Drucksache 18 / 17 393 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2019) zum Thema: Ende des Umsatzsteuerbetrugs beim Online-Handel? und Antwort vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 393 vom 7. Januar 2019 über Ende des Umsatzsteuerbetrugs beim Online-Handel? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch schätzt der Senat die Steuerausfälle durch Betrug bei der Umsatzsteuer durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in den Jahren 2017 und 2018? Zu 1.: Nach groben Schätzungen liegen die jährlichen Umsatzsteuerausfälle bezogen auf Unternehmen aus dem asiatischen Raum in einem hohen dreistelligen Millionenbereich . Eine detailliertere Bezifferung der Steuerausfälle ist mangels ausreichender Einzelinformationen nicht möglich. 2. Welche Auswirkungen auf die Umsatzsteuereinnahmen erwartet der Senat durch die Rechtsänderungen , die ab 01.01.2019 in Kraft treten? Zu 2.: Der Senat erwartet, dass die o. g. Steuerausfälle durch die Rechtsänderungen, die zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind, in erheblichem Umfang reduziert werden. 3. Wie viele Neuanmeldungen von Onlinehändlern aus dem Nicht-EU-Ausland erfolgten bisher aufgrund der Gesetzesänderungen? Zu 3.: Bereits die Ankündigung des Gesetzes in der Presse sowie gezielte Maßnahmen der Berliner Steuerverwaltung in diesem Bereich haben zu einem rasanten Anstieg steuerlicher Registrierungen von Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland geführt . Allein bei den Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China wurden seit Mai 2017 bis heute mehr als 7.500 Steuerfälle neu aufgenommen. Dabei kann jedoch nicht differenziert werden, wie viele Anmeldungen auf die Gesetzesänderungen bzw. auf die gezielten Maßnahmen der Berliner Steuerverwaltung zurückzuführen sind. 4. Wie viele zusätzliche Mitarbeiter wurden beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln dafür eingestellt ? Handelst es sich dabei ausschließlich um Neueinstellungen oder waren die Mitarbeiter vorher mit anderen Aufgaben betreut? Zu 4.: Mit Blick auf die Neuanmeldungen von Onlinehändlern im Finanzamt Neukölln wurden bislang noch keine Dienstkräfte zusätzlich eingestellt. Zur Sicherstellung der 2/2 sich in diesem Kontext ergebenden Aufgaben wurde das Finanzamt Neukölln bei der Verteilung der Laufbahnabsolventinnen und Laufbahnabsolventen herausgehoben berücksichtigt . Zudem erfolgte eine Unterstützung durch Dienstkräfte anderer Finanzämter . Auch künftig werden im notwendigen Umfang Personalressourcen für das Finanzamt Neukölln bereitgestellt. 5. Waren bis zum Eintritt der Haftungsregeln für Online-Marktplatzbetreiber ab dem 01.01.2019 alle eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Umsatzsteuer-ID abgearbeitet oder gab es Verzögerungen? Wie hoch ist aktuell der Antragsstau? Zu 5.: Im Finanzamt Neukölln geht täglich eine erhebliche Anzahl von Registrierungsanträgen ein. Diese Anträge können bereits aus faktischen Gründen nicht am gleichen Tag abschließend bearbeitet werden. Zudem fehlen in vielen Fällen noch Unterlagen, die für eine steuerliche Registrierung erforderlich sind. D.h. an jedem Stichtag liegen Anträge auf steuerliche Registrierung vor, die noch nicht abschließend bearbeitet worden sind. Im Finanzamt Neukölln gibt es in Bezug auf Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China derzeit ca. 700 grundsätzlich aufnahmebereite Fälle, in denen noch keine Steuernummer vergeben wurde. Diese Zahl ist auch darauf zurückzuführen, dass viele chinesische Unternehmen zwar bereits seit Jahren in Deutschland handeln, sich bisher jedoch gesetzeswidrig noch nicht haben steuerlich registriert lassen. Infolgedessen gehen jetzt innerhalb von Tagen so viele Anträge auf steuerliche Registrierung beim Finanzamt Neukölln ein, wie regulär in mehreren Monaten bzw. Jahren. 6. Werden diejenigen Händler, die sich neu anmelden, daraufhin überprüft, ob sie in der Vergangenheit gegen das Umsatzsteuergesetz oder andere Steuergesetze verstoßen haben könnten? Falls ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Falls nicht, warum nicht? Zu 6.: Grundsätzlich werden die o.g. Steuerfälle nach den gleichen allgemeinen Standards bearbeitet wie andere Steuerfälle auch. Werden im Rahmen der Neuaufnahme ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte bekannt, die einen Verdacht einer Steuerstraftat bzw. -ordnungswidrigkeit begründen, ist nach den allgemeinen Vorschriften ein Steuerstraf- bzw. Bußgeldverfahren einzuleiten. Darüber hinaus werden diese Steuerfälle schwerpunktmäßig durch Außenprüfungen und zentrale Stellen des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen auch im Hinblick auf vergangene Zeiträume überprüft werden. Die zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen werden diese Überprüfungen für zukünftige Zeiträume erleichtern , da Betreiber elektronischer Marktplätze nunmehr gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Daten von Onlinehändlern aufzuzeichnen und diese auf Anforderung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Berlin, den 16. Januar 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen