Drucksache 18 / 17 402 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2019) zum Thema: Digitale Jobcenter in Berlin und Antwort vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17402 vom 07. Januar 2019 über Digitale Jobcenter in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Welche Dienstleistungen und Formulare der Berliner Jobcenter können Kund*innen bereits heute online erledigen bzw. einreichen? Zu 1.: Über die Internet-Auftritte der Berliner Jobcenter erhalten Kundinnen und Kunden Basis-Informationen zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im Jobcenter und seine Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung, Beratung und Förderung sowie Gewährung von Leistungen. Darüber hinaus stehen den Jobcenter-Kundinnen und Jobcenter-Kunden im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung die zahlreichen Onlineangebote der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de kostenlos zur Verfügung. Darunter fallen z. B. die bundesweite JOBBÖRSE für Arbeits- und Ausbildungsplätze, das Selbsterkundungstool für Ausbildungs- oder Studieninteressierte, Bewerbungstipps und –trainings, oder online-Trainings zur Aktualisierung von beruflichem Wissen. Auf diese Onlineangebote wird teilweise von den Jobcenterseiten direkt verlinkt. Das Onlineangebot wird durch entsprechende Apps ergänzt. 2 Leistungsrechtliche Anliegen der Jobcenter-Kundinnen und Jobcenter-Kunden können derzeit in den Berliner Jobcentern noch nicht online eingereicht und vom Jobcenter erledigt werden. 2. Welche Maßnahmen sind im Jahr 2019 (und folgend) geplant, um die Dienstleistungen und Formulare der Berliner Jobcenter für die Kund*innen digitaler und unkompliziert auch mehrsprachig erreichbar zu machen? Zu 2.: Das Online- und App-Angebot im Bereich Arbeits- und Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit wird kontinuierlich ausgeweitet. Dabei werden die Kundinnen und Kunden im Rahmen von Open-Innovation-Kampagnen miteinbezogen, z. B. aktuell zu Angeboten der beruflichen Orientierung. Darüber hinaus wird für den Bereich der Leistungsgewährung für Jobcenter-Kundinnen und Jobcenter-Kunden voraussichtlich ab Mai 2019 eine Onlineplattform (jobcenter.digital) als zusätzlicher Eingangskanal zur Verfügung gestellt werden. Über diese Plattform können dann Weiterbewilligungsanträge und weitere leistungsrelevante Unterlagen und Anliegen, z. B. Veränderungsanzeigen, an die Jobcenter übermittelt werden. 3. Welcher Beitrag ist hierzu von den jeweiligen kommunalen Partner*innen (Bezirke) vorgesehen (bspw. Schnittstellen zur Terminvergabe bei Schuldner*innenberatung oder ähnlichem)? Zu 3.: Im Projekt Sozialhilfeportal der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, das in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und den bezirklichen Sozialämtern durchgeführt wird, wird eine effiziente technische Lösung zur Unterstützung der Digitalisierung der Geschäfts- und Bearbeitungsprozesse für Anträge in den Sozialämtern geschaffen. Sie soll dabei unterstützen, einen bürgerfreundlicheren Online-Zugangskanal für Anträge auf Sozialleistungen neben dem etablierten Weg zu eröffnen. 4. Welche Möglichkeiten gibt es bzw. sind geplant hierbei das Berliner Servicekonto oder andere Basisdienste des Landes Berlin zu nutzen - bspw. für das Login, zum Bescheidabruf in Serviceportal oder zur Einreichung aktueller Unterlagen in Verbindung mit eine Echtzeitberechnung der Änderungen bei Regelsatz wie es bei Elster Online schon heute üblich ist? Zu 4.: Das Service-Konto Berlin ist als IKT-Basisdienst zur Authentifizierung und Identifizierung für verschiedene Dienstleistungen des Landes im Betrieb. In den Berliner Jobcentern findet dieser Basisdienst bisher keine Anwendung. Im Zusammenwirken mit dem im Aufbau befindlichen Basisdienst Digitaler Antrag (Starttermin Ende Quartal II 2019) werden für Antragstellende weitere Dienstleistungen der Verwaltung „online“ erreichbar. Es wird Statusmeldungen zu eingereichten Anträgen und deren Bearbeitungsständen geben. Die fachlich-inhaltliche Bearbeitung der Anträge sowie die Berechnung der Leistungen (z. B. Wohngeld) finden auf Fachverfahrensseite statt. Eine prognostizierte Leistungsberechnung (analog Elster Online) oder eine Echtzeitberechnung ist daher Aufgabe des jeweiligen Fachverfahrens. Der Basisdienst Digitaler Antrag wird außerdem als Kommunikationskanal für Rückfragen von Antragstellenden und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern im Rahmen der Antragsbearbeitung dienen. Neben weiteren elf Pilotantragsprozessen wird der Digitale Antrag als Basisdienst auch im Projekt Sozialhilfeportal (ProSHP) zum 3 Einsatz gebracht und nach erfolgreicher Projektierung auf weitere Verwaltungsleistungen ausgedehnt. Berlin, den 21. Januar 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales