Drucksache 18 / 17 400 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 14. Dezember 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2019) zum Thema: Praktikumsvergütung in der Senatsverwaltung und in Einrichtungen des Landes Berlins und Antwort vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17400 vom 14. Dezember 2018 über Praktikumsvergütung in der Senatsverwaltung und in Einrichtungen des Landes Berlins ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Senatsverwaltungen und welchen Einrichtungen des Landes Berlins werden Praktika von Studierenden mit mindestens einer Aufwandsentschädigung vergütet? Bitte nach Pflichtpraktika, die in den jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnungen vorgesehen sind, und freiwilligen Praktika differenzieren. 3. Unter welchen Bedingungen wird eine Praktikumsvergütung in den Senatsverwaltungen und in den Einrichtungen des Landes Berlins an studentische Praktikant*innen geleistet? Bitte nach Pflichtpraktika, die in den jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnungen vorgesehen sind, und freiwilligen Praktika differenzieren. Zu 1. und 3.: Im Land Berlin und seinen unmittelbar nachgeordneten Einrichtungen werden Pflichtpraktika von Studierenden entsprechend der geltenden Gesetzeslage nicht vergütet. Praktikantinnen und Praktikanten, die freiwillig während ihres Studiums ein Praktikum ableisten und von § 26 Berufsbildungsgesetz erfasst sind, haben unabhängig von der Dauer ihres Praktikums Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Im Land Berlin erhalten sie mindestens ein Entgelt in Höhe des jeweils geltenden Landesmindestlohngesetzes, es sei denn, dass nach den Richtlinien über die Beschäftigung und die Festsetzung von Entgelten für nichttariflich geregelte Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Volontärinnen und Volontäre (Praktika- Richtlinien) geregelte Entgelt ist höher. 2. In welchen Senatsverwaltungen und welchen Einrichtungen des Landes Berlins haben Studierende in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ein Pflichtpraktikum absolviert? Bitte nach Dienststelle und Jahr aufschlüsseln. Zu 2. Zu dieser Frage wurden die Senatsverwaltungen des Landes Berlin um Stellungnahme gebeten . Die Meldungen der Dienststellen sind der beiliegenden Anlage zu entnehmen. 4. Falls keine Praktikumsvergütungen gezahlt werden, gibt es rechtliche Vorgaben, die dem im Wege stehen? Bitte nach Pflichtpraktika, die in den jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnungen vorgesehen sind, und freiwilligen Praktika differenzieren. Zu 4.: Pflichtpraktika Studentinnen und Studenten, die im Rahmen einer hochschulrechtlichen Bestimmung ein Pflichtpraktikum zu absolvieren haben, sind während dieser praktischen Ausbildung keine Praktikantinnen bzw. Praktikanten im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Sie fallen während der praktischen Ausbildung weiterhin unter die Hochschul- oder Fachhochschulgesetze. Während der Praktika besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Leistungen seitens der Ausbildungsstelle . Unberührt bleibt jedoch ein ggf. bestehender Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Der Senat als öffentlicher Arbeitgeber bzw. Ausbilder ist grundsätzlich gehalten, nur solche Ausgaben zu leisten, zu denen er rechtlich verpflichtet ist. Freiwillige Praktika Siehe Antwort zu 1. und 3. 5. Falls keine Praktikumsvergütungen gezahlt werden, gibt es haushalterische Gründe, die dem im Wege stehen ? Bitte nach Pflichtpraktika, die in den jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnungen vorgesehen sind, und freiwilligen Praktika differenzieren. Zu 5.: Nein. 6. Falls keine Praktikumsvergütungen gezahlt werden, sieht der Senat für die nahe Zukunft Möglichkeiten, dies zu verändern? Wenn ja, bitte erläutern Sie die Pläne des Senats. Bitte nach Pflichtpraktika, die in den jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnungen vorgesehen sind, und freiwilligen Praktika differenzieren. Zu Frage 6.: Pflichtpraktika Das Thema Praktikaentgelt wird aktuell im Rahmen des Projekts #Hauptstadtpraktikum als Empfehlung entwickelt. Das Projekt schließt eine Arbeit Ende Februar 2019 ab und übergibt der Senatsverwaltung für Finanzen die Projektergebnisse. Unter der Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen werden daran anknüpfend im Jahr 2019 die Rahmenbedingungen für ein einheitliches Praktikumsmarketing und –management gestaltet. Hierzu gehören die Etablierung landesweiter Standards für Rahmenbedingungen und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie die transparente Veröffentlichung auf dem Karriereportal der Berliner Verwaltung. Die Möglichkeiten einer Entgeltzahlung von Praktikantinnen und Praktikanten, die ihre Pflichtpraktika in der Berliner Verwaltung absolvieren , werden ebenfalls geprüft. Freiwillige Praktika Siehe Antwort zu 1. und 3. 7. Auf Bundesebene gilt die „Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenrichtlinie Bund)“ vom 1. Januar 2015. Gibt es analog hierzu für das Land Berlin eine vergleichbare Richtlinie? Wenn nein, warum nicht und ist es angedacht, eine derartige Richtlinie aufzustellen? Zu 7.: Für das Land Berlin bestehen seit vielen Jahren entsprechende Richtlinien. Diese Richtlinien regeln u. A. die einheitliche Bezahlung der nichttariflich geregelten Praktikantinnen und Praktikanten . Eine Neufassung ist zuletzt durch Rundschreiben IV B Nr. 48/2016 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 15. November 2016 bekannt gegeben worden. 8. Das Deutsche Historische Museum orientiert sich mit seiner „Richtlinie zur Einstellung und Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten“ vom 15.02.2012 an der jeweils gültigen Praktikantenrichtlinie Bund. Sind dem Senat weitere Einrichtungen in Berlin bekannt, die eigene „Hausrichtlinien“ in Bezug auf Praktikant*innen anwenden? Zu 8.: Nein. Das Land Berlin als Arbeitgeber bzw. Ausbildender hat nur für die Haupt- und Bezirksverwaltungen sowie deren jeweils unmittelbar nachgeordneten Einrichtungen die Befugnis, Richtlinien zu erlassen. Andere Arbeitgeber des öffentlichen Rechts, zu denen z. B. das Deutsche Historische Museum als Stiftung der Bundesrepublik Deutschland gehört, regeln die Angelegenheiten ihrer Beschäftigten in eigener Zuständigkeit. Berlin, den 24. Januar 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen Anlage L:\bibdok\Schriftliche Anfragen\anfragen\18. WP\LPD\Montag\Anlage-S18-17400-AE-19-01-23.docx Seite 1 von 3 Ausbildung von studierenden Pflichtpraktikanten im Jahr 2016 2017 2018 Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Ja Ja Ja Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Ja Ja Ja Senatsverwaltung für Finanzen Ja Ja Ja Landeshauptkasse Ja Nein Nein Landesverwaltungsamt Berlin Ja Nein Ja Finanzamt Charlottenburg Nein Nein Nein Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg Nein Nein Nein Finanzamt Neukölln Nein Nein Nein Finanzamt Reinickendorf Nein Nein Nein Finanzamt Schöneberg,nur Erbschaftssteuer Nein Nein Nein Finanzamt Schöneberg Nein Nein Nein Finanzamt Spandau Nein Nein Nein Finanzamt Steglitz Nein Nein Nein Finanzamt Tempelhof Nein Nein Nein Finanzamt Wedding Nein Nein Nein Finanzamt Wilmersdorf Nein Nein Nein Finanzamt Zehlendorf Nein Nein Nein Finanzamt Prenzlauer Berg Nein Nein Nein Finanzamt Lichtenberg Nein Nein Nein Finanzamt Marzahn-Hellersdorf Nein Nein Nein Finanzamt Mitte/Tiergarten Nein Nein Nein Finanzamt Pankow/Weissensee Nein Nein Nein Finanzamt Treptow-Köpenick Nein Nein Nein Finanzamt für Körperschaften I Nein Nein Nein Finanzamt für Körperschaften II Nein Nein Nein Finanzamt für Körperschaften III Nein Nein Nein Finanzamt für Körperschaften IV Nein Nein Nein Anlage L:\bibdok\Schriftliche Anfragen\anfragen\18. WP\LPD\Montag\Anlage-S18-17400-AE-19-01-23.docx Seite 2 von 3 Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin Nein Nein Nein Technisches Finanzamt Nein Nein Nein Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Ja Ja Ja Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (GerMed) Ja Ja Ja Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR) Ja Ja ja Senatsverwaltung für Inneres und Sport Ja Ja Ja Der Polizeipräsident in Berlin Ja Ja Ja Berliner Feuerwehr Ja Ja Ja Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Ja Ja Ja Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Ja Ja Ja Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) Nein Ja Ja Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) Ja Ja Ja Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Ja Ja Ja Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Ja Ja Ja Senatsverwaltung für Kultur und Europa Ja Ja Ja Brücke-Museum Nein Nein Nein Landesarchiv Berlin Ja Ja Ja Gedenkstätte Deutscher Widerstand Nein Nein Nein Landesdenkmalamt Berlin Ja Ja Ja Deutsches Theater Berlin Nein Ja Ja Konzerthaus Berlin Nein Nein Nein Maxim Gorki Theater Ja Nein Ja Theater an der Parkaue Ja Ja Ja Volksbühne Ja Ja Ja Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Ja Ja Ja Anlage L:\bibdok\Schriftliche Anfragen\anfragen\18. WP\LPD\Montag\Anlage-S18-17400-AE-19-01-23.docx Seite 3 von 3 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Ja Ja Ja Berliner Forsten Ja Ja Ja Fischereiamt Berlin Ja Ja Ja Pflanzenschutzamt Ja Ja Ja Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Ja Ja ja Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin- Brandenburg Nein Nein Nein