Drucksache 18 / 17 389 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2019) zum Thema: Blindenampeln in Berlin und Antwort vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17389 vom 03. Januar 2019 über Blindenampeln in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist verantwortlich für die Planung, Erstellung und den Aufbau von Lichtsignalanlagen mit Blinden- Funktionen (Blindenampeln)? Antwort zu 1: Für die Lichtsignalanlagen (LSA) mit oder ohne Blindensignalisierung ist grundsätzlich die Verkehrslenkung Berlin verantwortlich. Planung, Bau und Betrieb von LSA obliegt nach den Vorgaben der Verkehrslenkung Berlin dem Generalübernehmer für die LSA- Infrastruktur, der Alliander Stadtlicht GmbH, der diese Aufgaben durch Unterauftragnehmer ausführen lässt. Frage 2: Wer ist für die Standortauswahl verantwortlich, wie sind die Geschäftsgänge? Antwort zu 2: Grundsätzlich werden alle Neu- und kompletten Ersatzbauten von LSA barrierefrei mit Blindensignalisierung ausgestattet. Bei kleineren Umbauten oder zusätzlichen Aufrüstungen von Bestandsanlagen stimmt sich die Verkehrslenkung Berlin mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) ab. 2 Frage 3: Wer ist für den Betrieb und die Instandsetzung der Ampeln verantwortlich? Antwort zu 3: Der Generalübernehmer ist für den Betrieb und die Instandsetzung verantwortlich. Frage 4: An wen sind defekte Blindenampeln direkt zu melden (E-Mail, Telefonnummer: das Formular von Alliander verfügt über keine separate Rubrik Blindenampel)? Antwort zu 4: Eine Blindensignalisierung zählt zur Fußgängersignalisierung, die über das Formular gemeldet werden kann. Zusätzlich kann in einem Bemerkungsfeld Ergänzendes eingetragen werden. Das Formular für die Störungsmeldung ist unter www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/ampeln abrufbar. Frage 5: Gibt es Richtlinien für die Dauer der Behebung von Defekten an Blindenampeln? Antwort zu 5: Defekte an Blindenampeln sind wie alle Defekte an Ampeln umgehend zu beheben, bei einfachen Problemen ist eine Behebungszeit von 24 Stunden vereinbart. Bei umfangreicheren Problemen kann sich die Behebung über eine Dauer von mehreren Tagen oder in komplexen Einzelfällen auch einen längeren Zeitraum erstrecken. Berlin, den 17.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz