Drucksache 18 / 17 394 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 12. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2019) zum Thema: Drohnenvorfälle an Berliner Flughäfen und Antwort vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17394 vom 12. Dezember 2018 über Drohnenvorfälle an Berliner Flughäfen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH um Stellungnahme zur Frage 2 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Seit wann sind dem Senat Drohnenvorfälle im konfliktrelevanten Bereich am Flughafen Tegel und am Flughafen Schönefeld bekannt? Antwort zu 1: Die DFS erfasst seit Mitte/Ende 2015 systematisch Meldungen über Sichtungen unbemannter Luftfahrzeuge (umgangssprachlich „Drohnen“) im Bereich von Verkehrsflughäfen. Die zuständigen Stellen beim Senat werden darüber regelmäßig sowie im Bedarfsfall informiert. Frage 2: Wie viele Drohnenvorfälle gab es im Zeitraum von 2015 – 2018 im konfliktrelevanten Bereich an den Berliner Flughäfen? Bitte Auflisten nach Flughafen Tegel und Flughafen Schönefeld. Antwort zu 2: Für das Jahr 2015 liegen keine gesonderten Zahlen über Sichtungen unbemannter Luftfahrzeuge vor. Für die Berliner Flughäfen ergibt sich laut DFS für die Jahre 2016 bis 2018 folgende Verteilung: 2 Tegel: 2016 – 4 2017 – 11 2018 – 15 Schönefeld: 2016 – 1 2017 – 5 2018 – 9 Frage 3: Welche Maßnahmen a) wurden bisher und b) werden künftig unternommen, um Drohnenvorfälle effektiv zu unterbinden? Antwort zu 3: Der Gesetzgeber sieht laut Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vor, dass der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen im Nahbereich von Flugplätzen erlaubnisbedürftig und in den Kontrollzonen verboten ist. Je nach Tatbestand stellt das Zuwiderhandeln eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar. Entsprechende Verstöße werden durch die jeweiligen Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden geahndet. Darüber hinaus sieht der europäische Gesetzgeber in einem ersten Schritt ab 2019 eine elektronische Registrierung sowie Identifizierung vor. Darauf aufbauend soll im Weiteren ein Flugverkehrsmanagement für die unbemannte Luftfahrt implementiert werden. Aktive Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von Drohnen im Bereich der Berliner Flughäfen werden im regulären Flugbetrieb nicht angewandt. Frage 4: Inwiefern arbeitet der Senat bei Drohnenvorfällen an den Berliner Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung, der Bundespolizei und dem Bundesverkehrsministerium zusammen und wie ist die Zusammenarbeit strukturiert? Antwort zu 4: Zu allen Aspekten der unbemannten Luftfahrt im Land Berlin - dies beinhaltet auch sogenannte Drohnenvorfälle - besteht seit 2015 ein Austauschformat mit betroffenen und interessierten Akteuren der Berliner Verwaltung und weiteren Stellen, wie der Deutschen Flugsicherung, der Berliner Polizei und der Bundespolizei. Darüber hinaus existiert auf Bund-Länder-Ebene eine regelmäßig stattfindende Arbeitsgruppe (BLAG UAS) unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums. Frage 5: Ist dem Senat der Vorschlag zur Registrierungspflicht von Drohnen bekannt? Wenn ja, wie steht er dazu? 3 Antwort zu 5: Der Vorschlag zur Registrierungspflicht ist dem Senat bekannt und wird befürwortet. Berlin, den 17.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz