Drucksache 18 / 17 403 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2019) zum Thema: Ordnungsämter, Bauschutt und die BSR und Antwort vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17403 vom 7. Januar 2019 über Ordnungsämter, Bauschutt und die BSR ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Aufgabenverteilung zwischen bezirklichen Ordnungsämter, Straßen- und Grünflächenämtern (SGA) und der BSR, wenn Bürger*innen über Ordnungsamt-Online (oder die entsprechende App) illegale Ablagerung von Hausmüll bzw. Bauschutt melden (bitte ggf. für jeden Bezirk angeben)? Zu 1.: Vorbemerkung: Dem Senat liegen zu der Frage 1 keine eigenen Erkenntnisse vor. Nachstehend werden die Daten und Stellungnahmen der fachlich zuständigen Bezirksämter wiedergegeben. Meldungen von illegaler Ablagerung von Hausmüll bzw. Bauschutt insbesondere in Waldgebieten und auf Privatgrundstücken werden von den bezirklichen Ordnungsämtern sogleich an die Berliner Forsten, an Vermögensträger und Grundstückseigentümer bzw. bei Sondermüll mit eventuell umweltschädlichen Substanzen an das Umwelt- und Naturschutzamt abgegeben. Insofern wird in nachfolgender Tabelle auf die das bezirkliche Ordnungsamt betreffende Zuständigkeit für das öffentliche Straßenland (folgend SL genannt) und die das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) betreffende Zuständigkeit für Grünflächen (folgend GF genannt) Bezug genommen und der Prozess zur Beseitigung der illegalen Ablagerungen dargestellt. Bezirk Hausmüll Bauschutt Ordnungsamt Straßen- u. Grünflächenamt Ordnungsamt Straßen- u. Grünflächenamt ChWi an BSR keine Zuständigkeit an SGA Entsorgungsfirma (Einzelauftrag) FrKr SL: an BSR GF: an SGA zuständig bei GF an SGA SL: Firma Andreas Berg GF: eigene Mitarbeiter Lich SL: an BSR GF: an SGA SL: an BSR GF: eigene Mitarbeiter Ausnahme: vertraglich geregelte Reinigung durch BSR von Parkanlagen Abstimmung zwischen BSR, SGA, OA Abgabe an SGA kleine Mengen: OA an BSR Abstimmung zwischen BSR, SGA, OA kleine Mengen: SGA an BSR MaHe SL: an BSR GF: an SGA große Mengen: an Entsorgungsfirma kleine Mengen: eigene Mitarbeiter SL: an SGA zur Beseitigung große Mengen: Entsorgungsfirma kleine Mengen: eigene Mitarbeiter Mitt SL: an BSR GF: an SGA in Eigenregie an SGA in Eigenregie Neuk an BSR eigene Mitarbeiter, dann bei BSR gegen Entgelt entsorgen Weiterleitung an Zentralen Dienst des OA, an Entsorgungsfirma (Rahmenvertrag) kleine Mengen: Zwischenlagerung durch eigene Mitarbeiter, dann Entsorgungsfirmen Pank an BSR SL: an BSR GF: kleine Mengen: eigene Mitarbeiter große Mengen: Entsorgungsfirma an SGA an Entsorgungsfirma Rein SL: an BSR GF: an SGA eigene Mitarbeiter Meldung an Bereich Ordnungswidrigkeiten u. Straßenreinigung eigene Mitarbeiter Span an BSR keine Zuständigkeit an Tiefbauamt an Entsorgungsfirma (Rahmenvertrag) bei Sondermüll: Einzelauftrag Entsorgungsfirma StZe an BSR keine Zuständigkeit an SGA an Entsorgungsfirma oder eigene Mitarbeiter TSch Prüfen der Örtlichkeit, dann Auftrag an BSR oder SGA SL: in der Regel gehen keine Meldungen ein GF: an Vertragsfirmen Auftrag an SGA zur Beseitigung SL: Entsorgungsfirma (Vergabeverfahren) GF: eigene Mitarbeiter oder Entsorgungsfirma TrKö SL: an BSR GF: an SGA keine Zuständigkeit an SGA Entsorgungsfirma (Einzelauftrag) 2. Mit welchen weiteren Dienstleister (neben der BSR) gibt es Rahmenverträge, um eine schnelle Beseitigung von Hausmüll bzw. Bauschutt sicherzustellen (bitte ggf. für jeden Bezirk angeben)? Zu 2.: Da der Senat über keine eigenen Erkenntnisse verfügt, werden hier die Angaben aus den einzelnen Bezirken wiedergegeben und zur besseren Darstellung in Tabellenform abgebildet. In der überwiegenden Zahl ergeben sich hauptsächlich Verträge mit der BSR. Auch sind Rahmenverträge mit Fremdfirmen die Ausnahme. In den meisten Fällen werden nach Vergabeverfahren oder Einholung von Angeboten Einzelverträge geschlossen. Bezirke Hausmüll Bauschutt Ordnungsamt Straßen- und Grünflächenamt Ordnungsamt Straßen- und Grünflächenamt ChWi Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Rahmenverträge FrKr Fa. Andreas Berg Keine Angabe Fa. Andreas Berg Keine Angabe Lich Nur BSR Nur BSR Nur BSR Nur BSR MaHe Nur BSR BSR, ansonsten keine Rahmenverträge Nur BSR BSR, ansonsten keine Rahmenverträge Mitt Keine Rahmenverträge Keine Rahmenverträge Keine Rahmenverträge Keine Rahmenverträge Neuk Nur BSR Keine Rahmenverträge Tarat GmbH Keine Rahmenverträge Pank Keine Rahmenverträge Nur BSR Keine Rahmenverträge Keine Rahmenverträge , Einzelaufträge Rein Nur BSR Keine Rahmenverträge BSR + Private Entsorgungsfirmen Keine Rahmenverträge Span Nur BSR Keine Zuständigkeit Keine Rahmenverträge Nicht BSR, Fremdfirmen StZe Nur BSR Nur BSR Keine Rahmenverträge Fuhrfirma Keine Rahmenverträge Fuhrfirma TSch Nur BSR SL: BSR GF:Firmenvergabe Keine Angabe Keine Rahmenverträge TrKö Keine Angaben Keine Angabe Keine Angaben BSR (Kleinmengen) Keine Rahmenverträge 3. Trifft es zu, dass die Entsorgung von Hausmüll über die bestehende Schnittstelle des Fachverfahrens zur BSR deutlich schneller als durch die bezirklichen SGA erfolgt? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant bzw. wären nötig, um die SGA in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben in vergleichbarer Qualität wie die BSR zu erfüllen? 4. Welche Möglichkeiten bietet das Backend von Ordnungsamt-Online um die Bearbeitungszeiten zwischen der Beseitigung von Hausmüll sowie von Bauschutt in den jeweiligen Bezirken zu vergleichen (wenn möglich bitte um Vergleich der durchschnittlichen Bearbeitungszeit zwischen den beiden Anliegen für alle Bezirk angeben)? Zu 3. und 4.: Im Fachverfahren Anliegenmanagementsystem (AMS) ist eine Schnittstelle zur BSR enthalten. Hierüber können die Aufträge medienbruchfrei an die BSR abgegeben werden, die Erledigungsmeldung erfolgt durch die BSR ebenfalls über die Schnittstelle direkt in das Fachverfahren. Diese Schnittstelle könnte von jedem Amt, welches an das Fachverfahren angebunden ist, genutzt werden. Derzeit sind alle Ordnungsämter der Bezirke angebunden. Eine Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das Fachverfahren AMS ist grundsätzlich technisch möglich und in einigen Bezirken schon erfolgt. Eine automatisierte Auswertung zu den Bearbeitungszeiten bei der Entsorgung bzw. Beseitigung von Hausmüll und Bauschutt ist nicht möglich, da in AMS keine gesonderten Kategorien „Hausmüll“ bzw. „Bauschutt“ existieren. 5. Woher kommt die Unterscheidung zwischen Hausmüll und Bauschutt in der Beseitigung nach einer Meldung über Ordnungsamt Online und welche Gründe gibt es diese Aufgabenteilung beizubehalten? Zu 5.: Bei den öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen sind für die Beseitigung von nicht zum Straßenkehricht gehörenden Abfällen (illegale Abfallablagerungen wie z.B. Hausmüll, Bauschutt und Sperrmüll) die Ordnungsämter der Bezirke zuständig. Diese beauftragen in der Regel die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) mit der Beseitigung und Entsorgung der Abfallablagerungen. Wenn die Verursacher der Abfallablagerungen nicht zu ermitteln sind und unbekannt bleiben, wird die Beseitigung aus einem Haushaltstitel Sonderreinigungen bezahlt, der von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verwaltet wird. Illegal abgelegte Bauabfälle werden nicht von den BSR beseitigt, weil diese hierfür nicht die öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen sind und daher keine entsprechenden Entsorgungsstrukturen aufgebaut haben. Für die Beseitigung dieser illegalen Bauabfälle beauftragen die Bezirke grundsätzlich private Unternehmen. Weil die Erstattung der Entsorgungskosten aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht aus dem Haushaltstitel für die sogenannte Stadtabrechnung möglich ist, erfolgt die Kostentragung hierfür aus Haushaltsmitteln der Bezirke. Berlin, den 22. Januar 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport