einer „belastbaren“ Planung von Hertha BSC GmbH Co KG aA, um eine frühzeitige Einbeziehung der Betroffenen durchzuführen? Zu 2.: Die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zusammen mit Hertha BSC GmbH & Co KG aA initiierte Arbeitsgruppe arbeitet intensiv daran, belastbare Daten für eine weitergehende Spezifizierung möglicher Planungen zu erstellen. Ein genauer Zeitrahmen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend prognostiziert werden. 3. Inwieweit ist sichergestellt, dass eine ernsthafte Einbeziehung der auf dem Olympiagelände angesiedelten Vereine und Verbände erfolgt? 4. In welcher Form ist eine Einbeziehung der Vereine und Verbände angedacht? Zu 3. und 4.: Dem Senat ist, mit Verweis auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/16971 vom 06.11.2018, eine Einbeziehung der auf dem Olympiagelände angesiedelten Vereine und Verbände sehr wichtig und wird sich, sobald belastbare Planungen seitens Hertha BSC GmbH & Ko KG aA vorliegen, selbstverständlich mit diesen zu einem gemeinsamen Dialog treffen. Seite 2 von 2 5. Wann ist mit der Erstellung des Masterplans Olympiapark zu rechnen und auf welche Weise gedenkt der Senat von Berlin den Masterplan zu erarbeiten? Zu 5.: Mit der Erstellung eines Masterplans Olympiapark ist im Laufe des Jahres 2019 zu rechnen. Derzeit wird geprüft, in welcher Form dieser erarbeitet werden soll. 6. Wann und in welcher Form ist eine Einbeziehung der Betroffenen während der Erstellung des Masterplans vorgesehen? Zu 6.: Der Senat entscheidet zu gegebener Zeit, in welcher Form die Betroffenen einbezogen werden sollen. Berlin, den 09. Januar 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport