Drucksache 18 / 17 399 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 18. Dezember 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2019) zum Thema: Stickoxide und Gesundheit – was tut Berlin für Anwohner belasteter Straßen? und Antwort vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17399 vom 18. Dezember 2018 über Stickoxide und Gesundheit - was tut Berlin für Anwohner belasteter Straßen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat das Verwaltungsgerichtsurteil zu Fahrverboten in Berlin vom 9. Oktober 2018 (VG 10 K 207.16) bezüglich seiner Wirkung auf den Gesundheitsschutz der Anwohner in besonders belasteten Berliner Straßen (> 40 µg NO2/m³ Luft)? Antwort zu 1: Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt die Planungen des Landes Berlin für den Luftreinhalteplan 2018 bis 2025 und schafft sichere rechtliche Bedingungen für die Einführung von Fahrverboten auf besonders hoch belasteten Straßenabschnitten, in denen andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Grenzwerte so schnell wie möglich einhalten zu können. Das Urteil wird zur schnellstmöglichen Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen und verbessert damit auch den Gesundheitsschutz von Anwohnerinnen und Anwohnern in besonders belasteten Straßen. Frage 2: Wie bewertet der Senat die Studie des Umweltbundesamtes (UBA)1, nach der bereits durch Hintergrundbelastungen mit Stickoxiden ab 20 µg/m³ (halber EU-Grenzwert!) in Deutschland jährlich 6.000 vorzeitige Todesfälle (bzw. 50.000 verlorene Lebensjahre) ausgelöst werden und weitere 3.000 Todesfälle (+50%) pro Jahr in den Stickoxid-„Hot Spots“ zu erwarten sind, bezogen auf die aktuelle Situation in Berlin? 1 Umweltbundesamt, 01/2018: Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland, veröffentlicht im März 2018 2 Antwort zu 2: Der Senat teilt die Auffassung des Umweltbundesamtes, dass eine Gesundheitsgefährdung durch Stickstoffdioxid bereits bei NO2-Konzentrationen unterhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes von 40 µg/m³ im Jahresmittel bestehen kann. In Berlin werden in innerstädtischen Wohngebieten NO2-Jahresmittelwerte von 24 bis 28 µg/m³ gemessen. Diese Werte sind in die zitierte Studie eingegangen. Frage 3: In welcher Größenordnung liegen, unter Anwendung der UBA-Zahlen (vgl. Frage 2), aus Sicht des Senats die jährlich durch Stickoxide verursachten Gesundheitsbeeinträchtigungen der Berliner Bevölkerung durch die NOx-Hintergrundbelastung (wie hoch ist diese in Berlin?) bzw. bei Überschreitung des EU-Grenzwertes? Antwort zu 3: Der Senat hat keine eigenen Berechnungen der durch Stickstoffdioxid verursachten Gesundheitslasten durchführen lassen. Frage 4: Wie bewertet der Senat angesichts der bekannten Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung durch Stickoxide (Frage 2 und 3) aktuelle Diskussionen um den genauen Standort von Messeinrichtungen, die Anerkennung von Messwerten Dritter (z.B. durch Passivsammler) und die vom Bundesumweltministerium angekündigte Einfügung eines künftigen § 40 Abs. 1a BImSchG, der Fahrverbote erst oberhalb von 50 µg NO2/m³ für verhältnismäßig erklären soll? Frage 6: Was wird der Senat bis wann unternehmen, um eventuelle Abweichungen zwischen vorliegenden eigenen Mess- und Rechenwerten sowie vorliegenden Messergebnissen Dritter (z.B. von DUH, Greenpeace, TU- Berlin etc.) bis zum Erlass des neuen Luftreinhalteplans Ende März 2019 zu überprüfen? Antwort zu 4 und 6: Aus Sicht des Senats ist die korrekte Platzierung der Messcontainer der Luftgütemessnetze von großer Wichtigkeit, da die hier durchgeführten Messungen eine wesentliche Grundlage zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Überwachung der Luftgüte sind. Im Übrigen gehört es zum Wesen der Demokratie, dass behördliches Handeln hinterfragt werden kann und darf. Der Senat wird daher auch weiterhin mit der Veröffentlichung zusätzlicher Informationen zu aktuellen Sachverhalten die Transparenz für die Öffentlichkeit erhöhen. Auch Dritte müssen bei ihren Messungen die Vorgaben der hier einschlägigen 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV), mit der die entsprechenden Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht umgesetzt wurden, vollumfänglich beachten, damit ihre Werte vergleichbar mit denen der Luftgütemessnetze sind und in die offiziellen Auswertungen einbezogen werden dürfen. Insbesondere ist ein Vergleich von Messdaten mit den in der 39. BImSchV festgelegten Grenzwerten nur sinnvoll möglich, wenn auch die dortigen Vorgaben zur Ermittlung der Messdaten erfüllt sind. Dies ist in aller Regel nicht der Fall. 3 Wesentliche Abweichungen bei in der Vergangenheit durchgeführten Messungen Dritter waren: - die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechende Messstellenplatzierung, - die Verwendung anderer als der gesetzlich festgelegten Referenzverfahren bzw. der fehlende Äquivalenznachweis für die eingesetzten Verfahren, - die abweichende statistische Auswertung und - die nicht erfolgte Harmonisierung mit den strengen Qualitätsstandards der 39. BImSchV. Weiterhin hat der europäische Gesetzgeber einen Bezugszeitraum für jeden Grenzwert festgelegt. Die Messungen, mit denen die Einhaltung eines Grenzwertes beurteilt wird, müssen dessen Bezugszeitraum abdecken. Auch dies wird von Dritten sehr häufig nicht beachtet. So wurde zum Beispiel mehrfach mit Messungen während weniger Wochen auf die Einhaltung des Grenzwertes für ein Kalenderjahr geschlossen. Zum Teil wurden sogar Stundenmesswerte mit dem Jahresgrenzwert verglichen. Dies ist nicht konform mit den gesetzlichen Regelungen und trägt auch nicht der zeitlichen Variabilität der Schadstoffkonzentrationen Rechnung. Die zusätzlichen Erkenntnisse durch Messungen Dritter sind im Allgemeinen sehr begrenzt. So ist beispielsweise unstrittig, dass der NO2-Jahresgrenzwert aktuell an zahlreichen stark befahrenen Straßen in Berlin überschritten wird und dass der NO2- Stundengrenzwert an allen Straßen eingehalten wird. Hinsichtlich des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Änderungsgesetztes zu § 40 Bundes-Immissionsschutzgesetz teilt der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin in seinem Urteil vom 9.10.2018 zur Berliner Luftreinhalteplanung (VG 10 K 2017.16), wonach eine solche Festlegung unvereinbar ist mit den Anforderungen von Art. 23 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Luftqualitätsrichtlinie. Frage 5: In wie vielen und welchen Straßenabschnitten in Berlin und wo wird aktuell (Stand 2018) nach vorliegenden Messergebnissen bzw. den vom Senat 2015 veranlassten Modellrechnungen der EU-Jahresgrenzwert überschritten (bitte tabellarisch geordnet nach Bezirken und absteigenden NO2-Werten angeben)? Antwort zu 5: Insgesamt wurden für das Jahr 2015 für fast 500 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 60 Kilometern NO2-Jahresmittel über 40 µg/m³ modelliert. Die Daten stehen im Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Verfügung (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/ke311.htm ). Die Daten sind bereits öffentlich zugänglich. Da sie im Umweltatlas in Kartenform dargestellt sind, können sie den Bezirken zugeordnet werden. Die für das Kalenderjahr 2017 gemessenen NO2-Jahresmittelwerte sind dem Jahresbericht des Berliner Luftgütemessnetzes zu entnehmen. Die für das Kalenderjahr 2018 gemessenen Werte werden derzeit validiert und voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 als Jahresbericht veröffentlicht. Die Jahresberichte sind auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/de/messnetz/monat.shtml) veröffentlicht. Die vorläufigen Messergebnisse für 2018 stehen unter https://luftdaten.berlin.de/. 4 Frage 7: Durch welche Maßnahmen im neuen Luftreinhalteplan (oder durch Regelungen auf Bundes- bzw. EU- Ebene) erwartet der Senat die aktuell gemessenen bzw. berechneten Grenzwertüberschreitungen an einzelnen Straßenabschnitten bis Anfang 2020 unter den EU-Grenzwert (40 µg NO2/m³) Luft abzusenken (bitte alle vorgesehenen/erwarteten Maßnahmen mit der jeweiligen anteiligen oder absoluten Senkungserwartung des Senats tabellarisch vorlegen)? Frage 9: Für welche der im Urteil genannten 117 Straßenabschnitte in Berlin werden nach Einschätzung des Senats trotz der bisher für den Luftreinhalteplan vorgesehenen Maßnahmen (vgl. Frage 8) noch Grenzwertüberschreitungen erwartet und durch welche zusätzlichen im Luftreinhalteplan festzulegenden Maßnahmen (z.B. Fahrverbote – vgl. Frage 8) sollen diese bis Anfang 2020 (Gerichtsurteil) abgewendet werden (bitte die 117 Abschnitte mit zugehörigem Maßnahmentableau und NO2–Erwartungsjahresmittelwert für 2020 tabellarisch nach Bezirken geordnet angeben)? Antwort zu 7 und 9: Aufgrund des thematischen Zusammenhangs werden die Fragen 7 und 9 zusammen beantwortet. Ohne zusätzliche Maßnahmen können an allen 117 Straßenabschnitten NO2- Grenzwertüberschreitungen auftreten. Davon wurden für 30 Abschnitte Jahresmittelwerte über 40 µg/m³ prognostiziert. Für die übrigen Abschnitte liegen die modellierten Jahresmittelwerte zwischen 36 und 40 µg/m³. Hier kann eine Überschreitung des Grenzwertes aufgrund der Prognoseunsicherheit des Modells nicht ausgeschlossen werden. Die Liste aller 117 Abschnitte mit den für 2020 ohne zusätzliche Maßnahmen prognostizierten NO2-Jahresmittelwerten ist in nachfolgender Tabelle nach Bezirken geordnet zusammengestellt. Da die Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid nur noch an relativ wenigen, eng bebauten Straßen mit mittlerem bis hohem Verkehrsaufkommen auftritt, werden für die schnellst mögliche Einhaltung des Grenzwertes nur streckenbezogene Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V vom Gericht gefordert. Ein zonales Fahrverbot in der gesamten Umweltzone wäre dagegen nicht verhältnismäßig. Vom Gericht werden Fahrverbote für 11 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. einem Kilometer gefordert. Diese Abschnitte sind in der Tabelle fett gekennzeichnet. Für die übrigen circa 13 Kilometer Straßen wird derzeit im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans geprüft, mit welchen Maßnahmen eine Einhaltung erreicht werden kann. Hierfür werden gerade die Minderungspotenziale sowohl von stadtweit wirkenden Maßnahmen als auch von lokalen Maßnahmen berechnet und ihre Umsetzbarkeit nach rechtlichen, technischen und zeitlichen Aspekten bewertet. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, so dass kein streckenbezogenes Maßnahmentableau angegeben werden kann. Die Maßnahmen umfassen eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes der Fahrzeugflotte durch Nachrüstung und Förderung von besonders emissionsarmen Fahrzeugen wie Elektrofahrzeugen, aber auch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gerade für den Radverkehr wurden mit dem in Deutschland einzigartigen Berliner Mobilitätsgesetz gute gesetzliche Grundlagen für den Ausbau der Radinfrastruktur geschaffen. Allerdings lassen sich auch damit nicht die jahrzehntelangen Versäumnisse bei der Förderung des Radverkehrs in kurzer Zeit ausgleichen. Zu den geprüften Maßnahmen gehört im Übrigen auch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, um den motorisierten Individualverkehr mit Pkw weniger 5 attraktiv zu gestalten. Als lokale Maßnahmen kommen neben den Durchfahrtverboten auch Tempo 30 und eine Optimierung von Ampelkoordinierungen (unter Berücksichtigung der Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV) in Frage. Tabelle 2: Zusammenstellung der 117 zu prüfenden Straßenabschnitte geordnet nach Bezirken und Höhe der Belastung (fett: Straßenabschnitte, für die gerichtlich Fahrverbote vorgesehen sind) Bezirk Straßenabschnitt von bis Länge [Meter] NO2 in µg/m³ Trend 2020 Charlottenburg- Wilmersdorf Spandauer Damm Autobahnbrücke Königin- Elisabeth-Str. 83 43,4 Charlottenburg- Wilmersdorf Joachimstaler Str. Kantstr. Kurfürstendamm 131 42,6 Charlottenburg- Wilmersdorf Spandauer Damm Klausenerplatz Sophie- Charlotten-Str. 217 42,3 Charlottenburg- Wilmersdorf Kaiserdamm Saldernstr. Sophie- Charlotten-Str. 184 40,5 Charlottenburg- Wilmersdorf Kaiser-Friedrich- Str. Kantstr. Pestalozzistr. 85 40,4 Charlottenburg- Wilmersdorf Kaiserdamm Wundtstr. Witzlebenstr. 169 39,4 Charlottenburg- Wilmersdorf Kaiser-Friedrich- Str. Otto-Suhr-Allee Lohmeyerstr. 158 38,2 Charlottenburg- Wilmersdorf Kaiser-Friedrich- Str. Schillerstr. Pestalozzistr. 180 38 Charlottenburg- Wilmersdorf Kaiser-Friedrich- Str. Bismarckstr. Schillerstr. 116 37,9 Charlottenburg- Wilmersdorf Spandauer Damm Autobahnbrücke Sophie- Charlotten-Str. 126 37,6 Charlottenburg- Wilmersdorf Fehrbelliner Platz Fehrbelliner Platz Mannheimer Str. 76 36,9 Charlottenburg- Wilmersdorf Lietzenburger Str. Pfalzburger Str. Uhlandstr. 110 36,8 Charlottenburg- Wilmersdorf Nachodstr. Bundesallee Prager Str. 152 36,7 Charlottenburg- Wilmersdorf Bismarckstr. Krumme Str. Weimarer Str. 219 36,5 Charlottenburg- Wilmersdorf Tegeler Weg Kamminer Str. Tauroggener Str. 89 36,5 Charlottenburg- Wilmersdorf Brandenburgische Str. Mannheimer Str. Gieselerstr. 167 36,3 Friedrichshain- Kreuzberg Oranienstr. Oranienplatz Luckauer Str. 84 41,4 Friedrichshain- Kreuzberg Mehringdamm Yorckstr. Hagelberger Str. 138 39,5 Friedrichshain- Kreuzberg Frankfurter Allee Pettenkoferstr. Waldeyerstr. 158 38,8 Friedrichshain- Kreuzberg Frankfurter Allee Silvio-Meier-Str. Proskauer Str. 150 36,8 Friedrichshain- Kreuzberg Schlesische Str. Falckensteinstr. Cuvrystr. 127 36,2 Mitte Leipziger Str. Wilhelmstr. Bundesrat 110 60,6 Mitte Leipziger Str. Charlottenstr. Friedrichstr. 110 55,9 Mitte Leipziger Str. Friedrichstr. Leipziger Str. 21 49 50,8 Mitte Brückenstr. Köpenicker Str. Rungestraße 99 50,7 Mitte Reinhardtstr. Charitéstr. Margarete- Steffin-Str. 105 47,1 6 Bezirk Straßenabschnitt von bis Länge [Meter] NO2 in µg/m³ Trend 2020 Mitte Reinhardtstr. Margarete- Steffin-Str. Kapelle-Ufer 46 46,5 Mitte Alt-Moabit Gotzkowskystr. Beusselstr. 120 46,2 Mitte Friedrichstr. Mittelstr. Dorotheenstr. 58 46,1 Mitte Stromstr. Bugenhagenstr. Turmstr. 97 44,6 Mitte Brückenstr. Rungestr. S-Bahnhof Jannowitzbrücke 107 44,1 Mitte Leipziger Str. Leipziger Str. 21 Mauerstr. 95 42,4 Mitte Friedrichstr. Unter den Linden Mittelstr. 78 41,6 Mitte Dorotheenstr. Wilhelmstr. Friedrich-Ebert- Platz 191 41,2 Mitte Behrenstr. Mauerstr. Glinkastr. 92 41,1 Mitte Potsdamer Str. Bülowstr. Alvenslebenstr. 185 40,6 Mitte Invalidenstr. Chausseestr. Am Nordbahnhof 150 40 Mitte Torstr. Prenzlauer Allee Straßburger Str. 196 39,8 Mitte Torstr. Ackerstraße Ackerstraße 160 m östlich 159 39,8 Mitte Beusselstr. Wiclefstr. Siemenstr. 170 39,7 Mitte Luxemburger Str. Genter Str. Müllerstr. 159 39,6 Mitte Invalidenstr. Alexanderufer Scharnhorststr. 125 39,4 Mitte Schillstr. Kurfürstenstr. Wichmannstr. 125 39,4 Mitte Turmstr. Bremer Str. Oldenburger Str. 136 39,3 Mitte Fennstr. Bayer-Werk Müllerstr. 181 39,3 Mitte Beusselstr. Huttenstr. Beusselstr. 63 183 39,2 Mitte Müllerstraße Antonstr. Schulstr. 126 39 Mitte Torstr. Gormannstr. Rosenthaler Str. 249 38,8 Mitte Wilhelmstr. Unter den Linden Dorotheenstr. 149 38,6 Mitte Badstr. Buttmannstr. Pankstr. 76 37,8 Mitte Münzstr. Alte Schönhauser Allee Max-Beer-Str. 90 37,7 Mitte Müllerstraße Amsterdamer Str. Seestr. 139 37,7 Mitte Badstr. Stettiner Str. Grüntaler Str. 107 37,6 Mitte Grunerstr. Dircksenstr. kurz vor Alexanderstr. 38 37,5 Mitte Potsdamer Str. Kurfürstenstr. Pohlstr. 108 37,4 Mitte An der Putlitzbrücke Friedrich-Krause- Ufer Ellen-Epstein-Str. 146 37,3 Mitte Turmstr. Emdener Str. Oldenburger Str. 128 36,9 Mitte Wilhelmstr. Leipziger Str. Mohrenstr. 155 36,8 Mitte Badstr. Bastianstr. Stettiner Str. 85 36,8 Mitte Alt-Moabit Gotzkowskystr. Zinzendorfstr. 97 36,8 Mitte Kurfürstenstr. Keithstr. Landgrafenstr. 97 36,7 Mitte Invalidenstr. Chausseestr. Hessische Str. 227 36,7 Mitte Hannoversche Str. Friedrichstr. Friedrichstr. 126 m westlich 126 36,7 7 Bezirk Straßenabschnitt von bis Länge [Meter] NO2 in µg/m³ Trend 2020 Mitte Rudi-Dutschke- Str. Friedrichstr. Charlottenstr. 84 36,5 Mitte Torstr. Ackerstraße Bergstr. 125 36,5 Mitte Brunnenstr. Torstr. Torstr. 180 m nördlich 178 36,4 Mitte Turmstr. Gotzkowskystr. Emdener Str. 174 36,3 Mitte Turmstr. Beusselstr. Gotzkowskystr. 93 36,2 Mitte Schulstr. Maxstr. Reinickendorfer Str. 210 36,2 Mitte Von-der-Heydt- Str. Klingelhöferstr. Klingelhöferstr. 200 m östlich 59 36,1 Mitte Torstr. Bergstr. Gartenstr. 120 36,1 Neukölln Hermannstr. Silberstreinstr. S-Bahnbrücke 66 43,6 Neukölln Sonnenallee Fuldastr. Weichselstr. 167 42 Neukölln Sonnenallee Tellstr. Jansastr. 104 40,7 Neukölln Hermannstr. Mariendorfer Weg Karnoldstraße 103 40,6 Neukölln Sonnenallee Elbestr. Wildenbruchstr. 172 39,4 Neukölln Sonnenallee Pannierstr. Reuterstr. 72 39,1 Neukölln Sonnenallee Fuldastr. Elbestr. 173 38,5 Neukölln Sonnenallee Geygerstr. Roseggerstr. 87 38,3 Neukölln Nobelstr. Schmalenbachstr. Chris-Gueffroy- Allee 167 38,2 Neukölln Wildenbruchstr. Sonnenallee Laubestr. 65 38 Neukölln Sonnenallee Roseggerstr. Treptower Str. 182 37,8 Neukölln Lahnstr. Karl-Marx-Str. Naumburger Str. 178 37,8 Neukölln Sonnenallee Pannierstr. Tellstr. 85 37,6 Neukölln Erkstr. Sonnenallee Donaustr. 60 m östlich 90 37,5 Neukölln Hermannstr. Karnoldstraße Silbersteinstraße 63 36,3 Pankow Breite Str. Neue Schönholzer Str. Mühlenstr. 80 39,9 Pankow Danziger Str. Schönhauser Allee Lychener Str. 104 38,9 Pankow Schönholzer Str. Schönholzer Str. 6 Parkstraße 75 38,6 Pankow Prenzlauer Promenade Langhansstr. Brauhausstr. 126 36,1 Reinickendorf Kapweg Kurt- Schumacher- Damm Scharnweberstr. 99 46,9 Reinickendorf Oranienburger Str. Roedernallee Wilhelmsruher Damm 92 37,6 Reinickendorf Scharnweberstr. Gotthardstr. Gotthardstr. 120 m südöstlich 122 37,5 Reinickendorf Residenzstr. Emmentaler Str. Emmentaler Str. 100 m nördlich 104 37,3 Reinickendorf Residenzstr. Emmentaler Str. Friedrich- Wilhelm-Str. 184 36,4 Spandau Klosterstr. Diedenhofener Str. Altonaer Str. 89 37,2 8 Bezirk Straßenabschnitt von bis Länge [Meter] NO2 in µg/m³ Trend 2020 Steglitz-Zehlendorf Leonorenstr. Kaiser-Wilhelm- Str. Saarburger Str. 122 43,4 Steglitz-Zehlendorf Albrechtstr. Robert-Lück-Str. Schützenstr. 98 39,4 Steglitz-Zehlendorf Schloßstr. Grenzburgstraße Am Bökequell 113 37,9 Steglitz-Zehlendorf Schildhornstr. Lepsiusstr. Joachim- Tiburtius-Brücke 140 37,1 Tempelhof- Schöneberg Mariendorfer Damm Westphalweg Königstr. 107 42,3 Tempelhof- Schöneberg Mariendorfer Damm Königstr. Eisenacher Str. 128 40,8 Tempelhof- Schöneberg Tempelhofer Damm Kaiserin-Augusta- Str. Albrechstr. 132 40,2 Tempelhof- Schöneberg Dominicusstr. Ebersstr. Feurigstr. 167 39,9 Tempelhof- Schöneberg Potsdamer Str. Bülowstr. Kurfürstenstr. 168 39,5 Tempelhof- Schöneberg Hauptstr. Dominicusstr. Kärntener Str. 116 39,5 Tempelhof- Schöneberg Martin-Luther-Str. Motzstr. Fuggerstr. 167 39,4 Tempelhof- Schöneberg Saarstr. Dickhardtstr. Rheinstr. 147 39,4 Tempelhof- Schöneberg Hauptstr. Akatienstr. Kurz vor Eisensacherstr. 88 39,4 Tempelhof- Schöneberg Dominicusstr. Feurigstr. Hauptstr. 80 38,9 Tempelhof- Schöneberg Potsdamer Str. Pallasstr. Kurz vor Großgörschenstr. 175 38,7 Tempelhof- Schöneberg Saarstr. Dickhardtstr. Fregestr. 76 38,2 Tempelhof- Schöneberg Potsdamer Str. Goebenstr. Winterfeldstr. 139 37,3 Tempelhof- Schöneberg Kolonnenstr. Herbertstr. Feurigstr. 119 37,1 Tempelhof- Schöneberg Dudenstr. Burgherrenstr. Manfred-von- Richthofen-Str. 78 37 Tempelhof- Schöneberg Tempelhofer Damm Ordensmeisterstr. Burgemeisterstr. 111 36,2 Treptow-Köpenick Elsenstr. Kiefholzstr. ehemalige Görlitzer Bahn 71 39,5 Frage 8: Welche vier Szenarien von Fahrverboten wurden vom Senat für das o.g. Verwaltungsgerichtsverfahren (vgl. Frage 1) entwickelt und welche Wirkung auf den Stickoxid-Jahresmittelwert (jeweils anteilig oder absolut) wird von den jeweiligen Szenarien erwartet (bitte tabellarisch zusammenstellen)? Antwort zu 8: Fahrverbote wurden für die Straßen (mit Ausnahme der Bundesautobahnen) untersucht, für die in 2020 noch NO2-Konzentrationen von über 40 µg/m³ prognostiziert wurden. Dabei wurden die Verkehrsverlagerungen im Hauptverkehrsstraßennetz und in Nebenstraßen und die daraus resultierenden Veränderungen der NO2-Konzentrationen modelliert. Folgende Szenarien wurden betrachtet: 9 Szenario 1: Fahrverbot für Diesel-Pkw der Abgasstufen EURO 0 bis einschließlich EURO 5. Dies betrifft ca. 16,3 % der für 2020 prognostizierten in Berlin fahrenden Pkw. Szenario 2: Fahrverbot für alle Diesel-Fahrzeuge mit Ausnahme der Linienbusse und der Motorräder der Abgasstufen EURO 0 bis einschließlich EURO 5/V. Dies betrifft ca. 16,3 % der der für 2020 prognostizierten in Berlin verkehrenden Pkw, 70,4 % der leichten Nutzfahrzeuge, 39,6 % der schweren Nutzfahrzeuge und 51,9 % der Reisebusse. Szenario 3: Diesel-Pkw der Abgasstufen EURO 0 bis einschließlich EURO 6c. Dies betrifft ca. 35,3 % der für 2020 prognostizierten in Berlin verkehrenden Pkw. Szenario 4: Schwere Nutzfahrzeuge (ab 3,5 Tonnen) der Abgasstufen EURO 0 bis einschließlich EURO V. Dies betrifft 39,6 % der für 2020 prognostizierten in Berlin verkehrenden schweren Nutzfahrzeuge. Die berechneten Wirkungen auf die Streckenabschnitte sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tabelle 1: Ergebnisse der Prognosen für die NO2-Konzentrationen im Jahr 2020 für den Trendfall ohne weitere Maßnahmen und für die vier Fahrverbotsszenarien Straßenabschnitt von bis Prognose 2020 Trend NO2 [µg/m³] Szenario 1: Fahrverbot Diesel-Pkw bis einschließlich EURO 5 NO2 [µg/m³] Szenario 2: Fahrverbot Diesel- Fahrzeuge mit Ausnahme Linienbusse und Kräder bis einschließlich EURO 5/V NO2 [µg/m³] Szenario 3: Fahrverbot: Diesel-Pkw bis einschließlich EURO 6c NO2 [µg/m³] Szenario 4 Fahrverbot: schwere Nutzfahrzeu ge bis einschließlic h EURO V NO2 [µg/m³] Leipziger Str. Wilhelmstr. Bundesrat 60,6 53,1 (-12,4%) 45,5 (-24,8%) 49,4 (-18,5%) 59 (-2,6%) Leipziger Str. Charlottenstr. Friedrichstr. 55,9 49,4 (-11,6%) 41,7 (-25,4%) 45,9 (-17,8%) 54,4 (-2,7%) Leipziger Str. Friedrichstr. Leipziger Str. 21 50,8 45,6 (-10,3%) 38,9 (-23,4%) 42,8 (-15,7%) 49,5 (-2,6%) Brückenstr. Köpenicker Str. Rungestraße 50,7 44,5 (-12,2%) 36,9 (-27,2%) 42,1 (-16,9%) 49,5 (-2,4%) Reinhardtstr. Charitéstr. Margarete- Steffin-Str. 47,1 44,9 (-4,7%) 38,9 (-17,4%) 44,2 (-6,2%) 46,6 (-1,1%) Kapweg Kurt-Schumacher -Damm Scharnweberstr. 46,9 43 (-8,4%) 39,2 (-16,3%) 41,3 (-12%) 46 (-1,8%) Reinhardtstr. Margarete- Steffin-Str. Kapelle-Ufer 46,5 43,4 (-6,8%) 37,8 (-18,6%) 42 (-9,6%) 46,1 (-0,8%) Alt-Moabit Gotzkowskystr. Beusselstr. 46,2 41,7 (-9,8%) 36,6 (-20,8%) 40,2 (-13%) 44 (-4,8%) Friedrichstr. Mittelstr. Dorotheenstr. 46,1 44,1 (-4,4%) 40 (-13,2%) 43,5 (-5,7%) 45,6 (-1,1%) Stromstr. Bugenhagenstr. kurz vor Turmstr. 44,6 40,5 (-9,1%) 36,4 (-18,3%) 38,5 (-13,8%) 44 (-1,3%) Brückenstr. Rungestr. S-Bahnhof Jannowitzbrücke 44,1 38,5 (-12,8%) 35,8 (-18,8%) 41,4 (-6%) 42,5 (-3,7%) Hermannstr. Silberstreinstr. S-Bahnbrücke 43,6 39,1 (-10,4%) 34,5 (-20,8%) 36,8 (-15,7%) 43,1 (-1,2%) Leonorenstr. Kaiser-Wilhelm- Str. Saarburger Str. 43,4 40,4 (-7%) 37 (-14,7%) 38,9 (-10,4%) 42,3 (-2,6%) 10 Straßenabschnitt von bis Prognose 2020 Trend NO2 [µg/m³] Szenario 1: Fahrverbot Diesel-Pkw bis einschließlich EURO 5 NO2 [µg/m³] Szenario 2: Fahrverbot Diesel- Fahrzeuge mit Ausnahme Linienbusse und Kräder bis einschließlich EURO 5/V NO2 [µg/m³] Szenario 3: Fahrverbot: Diesel-Pkw bis einschließlich EURO 6c NO2 [µg/m³] Szenario 4 Fahrverbot: schwere Nutzfahrzeu ge bis einschließlic h EURO V NO2 [µg/m³] Spandauer Damm Autobahnbrücke Königin- Elisabeth-Str. 43,4 39,7 (-8,5%) 36,4 (-16%) 38,1 (-12,3%) 42,3 (-2,5%) Joachimstaler Str. Kantstr. Kurfürstendamm 42,6 39,9 (-6,4%) 37,1 (-13%) 38,5 (-9,5%) 42,2 (-0,9%) Leipziger Str. Leipziger Str. 21 Mauerstr. 42,4 38,6 (-9%) 33,6 (-20,8%) 36,6 (-13,8%) 41,4 (-2,4%) Spandauer Damm Klausenerplatz Sophie- Charlotten-Str. 42,3 38,6 (-8,6%) 34,6 (-18,2%) 36,6 (-13,5%) 41,2 (-2,6%) Mariendorfer Damm Westphalweg Königstr. 42,3 37,4 (-11,6%) 31,1 (-26,5%) 35,1 (-16,9%) 40,1 (-5,2%) Sonnenallee Fuldastr. Weichselstr. 42.0 37,9 (-9,9%) 32,9 (-21,8%) 35,9 (-14,5%) 41,4 (-1,4%) Friedrichstr. Unter den Linden Mittelstr. 41,6 39,9 (-4,2%) 36,5 (-12,3%) 39,3 (-5,6%) 41,2 (-1%) Oranienstr. Oranienplatz Luckauer Str. 41,4 38,6 (-6,8%) 34,9 (-15,6%) 37 (-10,7%) 40,5 (-2,1%) Dorotheenstr. Wilhelmstr. Friedrich-Ebert- Platz 41,2 37,7 (-8,4%) 36,8 (-10,7%) 39,9 (-3,1%) 41,6 (1%) Behrenstr. Mauerstr. Glinkastr. 41,1 37,6 (-8,5%) 33,6 (-18,4%) 35,6 (-13,5%) 40,2 (-2,2%) Mariendorfer Damm Königstr. Eisenacher Str. 40,8 36,2 (-11,3%) 30,2 (-25,9%) 33,8 (-17,1%) 38,8 (-4,9%) Sonnenallee Tellstr. Jansastr. 40,7 36,8 (-9,7%) 32 (-21,3%) 34,9 (-14,3%) 40,1 (-1,5%) Hermannstr. Mariendorfer Weg Karnoldstraße 40,6 37 (-8,8%) 33,5 (-17,4%) 35,5 (-12,6%) 40,2 (-1%) Potsdamer Str. Bülowstr. Alvenslebenstr. 40,6 37,3 (-8,2%) 34,4 (-15,3%) 37,7 (-7,3%) 40,1 (-1,1%) Kaiserdamm Saldernstr. Sophie- Charlotten-Str. 40,5 36 (-11,2%) 32,2 (-20,5%) 33,5 (-17,4%) 39,9 (-1,4%) Kaiser- Friedrich-Str. Kantstr. Pestalozzistr. 40,4 35,4 (-12,5%) 32,8 (-18,9%) 35,4 (-12,4%) 40 (-1%) Tempelhofer Damm Kaiserin- Augusta-Str. Albrechstr. 40,2 36,4 (-9,4%) 30,9 (-23,2%) 34,3 (-14,6%) 39,4 (-2,1%) Frage 10: Sind in den 117 im Urteil genannten Straßenabschnitten auch die besonders hoch belasteten Abschnitte an der Stadtautobahn (A 100) z. B. in Charlottenbug enthalten, wo vom Senat Werte bis zu 75 µg NO2/m³ Luft berechnet wurden2 - wenn nein, warum nicht? Antwort zu 10: Nein. An der Stadtautobahn zwischen neuer Kantstraße und Spandauer Damm werden für das Prognosejahr 2020 Werte von 62 µg/m³ vorhergesagt. Allerdings ist das verwendete einfache, für Simulationen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz vorgesehene Berechnungsmodell nicht geeignet, um die dort vorhandene komplexe Straßenraumsituation mit der Stadtautobahn in Troglage und den 5 Meter oberhalb angrenzenden Gebäuden korrekt abbilden zu können. Weitere Modellierungen mit einem mikroskaligen komplexen Ausbreitungsmodell für diesen Bereich sind in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. 2 Vgl. Schreiben der Senatsverwaltung (SenUVK) vom 3.4.18 an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit Liste aller bezirklichen Straßenabschnitte in denen nach Modellrechnung 2015 der EU-Grenzwert überschritten wird/wurde (Anlage zur BVV-Drs. 0035/5). 11 Frage 11: Wie soll für die Menschen, die z.B. direkt über dem Stadtautobahntrog an der A100 in Charlottenburg wohnen im Sinne des Artikel 2 Grundgesetz (Recht auf körperliche Unversehrtheit) der EU-Grenzwert für Stickoxide erreicht, aber auch die Belastung durch Feinstaub und Lärm kurz- bzw. mittelfristig deutlich verringert werden? Antwort zu 11: NO2-Messungen des Berliner Luftgütemessnetzes, die bis einschließlich 2004 an der Stadtautobahn, Lerschpfad 17, durchgeführt worden sind, zeigten ähnliche NO2-Werte wie an der Frankfurter Allee. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Frage 12: Durch welche vom Gericht geforderten Monitoring-Maßnahmen wird der Senat bis wann überprüfen, ob die EU-NO2-Grenzwerte bis zum Januar 2020 in ganz Berlin eingehalten werden und bis wann soll im Bedarfsfall durch zusätzliche Maßnahmen im bzw. parallel zum Luftreinhalteplan wie nachgesteuert werden? Antwort zu 12: Der Stickstoffdioxid-Grenzwert, für den an vielen Straßenmessstellen Überschreitungen festgestellt werden, gilt für den Mittelwert über ein Kalenderjahr. Im Januar 2020 wird also ermittelt werden, wo der Grenzwert im Jahr 2019 eingehalten werden konnte und wo er überschritten wurde. Maßnahmen zur Luftreinhaltung werden vom Berliner Luftgütemessnetz mit Messungen begleitet. Dabei werden die an den Messcontainern erhobenen Messwerte sowie projektbezogen zusätzlich erhobene Messdaten ausgewertet. Letzteres betrifft aktuell sowohl die Pilotstrecken, an denen Tempo 30 angeordnet wurde, als auch diejenigen Straßenabschnitte, für die vom Verwaltungsgericht explizit Fahrverbote für Diesel-Pkw gefordert wurden. Die Überwachung erfolgt dabei im Wesentlichen mit Stickstoffdioxid-Passivsammlern. Der Einsatz dieses vergleichsweise einfachen Verfahrens ist hier sinnvoll, da es aufgrund des geringen Platzbedarfs auch in engen Straßen eingesetzt werden kann und darüber hinaus keine externe Energieversorgung benötigt. Es ist auch hinreichend, da ausschließlich die Einhaltung eines Grenzwertes für das Kalenderjahr zu beurteilen ist. Derzeit kann noch nicht beurteilt werden, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sein werden, um den NO2-Grenzwert einzuhalten. Frage 13: Wie bewertet der Senat die Situation politisch, dass fast neun Jahre nach dem Inkrafttreten von EU-Grenzwerten zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Stickoxiden diese erst durch Gerichtsbeschluss umgesetzt werden und was leitet der Senat aus dieser Erfahrung für sein zukünftiges Handeln ab? 12 Antwort zu 13: Das Land Berlin hat auch ohne Gerichtsurteile bereits frühzeitig mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung hoher Stickstoffdioxidbelastungen begonnen. So startete bereits 2011 die Nachrüstung von Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe mit SCR- Systemen (Selective Catalytic Reduction). Damit konnte die NO2-Belastung am Hardenbergplatz von 66 µg/m³ im Jahr 2011 auf 43 µg/m³ im Jahr 2018 gesenkt werden. Weitere Entlastungen wird die schrittweise Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb bringen. Aufgrund einer langjährigen integrativen Verkehrspolitik mit der Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (öffentlicher Personennahverkehr, Fuß- und Radverkehr) werden in Berlin vergleichsweise wenig Fahrten mit Pkw durchgeführt. So konnten die Verkehrsmengen auf Hauptverkehrsstraßen von 2002 bis 2014 im Mittel um ca. 10 % gesenkt werden. Trotz steigender Bevölkerungszahlen und guter Wirtschaftsentwicklung konnte die Verkehrsleistung in den letzten Jahren weitgehend konstant gehalten werden. Diese und weitere Maßnahmen (z.B. Umweltzone) wurden in Berlin unabhängig von Gerichtsurteilen ergriffen. Ursächlich für die langjährige Überschreitung des NO2-Grenzwertes ist der Abgasskandal bei Diesel-Pkw, der dazu geführt hat, dass Diesel-Pkw mit dem Abgasstandard Euro 5 sogar höhere Stickoxidemissionen im realen Straßenverkehr aufweisen als ältere Dieselfahrzeuge. Auch die Stickoxidemissionen von Euro-6-Diesel-Pkw lagen im realen Verkehr bis zur Einführung neuer Abgasprüfvorschriften um den Faktor 6 bis 7 über dem Grenzwert der Typprüfung. Dieser Skandal wurde erst im Herbst 2015 öffentlich bekannt. Vorher war davon ausgegangen, dass spätestens mit der Einführung des Abgasstandards Euro 6 eine zügige Einhaltung der NO2-Grenzwerte möglich sein würde. Obwohl die Umweltminister im April 2016 auf einer Sonderkonferenz unter Vorsitz Berlins als Reaktion auf den Abgasskandal bereits die schnelle Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen gefordert haben, hat das zuständige Bundesverkehrsministerium erst spät auf Druck der Gerichtsurteile zu Fahrverboten reagiert. Erst seit Ende 2018 stehen für alle Fahrzeuge Zertifizierungsregelungen bereit. Die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen kommt damit um Jahre zu spät. Aus Sicht der kommunalen Umweltpolitik ist es bedauerlich, dass erst Gerichtsurteile notwendig waren, um insbesondere auf nationaler Ebene die Schaffung der notwendigen Randbedingungen für die Reduzierung der NO2-Belastung in Städten zu schaffen. Es zeigt aber auch, dass der Rechtsstaat in Deutschland wirksame Instrumente für die Durchsetzung von Umweltanforderungen bietet. Berlin, den 17.01.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz