Drucksache 18 / 17 390 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 03. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2019) zum Thema: Entwicklung der Zahlen über die Durchsetzung der Ausreisepflicht in den Jahren 2016 bis 2018 und Antwort vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17390 vom 03. Januar 2019 über Entwicklung der Zahlen über die Durchsetzung der Ausreisepflicht in den Jahren 2016 bis 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen aus Berlin sind jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ausreisepflichtig geworden (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Angabe der jeweiligen Veränderung)? Zu 1.: Eine Aussage zu den jeweils in den Jahren 2016 bis 2018 ausreisepflichtig gewordenen Personen kann nicht getroffen werden, da hierzu keine statistischen Daten vorliegen . Die Entwicklung der Anzahl ausreisepflichtiger Personen seit 2016 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Diese Zuwächse entsprechen nicht die im jeweiligen Zeitraum ausreisepflichtig gewordenen Personen, da Abschiebungen, freiwillige Ausreisen sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln die Zahl der ausreisepflichtigen Personen reduzieren und somit keine Aussagekraft im Sinne der Anfrage zu 1. haben. Entwicklung der Zahl der ausreisepflichtigen Personen seit 01.01.2016 (Quelle: Faktenblatt der Ausländerbehörde Berlin ) Ausreisepflichtige zum Stand Veränderung ggü. Vorjahr 01.01.2016 9.465 Keine Angaben vorhanden 01.01.2017 10.512 +1.047 01.01.2018 11.754 +1.242 31.12.2018 12.605 +851 Seite 2 von 5 2. Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber lebten jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in Berlin (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Angabe der jeweiligen Veränderung)? Zu 2.: Die Anzahl der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber seit 01.01.2016 bis 30.11.2018 (letzter aktuell verfügbarer Stand) kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Entwicklung der Zahl rechtskräftig abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber seit 01.01.2016 (Quelle: AZR-Auswertung durch das BAMF) Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber zum Stand Veränderung ggü. Vorjahr 01.01.2016 37.977 +737 01.01.2017 39.464 +1.487 01.01.2018 42.914 +3.450 30.11.2018 44.233 +1.319 Die aufgeführten Zahlen haben nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft, da die der Aufstellung zugrunde liegenden Asylablehnungen bis ins Jahr 1971 zurückgehen und nur ein Teil der in der Aufstellung aufgeführten Personen auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig ist. Nach einer Sonderauswertung des BAMF zum Stand 30.09.2018 waren mehr als 32.000 Personen der ehemals abgelehnten Asylbewerber (zu diesem Zeitpunkt 44.510 Personen) im Besitz eines befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels. 3. Wie viele der unter Frage 2.) genannten Personen sind jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 vollziehbar ausreisepflichtig gewesen (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Angabe der jeweiligen Veränderung)? 4. Wie viele der in Frage 2.) genannten Personen waren jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 geduldet (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Angabe der jeweiligen Veränderung)? Zu 3. und 4.: Es liegen keine statistischen Auswertungen im Sinne der Fragestellung vor. 5. Wie viele Personen aus Berlin hätten in den Jahren 2016, 2017 und 2018 sofort abgeschoben werden können (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Angabe der jeweiligen Veränderung)? Zu 5.: Hierzu liegen keine belastbaren Zahlen vor. Trotz vollziehbarer Ausreisepflicht und des Fehlens rechtlicher und tatsächlicher Abschiebehindernisse ist eine sofortige Abschiebung in vielen Fällen aus den verschiedensten Gründen nicht immer möglich. Gründe können unter anderem das Abtauchen/Nichtantreffen Ausreisepflichtiger, fehlende Transportkapazitäten, Abbruch der Maßnahme aufgrund von Widerstand, erforderliche Einholung der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Kirchenasyl u. s. w. sein. 6. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Berlin sind jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 abgeschoben worden (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Quartalen und Angabe der jeweiligen Veränderung)? Seite 3 von 5 Zu 6.: Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Abschiebungen 2016-2018 Quelle: Abschiebungsstatistik der Berliner Ausländerbehörde Abschiebungen 2016 Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum 2017 Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum 2018 Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum 1. Quartal 521 +318 712 +191 308 -404 2. Quartal 547 +376 410 -137 233 -177 3.Quartal 579 +392 255 -324 260 +5 4.Quartal 381 +136 261 -120 381 +120 gesamt 2028 +1.222 1638 -390 1182 -456 7. In welche Länder wurden die ausreisepflichtigen Personen jeweils abgeschoben (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren)? Zu 7.: Die Zielstaaten erfolgter Abschiebungen werden nicht erfasst. Es liegt lediglich eine Statistik nach der Staatsangehörigkeit der Abgeschobenen vor. Danach sind folgende Abschiebungen erfolgt: Abschiebungen 2016-2018 nach Staatsangehörigkeit Quelle: Abschiebungsstatistik Ausländerbehörde Berlin 2018 2017 2016 Albanien 67 170 391 Bosnien 38 63 254 Bulgarien 19 17 8 Estland 2 0 1 Kroatien 0 3 1 Griechenland 1 0 2 Irland 1 0 0 Abschiebungen 2016-2018 nach Staatsangehörigkeit Quelle: Abschiebungsstatistik Ausländerbehörde Berlin 2018 2017 2016 Island 1 0 0 Italien 3 0 0 Lettland 12 14 12 Litauen 17 17 19 Mazedonien 18 17 23 Moldau 304 695 208 Niederlande 1 0 1 Abschiebungen 2016-2018 nach Staatsangehörigkeit Quelle: Abschiebungsstatistik Ausländerbehörde Berlin 2018 2017 2016 Kosovo 17 132 379 Österreich 3 1 0 Polen 38 39 38 Portugal 0 0 0 Rumänien 32 25 16 Slowakei 2 0 1 Russland 70 13 24 Spanien 0 1 0 Türkei 18 8 25 Tschechien 0 0 1 Ungarn 3 1 1 Ukraine 5 0 4 Großbritannien 1 0 0 Weißrußland 6 0 3 Serbien 58 107 439 Algerien 7 4 3 Eritrea 6 8 4 Seite 4 von 5 Nigeria 10 5 1 Gambia 9 21 2 Ghana 2 0 5 Libyen 1 0 0 Mali 0 1 2 Marokko 12 5 4 Burkina Faso 8 0 1 Guinea-Bissau 1 0 0 Guinea 9 1 1 Kamerun 2 0 0 Senegal 3 0 0 Abschiebungen 2016-2018 nach Staatsangehörigkeit Quelle: Abschiebungsstatistik Ausländerbehörde Berlin 2018 2017 2016 Somalia 13 14 5 Tunesien 8 7 5 Ägypten 15 12 11 Brasilien 1 1 2 Chile 1 0 0 USA 0 1 2 Jemen, Arab. Rep. 4 0 0 Armenien 21 8 5 Afghanistan 44 16 23 Aserbaidschan 24 0 3 Georgien 8 4 1 Vietnam 18 11 19 Indien 1 1 0 Irak 45 93 20 Iran 18 14 2 Israel 0 1 0 Kasachstan 0 1 5 Kambodscha 12 0 0 Libanon 21 10 2 Bangladesch 1 0 2 Pakistan 31 41 9 Korea, Rep. 0 1 0 Turkmenistan 0 1 8 Syrien 22 5 13 China 1 0 1 staatenlos 5 4 4 ungeklärt 61 24 12 gesamt jährlich 1182 1638 2028 8. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Berlin sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 freiwillig ausgereist (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Quartalen und Angabe der jeweiligen Veränderung)? Zu 8.: Eine gesonderte Erfassung freiwilliger Ausreisen ausreisepflichtiger Personen liegt nicht vor. Die nachfolgende Übersicht kann daher auch freiwillige Ausreisen nicht ausreisepflichtiger Personen enthalten. Für das Jahr 2016 können Veränderungen zum Vorjahreszeitraum in Ermangelung von Vergleichszahlen nicht genannt werden. Freiwillige Ausreisen 2016-2018 Quelle: Faktenblatt der Berliner Ausländerbehörde 2016 2017 Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum 2018 Veränderung ggü. Vorjahreszeitraum 1. Quartal 1.705 1.269 -436 616 -653 2. Quartal 2.069 1.036 -1.033 665 -371 3. Quartal 3.322 791 -2.531 806 +15 4. Quartal 2.505 533 -1.972 712 +179 gesamt 9.601 3.629 -5.972 2.799 -830 9. Mit welcher Anzahl an Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen rechnet das Land Berlin für das gesamte Jahr 2019? Zu 9.: Abschiebungen und freiwillige Ausreisen sind von vielen Faktoren abhängig. So können politische und soziale Entwicklungen in den Herkunftsstaaten einen erheblichen Einfluss auf Migrations- und Rückkehrentscheidungen haben. Realistische Prognosen Seite 5 von 5 sind daher sowohl für freiwillige Ausreisen als auch für Abschiebungen schwierig. Vor diesem Hintergrund wird auf entsprechende Schätzungen verzichtet. Berlin, den 22. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport