Drucksache 18 / 17 406 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2019) zum Thema: Mieterschutz bei Verkauf landeseigener Ein- und Zweifamilienhäuser und Antwort vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 406 vom 07. Januar 2019 über „Mieterschutz bei Verkauf landeseigener Ein- und Zweifamilienhäuser“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat insoweit die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Von dort übermittelte Angaben sind in der Antwort berücksichtigt. 1. Wie viele Ein- und Zweifamilienhäuser, die dem Land Berlin gehören, wurden seit 2016 verkauft und wie viele stehen derzeit zum Verkauf oder werden beabsichtigt, demnächst zu veräußern? Zu 1.: Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 wurden 21 Ein- und Zweifamilienhäuser veräußert . Derzeit sind keine weiteren Veräußerungen von Ein- und Zweifamilienhäusern geplant . 2. Wie viele von den Häusern standen zum Zeitpunkt der Veräußerung leer? Zu 2.: Hierüber liegen dem Senat und der BIM GmbH keine Erhebung vor. 3. Wurden bzw. werden diese Häuser zunächst den MieterInnen angeboten und zu welchen Konditionen, zb. zum Höchstpreis oder Verkehrswert? 4. Wie viele MieterInnen konnten die Häuser bisher selbst erwerben? Zu 3. und 4.: Die Veräußerung von Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgte früher meist im Rahmen von Bieterverfahren. Die Mieterinnen und Mieter wurden im Vorfeld über den geplanten Start des Bieterverfahrens informiert. Sie hatten somit die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen. Im Zuge der transparenten Liegenschaftspolitik hat Berlin auf Direktvergabeangebote zum Verkehrswert zugunsten der Mieterinnen und Mieter umgestellt. Bieterverfahren finden nur noch dann statt, wenn die Mieterinnen und Mieter selbst nicht am Erwerb interessiert sind oder wenn die Liegenschaft unbewohnt ist. 2/2 Eine gesonderte Erfassung der Fälle, in denen Mieterinnen und Mieter die Häuser selbst erwarben, erfolgte nicht. 5. Welche Mieterschutzregeln hat der Senat getroffen, um die Verdrängung der bestehenden MieterInnen durch Neueigentümer zu verhindern? Und gehen diese über bestehende gesetzliche Vorschriften hinaus? Zu 5.: Bei einem Verkauf des Grundstücks sind die bestehenden Mietverträge von der Erwerberin oder dem Erwerber zu übernehmen. Der Schutz der Mieterinnen und Mieter richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen. Berlin, den 22. Januar 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen