Drucksache 18 / 17 408 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 07. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2019) zum Thema: Ausweisung und Schutz von Natur- (NSG) und Landschaftsschutzgebieten (LSG) und Antwort vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17408 vom 7. Januar 2019 über Ausweisung und Schutz von Natur- (NSG) und Landschaftsschutzgebieten (LSG) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die jeweilige Stellungnahme der Bezirksämter, die betroffen sind, wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Bis wann wird das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel erreicht, 20% der Landesfläche als Landschaftsschutzgebiete auszuweisen? Antwort zu 1: Die Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 sehen vor, insgesamt 20 % der Landesfläche als Landschaftsschutzgebiet zu sichern. Der Berliner Senat hat zum Jahreswechsel 2017/2018 die Unterschutzstellungsverfahren für die FFH-Gebiete Grunewald, Spandauer Forst, Pfaueninsel, Müggelsee/Müggelspree sowie Tegeler Fließtal durch Ausweisung als Landschafts- oder Naturschutzbiet abgeschlossen. Damit sind seit Ende 2017 alle Berliner FFH-Gebiete, die auch Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland waren, rechtlich abgesichert. Die Ausweisung von Schutzgebieten wird fortgesetzt. Der Zeitpunkt, wann dieses Ziel erreicht wird, kann derzeit nicht konkret festgelegt werden, da dies von den zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten, der darauf basierenden Zeitplanung und den jeweiligen sonstigen Rahmenbedingungen der Einzelverfahren abhängt. 2 Frage 2: Wie gestaltet sich der Zeitplan für die zukünftigen Ausweisungen? Antwort zu 2: Nach dem erfolgreichen Abschluss der rechtlichen Sicherungen der Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Ende des Jahres 2017 werden seit 2018 Unterschutzstellungsverfahren nach einer aktuellen Prioritätensetzung durchgeführt. Eine hohe Priorität hat dabei, das 20 %-Ziel so bald wie möglich zu erreichen. Frage 3: Welche zusätzlichen Flächen sind derzeit in Planung für eine zukünftige Ausweisung? Antwort zu 3: Die potentiellen Flächen, die im Land Berlin für eine Ausweisung als Schutzgebiet nach Naturschutzrecht in Frage kommen, sind im Landschaftsprogramm (einschließlich Artenschutzprogramm, in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016, Amtsblatt für Berlin Nr. 24, Seite 1314 ff) herausgearbeitet (s. Anhang A: Liste der Berliner Schutzgebiete). Frage 4: Welche personellen und finanziellen Ressourcen werden auf Landesebene für die Ausweisung zur Verfügung gestellt? (bitte nach VZÄ aufschlüsseln) Antwort zu 4: Gegenwärtig stehen für die Durchführung von Unterschutzstellungsverfahren zwei Stellen (1 VZÄ A 12, 0,89 VZÄ E 14) zur Verfügung. Bei Kapitel 0750, Titel 54010 ist ein Teilbetrag von 60.000,- € für Unterschutzstellungen veranschlagt, die Kosten für die jeweilige Bürgerbeteiligung werden aus Titel 53121, Kosten für die Erstellung von Karten werden ggf. aus Titel 53107, jeweils Kapitel 0750, finanziert. Frage 5: Wie viele Mitarbeiter*innen auf Ebene der Bezirke sind für die Kontrolle der Vorgaben und die Verfolgung von Verstößen gegen die Vorgaben der NSG- und LSG-Schutzgebietsverordnungen zuständig und wie hat sich ihre Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? (bitte nach Bezirken in VZÄ aufschlüsseln) Antwort zu 5: Die Bezirksämter haben hierzu folgende Angaben mitgeteilt: 2014 2015 2016 2017 2018 Lichtenberg 1 1 1 1 1 Neukölln 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Pankow 0,5 0,5 0,5 0,5 1 3 Reinickendorf 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Spandau 2,55 2,55 2,55 2,55 2,55 Steglitz- Zehlendorf 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu Folgendes mit: „In Treptow-Köpenick sind für die Kontrolle der Vorgaben und die Verfolgung von Verstößen gegen die Vorgaben der NSG- und LSG-Schutzgebietsverordnungen unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der unteren Naturschutzbehörde und im Ordnungsamt zuständig. Dabei haben diese entsprechend ihres Aufgabenprofils jedoch immer auch weitere Aufgaben und Zuständigkeiten. Bei der unteren Naturschutzbehörde war für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) und den jeweiligen Rechtsverordnungen der Schutzgebiete ein Sachbearbeiter von 2014 bis 2018 zuständig. Für die Kontrolle der Landschaftsschutzgebietsverordnungen ist das Ordnungsamt zuständig. Sämtliche Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes sind von 2014 bis 2018 u.a. für die Kontrollen der Vorgaben und die Verfolgung von Verstößen gegen die Vorgaben der NSG- und LSG-Schutzgebietsverordnungen zuständig. Im täglichen Einsatz des Außendienstes des Ordnungsamtes war es in dieser Zeit weder praktikabel noch zielführend, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich für Kontrollen im Natur- und Landschaftsschutzgebiet einzusetzen. Insofern kam und kommt es zu entsprechenden Schwerpunkteinsätzen des Außendienstes. Eine Aufschlüsselung in VZÄ für Treptow-Köpenick ist daher nicht möglich.“ Frage 6: Zu wie vielen Verstößen gegen die Vorgaben der Schutzgebietsverordnungen ist es in den letzten fünf Jahren gekommen? (bitte nach Bezirken, Jahren und den jeweiligen NSG und LSG aufschlüsseln) Wie wurden diese Verstöße geahndet? Wie viele Abriss- oder Rückbauverfügungen wurden erlassen? Wie viele Fälle wurden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet? Antwort zu 6: Die Bezirksämter haben hierzu folgende Angaben mitgeteilt: Zu wie vielen Verstößen gegen die Vorgaben der Schutzgebietsverordnungen ist es in den letzten fünf Jahren gekommen? 2014 2015 2016 2017 2018 Lichtenberg NSG 0 0 0 0 3 Lichtenberg LSG 0 0 0 0 0 Neukölln LSG 0 0 0 0 0 Pankow NSG 5 0 0 0 0 Pankow LSG 82 1 1 5 3 Reinickendorf NSG 1 0 0 0 0 Reinickendorf LSG 3 1 13 10 16 4 Spandau NSG und LSG1 9 7 9 8 15 Steglitz-Zehlendorf NSG 0 0 0 0 0 Steglitz-Zehlendorf LSG 0 1 0 0 1 Treptow-Köpenick NSG 0 2 0 0 1 Treptow-Köpenick LSG 29 34 37 14 16 Wie wurden diese Verstöße geahndet? Wie viele Abrissoder Rückbauverfügungen wurden erlassen? Wie viele Fälle wurden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet? Lichtenberg OWi-Verfahren Keine Noch nicht abgeschlossen Neukölln Keine Verstöße keine keine Pankow Weitergabe an das Ordnungsamt oder Aufforderung zum Rückbau 9 Dazu wird wegen Personalmangels keine Statistik geführt. Reinickendorf Verwarnungen / Bußgelder 2 18 Spandau 1 Verwarnung, 2 Einstellungen 2 45 Steglitz- Zehlendorf Einstellung bzw. Verwarnung Keine Keine Treptow- Köpenick Verwarnungsgeld / Bußgeld Keine Alle Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu ergänzend folgendes mit: „Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Vorgaben und die Verfolgung von Verstößen gegen die Vorgaben der NSG- und LSG-Verordnungen liegt beim Umwelt- und Naturschutzamt. Durch den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes werden gelegentlich Verstöße festgestellt. Die zur Anzeige gebrachten Fälle werden zuständigkeitshalber an das Umwelt- und Naturschutzamt abgegeben oder im Rahmen der Mitahndung zu anderen Feststellungen durch das Ordnungsamt mit Bußgeld geahndet. Genaue Zahlen lassen sich hierzu in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln, da statistische Erhebungen hierzu nicht vorliegen. Geschätzt belaufen sich die vom Ordnungsamt mitgeahndeten Fälle auf etwa 20 bis 40 pro Jahr.“ Frage 7: Wie viele Ausnahmen von den Vorgaben der Schutzgebietsverordnungen wurden in den letzten fünf Jahren beantragt und wie viele dieser Anträge wurden genehmigt? Welche Art waren diese Ausnahmen? (bitte nach Bezirken und den jeweiligen NSG und LSG aufschlüsseln) Antwort zu 7: Insgesamt hatte die oberste Naturschutzbehörde in den Jahren 2014 – 2018 in dem hier in Rede stehenden Zusammenhang 58 Anträge zu bearbeiten. Dabei waren 31 Befreiungen gemäß § 67 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten der 1 Eine getrennte Statistik nach LSG und NSG wird nicht geführt. 5 entsprechenden Schutzgebietsverordnung zu erteilen, eine beantragte Befreiung wurde versagt und 20 Ausnahmezulassungen wurden gemäß § 21 Absatz 2 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) von den Verboten der entsprechenden Schutzgebietsverordnung für Zwecke der Forschung, Lehre oder Bildung erteilt. Sechs weitere Anträge auf Befreiung befinden sich noch im Verfahren. Die Einzelheiten zu den abgeschlossenen Verfahren sind folgender Tabelle zu entnehmen: 2014 Anträge gesamt / (erteilte Befreiungen) 2015 Anträge gesamt / (erteilte Befreiungen) 2016 Anträge gesamt / (erteilte Befreiungen) 2017 Anträge gesamt / (erteilte Befreiungen) 2018 Anträge gesamt / (erteilte Befreiungen) Charlottenburg- Wilmersdorf NSG 1 Befreiung 1 Ausnahmezulassung Charlottenburg- Wilmersdorf LSG 2 Befreiungen Lichtenberg NSG 1 Ausnahmezulassung Lichtenberg LSG 1 Befreiung Marzahn- Hellersdorf LSG 1 Ausnahmezulassung Pankow NSG 1 Befreiung 1 Befreiung versagt Pankow LSG 1 Befreiung 1 Ausnahmezulassung 1 Ausnahmezulassung (LSG + NSG) Reinickendorf LSG 2 Befreiungen 1 Ausnahmezulassung 2 Befreiungen 1 Ausnahmezulassung 2 Befreiungen 1 Befreiung 2 Befreiungen 1 Ausnahmezulassung Spandau NSG 1 Befreiung 1 Befreiung 1 Befreiung (LSG + NSG) 1 Befreiung Spandau LSG 1 Befreiung Tempelhof- Schöneberg LSG 2 Befreiungen 1 Befreiung 6 Treptow- Köpenick NSG 1 Befreiung 2 Befreiungen 1 Ausnahmezulassung 2 Ausnahmezulassungen 1 Ausnahmezulassung Treptow- Köpenick LSG 1 Befreiung 3 Befreiungen 1 Befreiung mehrere Bezirke/ mehrere Schutzgebiete 4 Ausnahmezulassungen 3 Ausnahmezulassungen 1 Ausnahmezulassung Gesamt 10 Befreiungen 1 Ausnahmezulassung 10 Befreiungen 6 Ausnahmezulassungen 7 Befreiungen 7 Ausnahmezulassungen 2 Befreiungen 3 Ausnahmezulassungen 3 Befreiungen 3 Ausnahmezulassungen Berlin, den 25.01.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz